Öffentliche Ausschreibung und Einsicht in Archivakten
Öffentliche Auflagen erfolgen im baurechtlichen Verfahren elektronisch über die Plattform eAuflageZH. Das Amt für Baubewilligungen lagert im Archiv Baupläne von ausgeführten Bauvorhaben.
Öffentliche Ausschreibung
Nach aussen relevant in Erscheinung tretende Bauvorhaben sowie Bau- und Nutzungsvorhaben, die auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben können, werden im Tagblatt der Stadt Zürich (mittwochs) und im kantonalen Amtsblatt (freitags) publiziert.
Auf das Datum der Publikation hin wird das Bauvorhaben vor Ort ausgesteckt. Die Aussteckung zeigt das ungefähre Ausmass und Volumen eines Neubauvorhabens oder wesentliche Elemente eines Umbauvorhabens.
Ab sofort können die ausgeschriebene Baugesuche nur noch digital über «eAuflageZH» eingesehen werden. Hinweise zu den wichtigsten Prozessen und Funktionen finden sie in der Prozessdokumentation für Gesuchstellende unter der Rubrik «Aktuelles» auf der Plattform «eBaugesucheZH».
Die ausgeschriebenen Baugesuche können ab dem Publikationsdatum im Amtsblatt während 20 Tagen eingesehen werden. Interessierte haben während dieser Frist die Möglichkeit den Bauentscheid anzufordern.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids sind ausschliesslich elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» zu beantragen (§ 315 Abs. 1 PBG).
Für die erfolgreiche Suche im kantonalen Amtsblatt empfehlen sich folgende Filter in der Suchmaske zu setzen:
- Suchfilter: «Alle kommunalen Bauprojekte»
- Gemeinde: «Zürich»
- Stichwort: gewünschter Stadtkreis
Für die Suche im städtischen Amtsblatt finden Sie Tipps und Tricks auf der entsprechenden Seite.
Rechtliche Hinweise zur Zustellung des baurechtlichen Entscheids
Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» die Zustellung des baurechtlichen Entscheids bei der örtlichen Baubehörde zu verlangen (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). Die Begehrensteller haben gestützt auf § 6 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) i.V.m. § 6b Verwaltungs-rechtspflegegesetz (VRG) eine Schweizer Zustelladresse bekanntzugeben
Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.– erhoben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Die elektronische Anordnung gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung der Anordnung, sofern mit einer Zustellung gerechnet werden musste (§ 228d Abs. 3 PBG).
Ruft eine Person, die nicht mit einer Mitteilung rechnen musste, eine Anordnung nicht ab oder kann eine Anordnung nicht auf der Plattform zum Abruf bereitgestellt werden, wird die Anordnung schriftlich mitgeteilt, sofern ein inländisches Zustelldomizil bekannt ist (§ 228d Abs. 3 PBG).
Akteneinsicht
Wenn Sie fristgerecht ein Zustellbegehren eingereicht haben oder durch ein Bauvorhaben in Ihren schutzwürdigen Interessen betroffen sind, können Sie zu einem laufenden Verfahren Akteneinsicht beantragen.
Die Akteneinsicht gemäss § 8 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) zu elektronisch geführtem Baugesuch erfolgt elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH». Das Gesuch um Akteneinsicht ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur zu versehen (§ 6 a Abs. 2 BVV). Die Planeinsicht ist bis zum Abschluss des Baubewilligungsverfahrens möglich.
Für analog geführte Baugesuche nach Absprache mit der Planauflage.
Einsicht in Archivakten
Das Archiv des Amts für Baubewilligungen enthält die Unterlagen zu allen Baugesuchen in der Stadt Zürich. Diese reichen bis ins Jahr 1893 zurück.
Die Archivunterlagen beinhalten folgende Planarten:
- Katasterpläne
- Grundrisse
- Fassadenpläne
- Schnitte
- Baurechtsentscheide
Das Amt für Baubewilligungen besitzt keine Kanalisations-, Ausführungs- oder Spezialpläne.
