Der Heizungsersatz durch eine mit Biogas betriebene Heizung ist bewilligungspflichtig. Neue Gasanschlüsse werden grundsätzlich nicht mehr erstellt.
- Biogas darf nur bei einem Heizungsersatz eingesetzt werden, nicht aber für die Erstinstallation in Neubauten.
- Abschluss einer Bezugsvereinbarung mit einer Energielieferantin, dass während der gesamten Lebensdauer der Gasheizung mindestens 80 Prozent Biogas geliefert wird.
- Die Bezugsverpflichtung für Biogas muss im Grundbuch eingetragen werden.
- Die Biogas-Zertifikate müssen im Schweizer Treibhausgasinventar angerechnet sein (Biogas aus Schweizer Produktion).
Wie lange die Gasversorgung in Ihrem Gebiet sichergestellt ist, erfahren Sie bei der Netzbetreiberin Energie 360°.
Senden Sie uns Ihr Gesuch per Kontaktformular. Erfolgen ausser dem Heizungsersatz keine weiteren baulichen Massnahmen, wird Ihr Gesuch in der Regel innerhalb von 30 Tagen geprüft.
Benötigte Unterlagen
- WTA-Formular: Gesuchs-/Meldeformular für wärmetechnische Anlagen (Hinweis: Tragen Sie bei «Brennstoffe – andere» den Vermerk «Biogas» ein)
- Bezugsvereinbarung für Biogas, unterzeichnet von Bauherrschaft und Energielieferantin.
Sie erhalten einen Bewilligungsbrief mit der Auflage, die Bezugsverpflichtung für Biogas im Grundbuch anmerken zu lassen.
Lassen Sie die Bezugsverpflichtung für Biogas im Grundbuch eintragen. Sobald dies erfolgt ist, sendet uns das Grundbuchamt eine Bestätigung.
Wenn Heizungen in Gebäuden ersetzt oder ausser Betrieb genommen werden, die vor 1990 gebaut wurden, können gefährliche Materialien wie Asbest oder PCB vorhanden sein. Beachten Sie in diesem Fall die Informationen über Gebäudeschadstoffe beim Heizungsersatz.
Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder allgemein zur Bewilligung einer Heizungsanlage? Die Stadt Zürich unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie unsere Fachpersonen.