Informationen für Eigentümer*innen und Verwaltungen
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Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtteil befindet, wo das Gasverteilnetz abgelöst wird, müssen Sie Ihre allfällige Gasheizung rechtzeitig ersetzen. Das gleiche gilt für allfällige dezentrale gasbetriebene Brauchwarmwassererzeuger. Sie können Ihr Gebäude dazu entweder an das örtliche Fernwärmenetz anschliessen oder eine erneuerbare Einzellösung wie eine Wärmepumpe realisieren. Auch bei Öl- und Elektroheizungen empfiehlt sich der baldige Umstieg auf eine klimafreundliche Lösung. Falls Ihre Liegenschaft über Gaskochherde,
-backöfen und weitere Gasgeräte mit Anschluss an das Gasverteilnetz verfügt, müssen Sie diese ebenfalls auswechseln. Planen Sie den Ersatz der Geräte frühzeitig.
Was muss ich konkret unternehmen?
Die wichtigsten Schritte beim Ersatz von Gasheizungen und von Gasgeräten erklärt das folgende Video:
Übersicht über die wichtigsten Schritte beim Ersatz einer Gasheizung und von Gasgeräten
Gebietsspezifische Angaben finden Sie auf den unten stehenden Webseiten. Die Erschliessung mit Fernwärme und die Stilllegung des Gasverteilnetzes erfolgen nach einem koordinierten, auf die örtlichen Verhältnisse angepassten Plan. Der Anschluss an die Fernwärme ist nur in einem definierten Zeitfenster möglich. Beachten Sie die jeweiligen Fristen und das Merkblatt:
Die Stadt Zürich hat betroffene Liegenschaftseigentümer*innen und Verwaltungen zudem durch ein direktes Schreiben informiert.
Informationsveranstaltung
An einer Informationsveranstaltung am Montag, 27. Mai 2024 orientierte die Stadt Zürich über die Ablösung des Gasverteilnetzes in Tiefenbrunnen und Altstetten-Nord.
Welche Heizlösungen gibt es an meinem Standort?
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Schliessen Sie Ihre Liegenschaft wenn möglich an das örtliche Fernwärmenetz an. Die Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Energiekarte EnerGIS. Alternativ können Sie, sofern technisch umsetzbar, eine Einzellösung wie eine Luft/Wasser- oder Erdsonden-Wärmepumpe realisieren. Das gilt vor allem für kleine Liegenschaften mit geringem Wärmebedarf, für die eine solche Lösung oft kostengünstiger ist. Geben Sie Ihre Adresse ein und Sie erhalten Informationen zu den Möglichkeiten.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Für Fragen stehen Ihnen die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie im Klimabüro vorbei:
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Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ .
Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?
Stadt und Kanton Zürich unterstützen den Anschluss an die Fernwärme mit Fördergeldern. Für die Realisierung einer Wärmepumpe gibt es ebenfalls Fördergelder vom Kanton sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Stadt.
Die Stadt Zürich zahlt zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen. Falls eine bestehende Gasheizung zwingend ersetzt werden muss, bevor der Anschluss an die Fernwärme möglich ist, entschädigt die Stadt unter bestimmten Bedingungen nicht amortisierte Investitionen für eine Übergangslösung.
Für den Ersatz einer fossilen Heizung können Eigentümer*innen zurzeit ausserdem Fördergelder aus dem Pilotprogramm Restwertentschädigung bei vorzeitigem Heizungsersatz beantragen. Allenfalls zugesprochene Fördergelder für den Ersatz einer Gasheizung aus diesem Programm werden von der oben erwähnten Entschädigung für nicht amortisierte Gasgeräte abgezogen.
Welche Übergangslösungen gibt es?
Wenn an Ihrer bestehenden Heizung ein Defekt eintritt oder einzutreten droht, bevor der Anschluss an die Fernwärme möglich ist, prüfen Sie zunächst, ob die Heizung repariert oder ertüchtigt werden kann. Falls das nicht möglich ist, können Sie für eine befristete Zeit als Übergangslösung eine Öl- oder Gasheizung realisieren. Prüfen Sie dabei, ob Sie einen gebrauchten Heizkessel einsetzen können. Für die Bewilligung müssen Sie sich verpflichten, Ihre Liegenschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Fernwärme anzuschliessen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Bewilligung von Übergangslösungen. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Erfolgreiche Umsetzungsbeispiele
In der Stadt Zürich sind schon viele Liegenschaftseigentümer*innen von einer Gas- oder Ölheizung auf Fernwärme oder eine erneuerbare Einzellösung umgestiegen.
