Die Installation einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist bewilligungspflichtig.
Wer in der Stadt Zürich Grund-, Quell- oder Drainagewasser zu Wärmezwecken nutzen will, braucht die Freigabe der Stadt Zürich sowie eine wasserrechtliche Konzession oder Baubewilligung des Kantons Zürich.
- Überprüfen Sie mit dem Wärmenutzungsatlas des Kantons Zürich oder auf der städtischen Energiekarte EnerGIS, ob Ihr Grundstück in einem Gebiet mit nutzbarem Grundwasservorkommen liegt. Das Potenzial ist in der Stadt Zürich beinahe ausgeschöpft. Neue Nutzungen sind nur noch in wenigen Fällen möglich.
- Kontaktieren Sie den Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ). Dieser prüft das Gesuch auf dessen Übereinstimmung mit der städtischen Energieplanung. Zudem bewilligt er den Einsatz allfälliger fossiler Spitzenlastkessel.
- Erarbeiten Sie das Gesuch zusammen mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder allgemein zur Bewilligung einer Heizungsanlage? Die Stadt Zürich unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie unsere Fachpersonen.