Die Installation von Heizungen, Cheminées und Öfen mit Holzschnitzeln, Pellets und Stückholz ist bewilligungspflichtig. Dasselbe gilt für Abgasanlagen.
- Neuinstallation einer Holzfeuerung und/oder Abgasanlage
- Anpassung der Kaminhöhe
- Wenn im Rahmen des Heizungsersatzes weitere Umbauarbeiten erfolgen (z. B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen) oder Räume anders genutzt werden.
In diesen Fällen benötigen Sie eine Beratung. Konsultieren Sie unsere Beratungsseite und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Für jede in Verkehr gebrachte Feuerungsanlage muss der Hersteller oder Importeur eine Erklärung vorweisen können, dass die Anlage mit den Anforderungen nach LRV Anhang 4 konform ist.
Wird eine bestehende Holzfeuerung ersetzt oder teilsaniert, ohne dass dafür weitere Umbauarbeiten erforderlich sind, ist kein Baugesuch erforderlich. Wie Sie vorgehen müssen, ist nachfolgend beschrieben. Auf eine Sanierung kann verzichtet werden, wenn die Anlage innert der Sanierungsfrist stillgelegt wird.
Bereiten Sie alle Unterlagen vor und senden Sie uns Ihr Gesuch per Kontaktformular. Erfolgen ausser dem Heizungsersatz keine weiteren baulichen Massnahmen, wird Ihr Gesuch in der Regel innerhalb von 30 Tagen geprüft.
Benötigte Unterlagen
Pläne für den Kamin:
- Ansicht oder Schnitt 1:100, woraus die Kaminhöhe und der Austrittspunkt hervorgehen
- Dachaufsicht 1:100
- Katasterplan
- Umgebungsplan mit einem Sichtbereich von mindestens 10 Metern Radius um die Liegenschaft
Sie erhalten einen Bewilligungsbrief.
Der Neubau sowie die Abänderung von Kaminen bzw. Abgasanlagen ist bewilligungspflichtig. Belastete Abluft ist so zu erfassen und an die Umwelt abzugeben, dass Anwohner*innen weder geschädigt noch belästigt werden. Dazu muss die belastete Abluft in der Regel durch Kamine oder Abluftkanäle senkrecht über dem Dach ausgestossen werden (Art. 6 LRV).
Die Kamin-Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sind verbindlich. Das betrifft Feuerungen und Betriebe mit Geruchs-, Rauch- oder Dampfemissionen wie Räuchereien, Röstereien, Textilreinigungen und Gastwirtschaften.
Wenn Heizungen in Gebäuden ersetzt oder ausser Betrieb genommen werden, die vor 1990 gebaut wurden, können gefährliche Materialien wie Asbest oder PCB vorhanden sein. Beachten Sie in diesem Fall die Informationen über Gebäudeschadstoffe beim Heizungsersatz.
Haben Sie Fragen zur Bewilligung einer Holzfeuerung? Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen. Sie werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Baurechtliche Beratung (Kreisarchitekt*innen)
Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder allgemein zur energetischen Sanierung und Ihren Möglichkeiten? Die Fachleute im Bereich Energie helfen Ihnen gerne weiter.