Die Installation einer Erdsonden-Wärmepumpe ist melde- oder bewilligungspflichtig.
Erdsonden-Wärmepumpen sind meldepflichtig, wenn keine weiteren Umbauarbeiten erfolgen und alle neu zu erstellenden Erdwärmesonden mindestens 2,5 Meter Grenzabstand aufweisen und nicht im Bereich von Bau- und Abstandslinien liegen.
Reichen Sie Ihre Meldung über die kantonale Online-Plattform «eBaugesucheZH» ein. Dazu müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Wählen Sie anschliessend unter «Neues Projekt erstellen» die Projektart «Erdwärmesonde (EWS) im Meldeverfahren» aus.
Situationsplan
Zusammen mit den oben verlinkten Formularen müssen Sie auch einen Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 einreichen. Wärmepumpe und Standorte der Erdwärmesonden sind in rot einzutragen, inklusive Vermassung der Abstände zu Gebäude und Grundstückgrenzen.
Das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich bestätigt den Erhalt Ihrer Meldung und gibt bekannt, wann die 30-tägige Behandlungsfrist ablaufen wird.
Wenn Sie innerhalb der Behandlungsfrist keine Nachricht erhalten, können Sie mit dem Einbau Ihrer neuen Heizung beginnen.
Erdsonden-Wärmepumpen sind bewilligungspflichtig, wenn die neu zu erstellenden Erdwärmesonden weniger als 2,5 Meter Grenzabstand aufweisen oder innerhalb von Bau- und Abstandslinien liegen.
Erfolgen im Rahmen des Heizungsersatzes zudem weitere Umbauarbeiten (z. B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen) oder werden Räume anders genutzt, unterliegt das Vorhaben insgesamt ebenfalls der Bewilligungspflicht.
Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen (AfB) der Stadt Zürich. Erfragen Sie, welches Verfahren für Ihre Baubewilligung gilt, welche Unterlagen Sie für Ihr Baugesuch einreichen müssen, wo Sie Beratung bekommen können und wie lange das gesamte Verfahren dauert.
Reichen Sie das Baugesuch mit allen notwendigen Unterlagen beim AfB ein.
Ihr Baugesuch wird beim AfB auf Vollständigkeit geprüft. Die Bearbeitungsfrist beginnt, sobald die Unterlagen vollständig eingereicht sind. Das AfB leitet das Bewilligungsverfahren und koordiniert das Verfahren mit anderen Bewilligungsstellen. Die Bausektion des Stadtrats stellt Ihnen den Bauentscheid aus.
Haben Sie den Bauentscheid mit bestimmten Auflagen erhalten, sorgen Sie dafür, dass die Auflagen erfüllt und Fachprojekte bewilligt werden und reichen dazu die entsprechenden Dokumente und Pläne ein. Die Bewilligungsbehörden prüfen die Unterlagen und bestätigt die Erfüllung der Auflagen dem AfB. Das AfB erteilt die Baufreigabe, wenn alle Vorgaben erfüllt sind.
Haben Sie die Baufreigabe erhalten, können Sie Ihr Projekt realisieren. Sie melden dem AfB, dass das Gesamtprojekt abgeschlossen ist. Das AfB veranlasst eine Baukontrolle nach Vollendung der Arbeiten.
Wenn Heizungen in Gebäuden ersetzt oder ausser Betrieb genommen werden, die vor 1990 gebaut wurden, können gefährliche Materialien wie Asbest oder PCB vorhanden sein. Beachten Sie in diesem Fall die Informationen über Gebäudeschadstoffe beim Heizungsersatz.
Ersetzen Sie eine Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine erneuerbare Lösung? Die Stadt und der Kanton Zürich unterstützen den Heizungsersatz mit Fördergeldern. Gleichzeitig mit den Beiträgen für eine neue Heizung kann bei Gas- und Ölheizungen eine Restwertentschädigung beantragt werden, wenn die zu ersetzende Heizung höchstens 25 Jahre alt ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fördergesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder allgemein zur Bewilligung einer Heizungsanlage? Die Stadt Zürich unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie unsere Fachpersonen.