Fragen & Antworten
Welche Geräte in meiner Liegenschaften sind von der Stilllegung des Gasverteilnetzes betroffen?
Die Stilllegung betrifft sämtliche Geräte in einer Liegenschaft, die einen Anschluss ans Gasverteilnetz haben. Dazu gehören beispielsweise Gasheizkessel, Gasthermen zur zentralen Wärmeerzeugung (Raumwärme und Brauchwarmwasser), dezentrale Brauchwarmwassererzeuger (Warmwasserautomaten, Durchlauferhitzer), Gaskochherde oder Gasbacköfen. Sämtliche betroffene Geräte lassen sich nach der Stilllegung des Gasverteilnetzes nicht mehr weiter betreiben und müssen vorgängig ersetzt werden.
Von der Stilllegung nicht betroffen sind hingegen Gas-Transportleitungen sowie die Gasversorgung für industrielle Hochtemperaturprozesse oder Erdgastankstellen.
Warum ist der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht zu einem beliebigen Wunschzeitpunkt möglich?
Anschlüsse erfolgen in festgelegten Zeitfenstern. So können die dafür nötigen Leitungsbauarbeiten in den verschiedenen Strassenzügen bestmöglich mit anderen geplanten Bauaktivitäten koordiniert und wenn möglich gleichzeitig durchgeführt werden. Auf diese Weise reduzieren sich Beeinträchtigungen sowie die Kosten für Hausanschlüsse.
Die Anschlusszeitfenster gelten für sämtliche Liegenschaften, die an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen. Für Liegenschaften, in denen die Heizung bereits vor dem voraussichtlichen Anschlusszeitfenster ersetzt werden muss, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Übergangslösung.
Ist der Anschluss an die Fernwärme nach dem definierten Zeitfenster noch möglich?
Anschlüsse an die Fernwärme sollten in dem definierten Zeitfenster für den jeweiligen Standort erfolgen. Die entsprechenden Verträge sollten rund eineinhalb Jahre vor Beginn des Anschlusszeitfensters gemäss den angegebenen Fristen abgeschlossen werden. Der Anschluss kann so parallel zu den Leitungsbauarbeiten im betreffenden Strassenzug realisiert werden. Das reduziert auch die Kosten für die Kund*innen. Zudem tragen frühzeitige Vertragsabschlüsse zur möglichst reibungslosen Planung und Umsetzung des Netzausbaus bei. Nach dem Anschlusszeitfenster folgt eine Sperrfrist, während der Anschlüsse nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sind. Die Sperrfrist dauert in der Regel mindestens fünf Jahre.
Wer eine bestehende Heizung länger betreiben möchte, kann im Rahmen des Zeitfensters zunächst die Anschlussleitung zur eigenen Liegenschaft verlegen lassen. Die Lieferung der Fernwärme kann später ab einem gewünschten Zeitpunkt erfolgen, wenn die bestehende Heizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat.
Gasheizungen müssen aber in jedem Fall ersetzt werden, bevor das Gasverteilnetz am jeweiligen Standort stillgelegt wird. Danach ist der Betrieb von Gasheizungen nicht mehr möglich.
Kann ich auf Biogas umsteigen, statt meine Gasgeräte komplett zu ersetzen?
Die Stilllegung des Gasverteilnetzes betrifft auch die Versorgung mit Biogas. Diese ist nach der Stilllegung nicht mehr möglich.
Biogas und erneuerbare Brennstoffe sind generell nur in beschränkter Menge verfügbar. Darum sollten sie nur dort eingesetzt werden, wo es keine Alternativen gibt.
Was kostet das Heizen mit Fernwärme?
Die Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Deren genaue Bezeichnung kann sich je nach Verbund leicht unterscheiden:
- Die Anschlusskosten werden einmalig bei der Installation des Anschlusses berechnet.
- Der Grundpreis oder Leistungspreis ist abhängig von der installierten Leistung und deckt die Kosten für Infrastruktur, Wartung und Unterhalt.
- Der Arbeitspreis, Preis für Wärme oder Energiepreis richtet sich nach dem Wärmeverbrauch.
Die genaue Höhe der Kosten ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Preisangaben und eine konkrete Offerte erhalten Eigentümer*innen vom Verbundbetreiber im jeweiligen Gebiet. Die Ansprechpartner*innen sind auf der Energiekarte EnerGIS zu finden.
