Die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist melde- oder bewilligungspflichtig. Beachten Sie die geltenden Vorgaben, Ausnahmen und Regelungen.
- innen aufgestellt werden
- aussen aufgestellt werden und ein Volumen von maximal zwei Kubikmetern nicht überschreiten
Wichtig: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe darf nicht in der Kernzone liegen oder in einem Bereich, der als schützenswertes Ortsbild oder Denkmal eingestuft ist. Auch dürfen keine weiteren Umbauarbeiten erfolgen. In diesen Fällen unterliegt das Vorhaben der Bewilligungspflicht.
Reichen Sie Ihre Meldung über die kantonale Online-Plattform «eBaugesucheZH» ein. Dazu müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Wählen Sie anschliessend unter «Neues Projekt erstellen» die Projektart «Wärmetechnische Anlage (WTA)» aus.
Benötigte Unterlagen
- WTA-Formular: Gesuchs-/Meldeformular für wärmetechnische Anlagen
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000, Wärmepumpe rot eingetragen, inklusive Vermassung der Abstände zu Gebäude und Grundstückgrenzen
- Lärmschutznachweis einschliesslich Situationsplan mit vermassten Abständen der Lärmquelle zum massgebenden Empfangspunkt
- Technisches Datenblatt der gewählten Wärmepumpe
- Bei aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen: einfache Skizzen, Fotos oder Pläne der projektierten Anlage
Das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich bestätigt den Erhalt Ihrer Meldung und gibt bekannt, wann die 30-tägige Behandlungsfrist ablaufen wird.
Wenn Sie innerhalb der Behandlungsfrist keine Nachricht erhalten, können Sie mit dem Einbau Ihrer neuen Heizung beginnen.
- aussen aufgestellt werden und ein Volumen von zwei Kubikmetern überschreiten
- aussen aufgestellt werden und sie in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung zu liegen kommen
Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen (AfB) der Stadt Zürich. Erfragen Sie, welches Verfahren für Ihre Baubewilligung gilt, welche Unterlagen Sie für Ihr Baugesuch einreichen müssen, wo Sie Beratung bekommen können und wie lange das gesamte Verfahren dauert.
Reichen Sie das Baugesuch mit allen notwendigen Unterlagen beim AfB ein.
Ihr Baugesuch wird beim AfB auf Vollständigkeit geprüft. Die Bearbeitungsfrist beginnt, sobald die Unterlagen vollständig eingereicht sind. Das AfB leitet das Bewilligungsverfahren und koordiniert das Verfahren mit anderen Bewilligungsstellen. Die Bausektion des Stadtrats stellt Ihnen den Bauentscheid aus.
Haben Sie den Bauentscheid mit bestimmten Auflagen erhalten, sorgen Sie dafür, dass die Auflagen erfüllt und Fachprojekte bewilligt werden und reichen dazu die entsprechenden Dokumente und Pläne ein. Die Bewilligungsbehörden prüfen die Unterlagen und bestätigt die Erfüllung der Auflagen dem AfB. Das AfB erteilt die Baufreigabe, wenn alle Vorgaben erfüllt sind.
Haben Sie die Baufreigabe erhalten, können Sie Ihr Projekt realisieren. Sie melden dem AfB, dass das Gesamtprojekt abgeschlossen ist. Das AfB veranlasst eine Baukontrolle nach Vollendung der Arbeiten.
Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen gemäss der Lärmschutz-Verordnung des Bundes so leise wie möglich sein und die Grenzwerte einhalten (LSV Art. 7 Abs. 1 sowie Anhang 6). Bei der Planung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist es daher wichtig, dass Sie den Lärmschutz frühzeitig und angemessen berücksichtigen. Wählen Sie primär ein möglichst leises Gerät und den optimalen Aufstellungsstandort. Aktivieren Sie, wenn vorhanden, den schallreduzierten Nachtmodus.
Mit dem Lärmschutznachweis stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Wir empfehlen, diesen durch eine Fachperson mit Berechtigung zur privaten Kontrolle im Kanton Zürich erstellen zu lassen und das Online-Formular zur lärmrechtlichen Beurteilung von der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zu verwenden.
Wenn Heizungen in Gebäuden ersetzt oder ausser Betrieb genommen werden, die vor 1990 gebaut wurden, können gefährliche Materialien wie Asbest oder PCB vorhanden sein. Beachten Sie in diesem Fall die Informationen über Gebäudeschadstoffe beim Heizungsersatz.
Ersetzen Sie eine Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine erneuerbare Lösung? Die Stadt und der Kanton Zürich unterstützen den Heizungsersatz mit Fördergeldern. Gleichzeitig mit den Beiträgen für eine neue Heizung kann bei Gas- und Ölheizungen eine Restwertentschädigung beantragt werden, wenn die zu ersetzende Heizung höchstens 25 Jahre alt ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fördergesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder allgemein zur Bewilligung einer Heizungsanlage? Die Stadt Zürich unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie unsere Fachpersonen.