Termine für die Archiveinsicht können ab Montag, dem 4. November 2024 im Buchungstool reserviert werden. Die Archiveinsicht ist kostenpflichtig.
Archivunterlagen bestellen
Nachweis der Berechtigung
Sie müssen nachweisen, dass Sie berechtigt sind. Nur dann können Sie Unterlagen aus dem Archiv bestellen.
- Grundeigentümer*innen brauchen eine gültige Identitätskarte.
- Berechtigte Personen (Architekt*innen, Fachplaner*innen, etc.) brauchen neben einer Kopie des amtlichen Ausweises eine Vollmacht der Grundeigentümer*in. Die Vollmacht darf nicht älter als 6 Monate sein. Formular Vollmacht
- Bei Planeinsicht zu wissenschaftlichen Zwecken brauchen Sie eine Vollmacht des Bildungsinstituts sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises. Sie dürfen die Unterlagen nur für schulische Zwecke nutzen. Sie dürfen sie nicht weitergeben und müssen die Unterlagen nach Abschluss des Projektes vernichten.
Angaben in der Vollmacht für wissenschaftliche Zwecke
Die Vollmacht muss folgende Angaben enthalten:
- Briefkopf und Name der Bildungsstelle oder Name und Adresse der Eigentümerschaft
- Name der bevollmächtigten Person
- Projekt oder Thema, für das die Archivunterlagen benötigt werden.
- Genaue Angaben zu den gewünschten Adressen oder Liegenschaften
- Name, Titel und Unterschrift der Person, die die Vollmacht erteilt (in der Regel Dozent*in oder Eigentümerschaft)
- Datum
Bestellung und Ablauf
- Sie bestellen die Archivunterlagen über das Tool «eTermin». Die Terminslots sind als Reihenfolge in einer Bestell-Warteliste zu verstehen.
- Unser Partner scannt die bestellten Unterlagen ein. Oder das Team der Planauflage holt sie aus dem elektronischen Archiv.
- Das Team der Planauflage prüft, welche Unterlagen Sie sehen dürfen. Alle einsehbaren Unterlagen werden dann in der Züribox hochgeladen. Die bereitgestellten Unterlagen enthalten keine Kanalisations- oder Spezialpläne.
- Sie erhalten eine E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse. Die E-Mail enthält einen Link zur Züribox. Dort können Sie die Unterlagen herunterladen. Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mailadresse gültig ist. Die Unterlagen werden an diese versandt. Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen nach 7 Tagen gelöscht werden.
Lieferzeiten
Ab dem gebuchten Termin dauert es in der Regel 7 Arbeitstage, bis Sie die Unterlagen bekommen. Wenn viele Bestellungen vorliegen, kann es länger dauern. In diesem Fall informieren wir Sie.
Gebühren und Bezahlung
Für die Nutzung des Archivs bezahlen Sie folgende Gebühren:
- 1-5 Adressen: Fr. 51.– (Grundgebühr Fr. 16.–, Bereitstellen der Unterlagen Fr. 35.–)
- 6-10 Adressen: Fr. 86.– (Grundgebühr Fr. 16.–, Bereitstellen der Unterlagen Fr. 70.–)
- 11+ Adressen: Fr. 121.– (Grundgebühr Fr. 16.–, Bereitstellen der Unterlagen Fr. 105.–)
- Bestimmte Unterlagen bestellen: Preis je nach Anzahl Dokumente (Grundgebühr Fr. 16.–, Bereitstellen pro Dokument Fr. 7.–)
Allgemeiner Hinweis: Die Grund- und Bereitstellgebühr fällt bei jeder neuen Anfrage an.
Sie können nur online mit Karte oder Twint über eTermin bezahlen.
Halten Sie Ihre Identitätskarte und/oder die Vollmacht bereit. Diese Dokumente brauchen Sie für die Bestellung.