Für einen Teil der Liegenschaften mit Gasheizung ist der Anschluss an die Fernwärme teurer als eine Wärmepumpe. Warum ist das so?
Es gibt verschiedene klimafreundliche Heizlösungen, die sich gegenseitig ergänzen. Fernwärme eignet sich sehr gut für Gebäude mit hohem Wärmebedarf in dicht bebauten Gebieten: Bei solchen Liegenschaften steht den Kosten für den Bau der Anschlussleitung, für den Betrieb der Infrastruktur und für die Wärmelieferung eine grosse Menge an benötigter Wärme gegenüber. Pro bezogener Einheit Wärme ergibt sich so ein attraktiver Preis für die Eigentümer*innen. Für kleine Liegenschaften mit geringem Wärmebedarf dagegen sind erneuerbare Einzellösungen wie Erdsonden- oder Luft/Wasser-Wärmepumpen häufig günstiger: Dividiert man die Investitions- und Betriebskosten einer Wärmepumpe durch die bezogene Wärmemenge fallen die Kosten pro bezogener Einheit Wärme in der Regel tiefer aus als bei einem Anschluss an die Fernwärme.
Bei Bedarf berät die Energieberatung Stadt Zürich Eigentümer*innen individuell zu ihren Möglichkeiten für die Wärmeversorgung der jeweiligen Liegenschaft. Die Stadt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit dem Kanton zudem auch die Realisierung von Wärmepumpen mit Fördergeldern.
Welche Baustellen entstehen aufgrund des Ausbaus der Fernwärmenetze und der Stilllegung der Gasverteilnetze?
Die Erschliessung mit Fernwärmenetzen ist ein Generationenprojekt. Quartierweise löst der Leitungsbau erhebliche Bautätigkeiten sowie Lärm und Verkehrsbehinderungen aus. Bis 2040 wird das Bauvolumen für den Infrastrukturausbau von Fernwärmenetzen um etwa 30 Prozent steigen.
Wenn möglich erfolgen die Leitungsbauarbeiten im Rahmen von koordinierten Projekten, bei denen verschiedene Bauvorhaben gleichzeitig umgesetzt werden. Sie werden nach Möglichkeit also beispielsweise gemeinsam mit der Erneuerung von Wasserleitungen, Kanalisation, Stromleitungen, öffentlicher Beleuchtung oder Strassenbelägen durchgeführt und koordiniert mit Neugestaltungen der Oberfläche wie der Errichtung von Velorouten oder Baumpflanzungen umgesetzt. Dieser Grundsatz reduziert die Bautätigkeit auf das Nötigste und verringert die Belastung der Bevölkerung. Nach erfolgter Realisierung haben die Leitungen der Fernwärmenetze eine Lebensdauer von 50 bis 80 Jahren.
Langfristig schafft der Umbau der Wärmeversorgung einen sehr grossen Nutzen, der kurzfristige Immissionen mehr als ausgleicht. Denn er leistet einen sehr grossen Beitrag zum Erreichen des städtischen Klimaziels Netto-Null bis 2040.
Welche Immissionen verursachen die (Leitungs-)Bauarbeiten in einer Strasse?
Der Einbau von Fernwärmeleitungen sowie die Sanierung von Kanälen, Werkleitungen (z. B. Wasser und Strom) und des Strassenbelags erfordern den Aufriss des Bodens und den Einsatz von Maschinen, die Lärm, Staub und Vibrationen verursachen können.
Die Projektverantwortlichen sind sich dessen bewusst und sie setzen alles daran, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Was wird unternommen, damit Immissionen möglichst gering ausfallen?
Es gibt gesetzlich festgelegte Lärmgrenzwerte, die die beauftragten Bauunternehmen nicht überschreiten dürfen. Für besonders lärmintensive Baugeräte wie Rammgeräte oder hydraulische Abbaugeräte muss eine Sonderbewilligung beantragt werden. Für den Ausbau von Fernwärmeleitungen in Quartierstrassen sind in der Regel keine besonders lärmintensiven Geräte notwendig.
Die eingesetzten Maschinen der Baufirmen sind auf Lärm- und Partikelausstoss geprüft und halten die gesetzlichen Bestimmungen ein. Es gibt keine leiseren Alternativen (lärmisolierte Maschinen), um Fernwärmeleitungen einzubauen und den Erhalt der Infrastruktur sicherzustellen.
