Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Basil Müller, Leitender Stadtrichter

Basil Müller, Leitender Stadtrichter, zum «Intérieur mit Familie Leroy» von Max Gubler in seinem Büro: «Ich freue mich jeden Morgen auf den heiteren Willkomm, mit dem mich das Kunstwerk beim Betreten des Büros mit dem allerersten Blick an der sanften, friedlichen Seite des Daseins teilhaben lässt.»

Künstler: Max Gubler (1898–1973)

Werk: «Intérieur mit Familie Leroy», 1939, Öl auf Leinwand, 61 x 81 cm (ohne Rahmen)

Foto: Juliet Haller

Warum haben Sie ausgerechnet dieses Werk ausgewählt?

Mit dem allerersten Blick in mein neues Zuhause begrüssten mich Mario Comensolis wuchtige «Drei Köpfe», als ich vor gut elf Jahren mit dem Amt des Stadtrichters auch das Büro meines Vorgängers übernahm. Dieser dramatischen Gegenständlichkeit Comensolis gegenüber hing Varlins epischer «Beckenhof in Zürich» und eröffnete im frontalen Gesichtsfeld des Arbeitsplatzes flächige Tiefe und – gleichsam als winzige Nebenbemerkung am Rande – familiäre Eintracht. Da vibrierte eine Spannung zwischen den beiden Werken, die fast körperlich zu spüren ich vermeinte. Und die Energieachse lief genau durch den Arbeitsplatz.

Nun, mein Vorgänger, alt Polizeirichter Christian Depuoz, wollte aus übergeordnetem Interesse auf den Comensoli nicht verzichten und nahm ihn von der Wand mit zu alt Stadträtin Esther Maurer. Und mit dem Abhängen seines Protagonisten fiel das ganze atmosphärische Energiefeld in sich zusammen. Ich brauchte Ersatz und wandte mich an Herrn Feybli von der Kunstsammlung. Und da war er, der Gubler, der perfekte Gegenspieler für den Varlin und gleichzeitig andere Pol für mein Energiefeld: Kraft, Leben und Heiterkeit in Farbe und Pinselstrich, Frieden und Geborgenheit in der Ausstrahlung und dazu eine Tiefe, die weniger sich aufdrängt, als vielmehr ertastet werden möchte. Hier (bei Gubler) der Blick nach innen in das atmosphärisch Vertraute, in das dichte Hier und Jetzt. Dort (bei Varlin) der Blick nach aussen in die gegenständliche Tiefe und hinaus in die strukturlose Weite.

Die Auswahl fiel mir ausgesprochen leicht. Dazu kam, dass sich Max Gubler und Varlin (Willy Guggenheim) offenbar sehr gut gekannt haben und sogar Freunde gewesen sein sollen. Überdies ermöglichte das Werk im farblichen Zusammenspiel mit meiner juristischen Bibliothek das Entstehen weiterer Achsen und Ebenen im Raum.

Jedenfalls waren Spannung und Energiefeld wieder zurückgekehrt. Es war fast wie ehedem. Vielleicht sind Vibration und Fluss mit dem Werk Gublers ein bisschen ruhiger und steter geworden. Komplementarität und Ergänzung hatten Polarität und Gegensätzlichkeit abgelöst.

Was für Kunst haben Sie sich ursprünglich für Ihr Büro vorgestellt?

Eigentlich nichts Bestimmtes. Weil ich einen sehr grossen Teil meiner täglichen Aktivzeit im Büro verbringe, sollte es einfach etwas Passendes sein. Damit halt ich’s wie im Privatleben: Die atmosphärische Ausstattung eines Raumes ist kein rationaler Entscheid im unmittelbaren Hier und Jetzt. Sie ist vielmehr ein Reifeprozess, dessen Ergebnis gleichsam im Fluss der Zeit und der Emotionen ertastet werden will. Meine Frau Ursi ist da aber nicht immer gleicher Meinung. Und ich kannte ja die städtische Kunstsammlung schon von meiner früheren Tätigkeit als Offizier bei der Stadtpolizei. Deshalb wusste ich um deren Reichtum und die hohe Beratungskompetenz ihrer Mitarbeitenden. Das gab mir die Gewissheit, dass sich auch für mein neues Büro etwas Spezielles finden liesse. Allerdings hätte es mich schon gewurmt, wenn ich von meinem Vorgänger die beiden Varlins nicht hätte übernehmen dürfen. So ging es also nur noch – aber immerhin – um die Frage, wie nach dem Abgang der «Drei Köpfe» Comensolis die atmosphärische Stabilität wieder herzustellen war. Die Antwort der Kunstsammlung mit Gublers «Intérieur mit Familie Leroy» hätte treffender nicht ausfallen können.

