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Informationen für Eigentümerschaften und Verwaltungen

stadt-zuerich.ch/gasersatz
Baugenossenschaft Dreispitz

Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtteil befindet, in dem das Gasverteilnetz stillgelegt wird, müssen Sie Ihre allfällige Gasheizung rechtzeitig ersetzen. Dies gilt auch für allfällige dezentrale gasbetriebene Brauchwarmwassererzeuger.

Sie können Ihr Gebäude dazu entweder an das örtliche Fernwärmenetz anschliessen oder eine erneuerbare Einzellösung wie eine Wärmepumpe realisieren. Auch bei Öl- und Elektroheizungen empfiehlt sich der baldige Umstieg auf eine klimafreundliche Lösung.

Falls Ihre Liegenschaft über Gaskochherde, Gasbacköfen und weitere Gasgeräte mit Anschluss an das Gasverteilnetz verfügt, müssen Sie diese ebenfalls auswechseln. Planen Sie den Ersatz der Geräte frühzeitig.

Konkretes Vorgehen

Erklärvideo: die wichtigsten Schritte beim Ersatz von Gasheizungen und von Gasgeräten

Gebietsspezifische Angaben und ein Merkblatt mit Checkliste finden Sie hier:

Tiefenbrunnen
Altstetten

Informationsveranstaltungen

Heizlösungen an Ihrem Standort

Schliessen Sie Ihre Liegenschaft wenn möglich an das örtliche Fernwärmenetz an. Die Ansprechpersonen finden Sie auf der Energiekarte EnerGIS. Alternativ können Sie, sofern technisch umsetzbar, eine Einzellösung wie eine Luft/Wasser- oder Erdsonden-Wärmepumpe realisieren. Das gilt vor allem für Liegenschaften mit geringem Wärmebedarf, für die eine solche Lösung oft kostengünstiger ist. Geben Sie Ihre Adresse ein und Sie erhalten Informationen zu den Möglichkeiten.

Geben Sie Ihre Adresse ein:

Beratungsangebot

Für Fragen stehen Ihnen die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie im Klimabüro vorbei:

Energieberatung Stadt Zürich
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Zuständigkeit

Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ .

Finanzielle Unterstützung

Stadt und Kanton Zürich unterstützen den Anschluss an die Fernwärme oder die Realisierung einer Wärmepumpe mit Fördergeldern gemäss den geltenden Bestimmungen. 

Die Stadt Zürich zahlt zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen.

Für den Ersatz einer Ölheizung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für den vorzeitigen Heizungsersatz erhalten.  

Übergangslösungen

Wenn an Ihrer bestehenden Heizung ein Defekt eintritt oder einzutreten droht, bevor der Anschluss an die Fernwärme möglich ist, prüfen Sie zunächst, ob die Heizung repariert oder ertüchtigt werden kann.

Falls das nicht möglich ist, können Sie für eine befristete Zeit als Übergangslösung eine Öl- oder Gasheizung realisieren. Prüfen Sie dabei, ob Sie einen gebrauchten Heizkessel einsetzen können. 

Für die Bewilligung müssen Sie sich verpflichten, Ihre Liegenschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Fernwärme anzuschliessen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Bewilligung von Übergangslösungen. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.

Fragen & Antworten

Austausch Geräte

Zeitplan und Kosten

Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Fernwärmeausbau

Weitere Informationen