Es gibt gesetzlich festgelegte Ruhezeiten. Bauarbeiten sind in der Regel von Montag bis Samstag, 7 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr erlaubt. Für unumgängliche Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten müssen Sonderbewilligungen beantragt werden. Für den Ausbau von Fernwärmeleitungen in Quartierstrassen sind in der Regel keine Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeiten notwendig.
Das Tiefbauamt koordiniert alle Bauvorhaben im gleichen Strassenabschnitt, d. h. Tramgleise, Werkleitungen und Strassen werden, wenn möglich, gleichzeitig erneuert. Daraus resultieren weniger Baustellen, weniger Immissionen und Verkehrsbehinderungen und letztlich auch tiefere Kosten.
Werden regelmässig Kontrollmessungen gemacht, um das Ausmass von Immissionen bzw. die Einhaltung von Grenzwerten festzustellen?
Je nach Lage und Art der Bauarbeiten werden Erschütterungen, Setzungen und der Lärmpegel gemessen. Die vor Ort installierten Messgeräte messen kontinuierlich und lösen eine Nachricht (SMS und E-Mail) aus, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Die Ergebnisse werden auf einer Monitoring-Plattform festgehalten.
Wie wird sichergestellt, dass keine Schäden an den Gebäuden entstehen bzw. wie wird das überwacht?
Wenn starke Vibrationen zu erwarten sind, bietet die Bauherrschaft eine Zustandserfassung der Gebäude und Überwachungsmessungen an. Dazu gehört eine Fotodokumentation und die Protokollierung von Rissen an den Liegenschaften vor Baubeginn. Für die Zustandserfassung der Liegenschaften vereinbart die beauftragte Firma einige Wochen vor Baubeginn einen Termin mit den Eigentümer*innen. Alle Fassaden werden auf Risse untersucht und als Beweissicherung protokolliert.
Welche technischen Anpassungen muss ich beim Umstieg von einer Gas- oder Ölheizung auf Fernwärme vornehmen?
Beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf Fernwärme muss der bisherige Heizkessel durch eine kompakte Wärmeübergabestation ersetzt werden. Am besten besprechen Sie vorgängig den genauen Ablauf mit dem Betreiber des Fernwärmenetzes und ziehen bei Bedarf eine weitere Fachperson ihrer Wahl bei. Für den Ausbau des alten Heizkessels sollten Sie einen konzessionierten Gebäudetechnikbetrieb beauftragen.
An weiteren Anlagen gibt es meist nur geringe Anpassungen. Es empfiehlt sich, gleichzeitig mit Hilfe einer Fachperson die sekundären Installationen wie Radiatoren und Brauchwarmwasseraufbereitung zu überprüfen.
Womit soll ich Gaskochherde oder -backöfen ersetzen?
Bei Gaskochherden und -backöfen empfiehlt sich der Umstieg auf elektrisch betriebene Geräte. Wenden Sie sich dafür an einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Welche technischen Anpassungen muss ich beim Ersatz von Gaskochherden oder -backöfen vornehmen?
Für den Umstieg auf Elektroherde und -backöfen muss muss ein Elektrofachbetrieb die Elektroinstallationen überprüfen. Die meisten Elektroherd- oder -backofen-Modelle benötigen einen 400-Volt-Anschluss. Wenn ein solcher nicht vorhanden ist, muss eine neue 400-Volt-Stromleitung gelegt werden.
Grundsätzlich ist der Ersatz eines freistehenden Gasherds einfacher durchzuführen als der eines fest eingebauten Herds. Bei letzterem müssen meist die Arbeitsflächen in der Küche erneuert werden, da die Abdeckungen nicht mit dem neuen Herd zusammenpassen.
Wie demontiere ich meine Gasgeräte richtig?
Beauftragen Sie für das Entfernen von Gasheizungen, Gaskochherden und -backöfen sowie anderen Gasgeräten mit Anschluss ans Gasverteilnetz einen konzessionierten Gebäudetechnikbetrieb und beachten Sie die Hinweise auf der Website von Energie 360°.
Nehmen Sie ausserdem nach dem Ersatz der Gasgeräte Kontakt mit Energie 360° auf und lassen Sie die Gaszähler demontieren:
Tel.: 043 317 22 80
E-Mail: zaehlerwechsel@energie360.ch
Nach der Demontage der Gaszähler verschliesst Energie 360° die Gaszuleitung zur Liegenschaft. Dafür benötigen die Monteur*innen Zugang zum Hausanschluss.