Was bedeutet Ihnen das ausgewählte Werk in Ihrem Arbeitsalltag?

Eigentlich gibt es zwei Ebenen: Nicht nur das Werk an sich, sondern auch seine Interaktion mit Varlins «Beckenhof». Da steht mal das friedliche Familienidyll Gublers gleichsam als Allegorie für das gesetzte Recht. Als Symbol für ein in sich ruhendes Ganzes, das keine andere Aufgabe hat, als Friede, Ordnung und Sicherheit zu vermitteln. Dem gegenüber – gewissermassen als Gegenpol – der Blick Varlins auf den Beckenhof und an diesem vorbei in die gegenständliche Tiefe der sozialen Wirklichkeit. Beide Werke bilden ein Spannungsfeld, das atmosphärische Stabilität gewährleistet.

Ohne Zweifel gibt es geeignetere Aufgaben, um den Mitmenschen Freude und Wohlgefallen zu bereiten, als die meinige in der strafenden Rechtsprechung. Hier befinde ich mich tatsächlich mitten im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und Individuum, zwischen gesetztem Recht und mitunter wenig rücksichtsvoller Selbstverwirklichung. Die Deutungshoheit über das, was Recht ist, beanspruchen ja ohnehin und zunehmend das Individuum und die Medien. Und Messgrösse bildet dabei die Einzelfallgerechtigkeit, die je nach Blickwinkel sehr unterschiedlich konnotiert sein kann. Wohl auch deshalb wird Rechtsprechung je länger desto mehr als ungerecht empfunden. Wir vom Stadtrichteramt betrachten es als noble Aufgabe, unsere Arbeit soweit wie möglich transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Gelingt uns dies, leisten wir einen uns wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben. Denn (Rechts-)Friede herrscht dort, wo Recht und Gerechtigkeit sich begegnen. Es muss ja nicht gerade die Familienidylle Gublers sein. Im Idealfall aber schaffen wir es, Recht und Gerechtigkeit als komplementäres Ganzes erlebbar zu machen. Das wäre dann so, wie wenn die stabilisierende Interaktion zwischen Gubler und Varlin aus meinem Büro in die reale Welt verpflanzt würde.

Natürlich vermitteln die erhabene Ruhe und der tiefe Friede, den Gublers «Intérieur mit Familie Leroy» ausstrahlt, Harmonie und Geborgenheit. Beides ist mir sehr willkommen, wenn es darum geht, aufgebrachte Gesprächspartner zu platzieren oder meinen gelegentlich doch konfliktbeladenen Arbeitstagen Sinn und Leichtigkeit abzugewinnen. Und ich freue mich jeden Morgen auf den heiteren Willkomm, mit dem mich das Kunstwerk beim Betreten des Büros mit dem allerersten Blick an der sanften, friedlichen Seite des Daseins teilhaben lässt.

Gibt es Momente, in denen das Kunstwerk Sie stört, und warum?

Mittelbar gibt es tatsächlich solche Momente. Dann nämlich, wenn mir in gröberen Konfliktsituationen der Gedanke kommt, dass die mitunter lauten Diskussionen das friedliche Idyll der Familie Leroy stören könnten. Ich fühle ich mich dann unangenehm berührt und irgendwie verantwortlich in der Rolle als Beschützer und Bewahrer dieses Friedens. Und das wäre ja dann wieder gar nicht so weit weg von meiner beruflichen Aufgabe.

Welche Art von Kunst können Sie sich keinesfalls in Ihrem Büro vorstellen?

Alles Laute, Grelle und Nervöse. Und alles, was einen hohen Abstraktionsgrad überschreitet. Ein Kunstwerk soll irgendetwas mit mir anfangen, mich emotional und/oder rational herausfordern, anregen, berühren oder verführen. Andernfalls fällt es mir schwer, dem Werk einen über den Selbstzweck hinausgehenden Sinn beimessen zu können. Trotz «ars gratia artis» (Kunst um der Kunst willen). Da bin ich wohl schon zu lange Jurist und «ius gratia iuris» (Recht um des Rechts willen) jagt mir einen kalten Schauer den Rücken hinunter. Denn Recht, dessen einziger Zweck sich in seiner Existenz erschöpft, ist Selbstzweck, ist ein Vergehen am Menschen und an der aufgeklärten Gesellschaft. Für die Kunst mag anderes gelten und das ist gut so. «Ars gratia artis» soll auch in der aufgeklärten Gesellschaft universale Gültigkeit beanspruchen dürfen.

Interview: Irene Schildknecht, Leiterin Kunstsammlung der Stadt Zürich

Weitere Informationen