Die Ombudsstelle bietet Ihnen Hilfe bei Fragen und Anliegen zur Stadtverwaltung von Zürich. Das Angebot der Ombudsstelle ist:
- Unabhängig: Die Ombudsstelle ist nicht Teil der Stadtverwaltung.
- Neutral: Die Ombudsstelle untersucht sachlich und ohne Partei zu ergreifen.
- Vertraulich: Die Ombudsstelle gibt keine Daten ohne Zustimmung weiter.
- Kostenlos: Sie bezahlen nichts für die Beratung der Ombudsstelle.
Die Finanzkontrolle ist eine verwaltungsunabhängige Behörde. In dieser Funktion nimmt sie Whistleblowing-Meldungen entgegen. Zum Beispiel in den Bereichen Vermögensdelikte, Beschaffungswesen, personalrechtliche Bestimmungen, Urkundenfälschung oder Korruption.
Sie erreichen die Ombudsstelle
- schriftlich,
- telefonisch
- oder persönlich vor Ort.
Die schriftliche Kontaktaufnahme ist via untenstehendem Kontaktformular oder per Postweg möglich.
Mo
09.00–12.00 Uhr 13.30–16.30 UhrDi
09.00–12.00 Uhr 13.30–16.30 UhrMi
09.00–12.00 Uhr 13.30–16.30 UhrDo
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09.00–12.00 Uhr 13.30–16.30 UhrSa
geschlossenSo
geschlossenJede Person kann sich an die Ombudsstelle wenden, unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz. Auch juristischen Personen sowie allen städtischen Mitarbeitenden steht das Angebot offen. Ihre Angaben werden nur mit explizitem Einverständnis und in Absprache an die Verwaltung weitergeleitet. Es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit. Niemand erfährt, dass Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
- Sie haben ein Problem mit der Stadtverwaltung.
- Sie haben Streit mit einer Person, die bei der Stadtverwaltung arbeitet.
- Sie verstehen den Entscheid eines Amts nicht.
- Sie fühlen sich missverstanden oder haben das Gefühl, nicht zu Ihrem Recht zu kommen.
- Sie arbeiten bei der Stadt Zürich und haben Probleme am Arbeitsplatz.
In solchen Fällen kann Sie die Ombudsstelle informieren und beraten, Ihre Beschwerde prüfen oder zwischen Ihnen und einem Amt vermitteln.
Die Ombudsstelle kann nicht den Entscheid eines Amts aufheben oder ein Gerichtsverfahren unterbrechen.
Das Video richtet sich an Gehörlose. Sie erfahren in Gebärdensprache, in welchen Fällen die Ombudsstelle zuständig ist, wie die Ombudsstelle arbeitet und wie Sie die Ombudsstelle kontaktieren können.
Es gibt noch weitere Ombudsstellen in der Schweiz:
- Parlamentarische Ombudsstellen untersuchen Beschwerden gegen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung.
- Privatrechtliche Ombudsstellen vermitteln bei Konflikten innerhalb der entsprechenden Branchen.
Möchten Sie einen Missstand melden, ohne Ihre Identität preiszugeben?
Über die Whistleblowing-Plattform kann Ihre Meldung komplett anonym erfolgen. Die Plattform steht sowohl allen Mitarbeitenden der Stadt Zürich als auch externen Personen und der Bevölkerung offen. Die Meldungen werden von der Finanzkontrolle oder der Ombudsstelle bearbeitet. Alle weiteren Informationen finden Sie direkt auf der Plattform.