Seeufer Wollishofen
Für das Seeufergebiet zwischen der Landiwiese und bis und mit der Roten Fabrik wird unter der Federführung des Amts für Städtebau die stadträumliche Entwicklung geplant und entworfen.
Ausgangslage
Das Seeufer in Wollishofen ist heute ein beliebter Treffpunkt, Kultur- und Gewerbestandort. Das «Städtebauliche Quartierentwicklungsleitbild Wollishofen», und das «Leitbild Seebecken» bezeichnen die städtebaulichen und freiräumlichen Entwicklungsziele: Im Zentrum stehen die Freiräume am See von stadtweiter Bedeutung und andere Nutzungen, die auf den Standort am Wasser angewiesen sind.
In der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) ist das Wollishofer Seeufer verschiedenen Freihaltezonen, der Wohnzone und der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen. Für das KIBAG-Areal gelten Sonderbauvorschriften. Die Zonenzuweisung wurde mit der BZO 1999 festgelegt. Die Sonderbauvorschriften «KIBAG-Areal Mythenquai» wurden im Zusammenhang mit der Umzonung erarbeitet und traten 2009 in Kraft. Seither hat die Siedlungsentwicklung nach innen an Bedeutung gewonnen und die wachsende städtische Bevölkerung nutzt die vorhandenen Erholungsanlagen am See intensiver.
Auslöser für die Gebietsplanung war eine Motion des Gemeinderats (GR-Nummer 2019/044). Eine Petition des Quartiervereins Wollishofen und eine weitere Motion des Gemeinderats (GR-Nummer 2022/260) unterstrichen und präzisierten die politischen Forderungen und verlangen eine Anpassung der Nutzungsplanung. Der vom Stadtrat im Juni 2023 beschlossene Masterplan «Seeufer Wollishofen» zeigt auf, nach welchen Grundsätzen sich räumliche Veränderungen am Seeufer Wollishofen richten sollen und welche Umsetzungsmassnahmen dafür nötig sind.
Aktueller Stand
Der Zürcher Gemeinderat hat im März 2024 den Masterplan «Seeufer Wollishofen» zur Kenntnis genommen und die Motion 2019/044 abgeschrieben.
Die Stadtverwaltung arbeitet nun an den raumplanerischen Anpassungen in der Richt- und Nutzungsplanung, sowie den Vertiefungsstudien für das Werft-Areal und das KIBAG-Areal.
Öffentliche Auflage Teilrevisionen Regionaler und Kommunaler Richtplan
Die Stadt Zürich passt den regionalen sowie den kommunalen Richtplan am linken Seeufer an. Doppelter Anlass sind die Umsetzung des vom Kanton neu geschaffenen § 67a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zum Planen und Bauen im Uferbereich von Seen sowie die städtische Test- und Masterplanung «Seeufer Wollishofen».
Die Änderungen liegen vom 28. August bis zum 28. Oktober 2024 öffentlich auf.
Städtebauliche Vertiefungsstudien KIBAG- und Werft-Areal
Mit den Vertiefungsstudien erarbeitet die Stadt Antworten auf die offenen Fragen aus der Testplanung Seeufer Wollishofen. Der Masterplan Seeufer Wollishofen stellt dafür die Rahmenbedingungen. Die Vertiefungsstudien sind im Mai gestartet. Sie sind ein wichtiger Zwischenschritt, bevor die Erkenntnisse daraus grundeigentümerverbindlich in der Nutzungsplanung umgesetzt werden.
In den Vertiefungsstudien werden Varianten u.a. für Nutzungsarten, Gebäudevolumen, Etappen, Freiräume und Wegnetze aufgezeigt. Wichtig ist, dass Nutzungen, die am See sein müssen, Priorität haben. Es wird auf städtebaulicher Flughöhe geplant und keine Machbarkeitsstudie oder Bauprojekte ausgearbeitet. Über die Ergebnisse Studien wird die Öffentlichkeit hier informiert werden.
Historischer Bericht zum Seeufer Wollishofen
Das Amt für Städtebau hat den Architekturhistoriker Daniel Kurz beauftragt, die Geschichte der Siedlungsentwicklung und der Stadtplanung dieses Orts für ein breites Publikum zu erzählen.
Entstanden ist ein essayistischer, ausführlich bebilderter Blick auf einen bislang in der Literatur wenig beleuchteten Teil der Stadt Zürich:
Gebietsmanagement
Die Stadtverwaltung hat seit dem Beschluss des Stadtrats zum Masterplan ein Gebietsmanagement etabliert, welches die verschiedenen involvierten Dienstabteilungen vernetzt. Sie finden bei Anliegen zu spezifischen Themen neu direkte Ansprechpersonen auf der Webseite:
Planungszone
Ergänzend zu seinem Beschluss zum Masterplan hat der Stadtrat beim Kanton eine Planungszone für das «Seeufer Wollishofen» (nach § 346 des Planungs- und Baugesetzes) beantragt. Sie ist eine sichernde Massnahme zur Wahrung der Planungs- und Entscheidungsfreiheit der Behörden hinsichtlich der Planungsabsichten.
Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat am 3. Mai 2024 dem Rekurs der Eigentümerschaft KIBAG gegen die vom Stadtrat beantragte Planungszone erstinstanzlich gutgeheissen.
Die Stadt Zürich akzeptiert den Entscheid des Baurekursgerichts nicht und hat beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Die in der Nutzungsplanung vorgesehene Wohnnutzung direkt am Seeufer entstammt den 1990er‑Jahren und entspricht heute nicht mehr den übergeordneten Zielen. Die Stadt ist der Ansicht, dass eine Gemeinde in einem solchen Fall korrigierend ansetzen kann.
Gebietsführung Wollishofen!
Die Gebietsführungen der Stadt Zürich machen 2024 auch halt in Wollishofen: Am 17. September gibt das Amt für Städtebau vor Ort Einblick in die Geschichte der Uferlandschaft und die frühere und die aktuelle Stadtplanung am Seeufer Wollishofen. Die Führung findet bei jeder Witterung statt und ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht nötig.