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Start der Testplanung «Seeufer Wollishofen»

Medienmitteilung

Das Seeufergebiet von der Landiwiese bis und mit der Roten Fabrik soll der Stadtbevölkerung auch in Zukunft Frei- und Grünräume zur Erholung bieten. Eine Testplanung unter der Federführung des Amts für Städtebau entwirft neue Möglichkeiten für die stadträumliche Entwicklung des Gebiets.

13. Dezember 2021

Mit der Testplanung «Seeufer Wollishofen» entwickelt die Stadt Zürich freiräumliche und städtebauliche Szenarien für einen Teil des linken Zürichseeufers. Grundlage dafür ist eine vom Zürcher Gemeinderat am 26. Juni 2019 überwiesene dringliche Motion (GR Nr. 2019/44). Sie beauftragt den Stadtrat mit einer neuen Gebietsplanung im Perimeter zwischen Seeufer und Mythenquai zwischen Werft Pier 7 bis und mit der Roten Fabrik. Die Testplanung soll die Bedürfnisse der Bevölkerung nach öffentlichen Grün- und Freiräumen zur Erholung sowie die Entwicklungsabsichten der Grundeigentümerschaften ganzheitlich eruieren. Im Planungsprozess wirken daher neben den verschiedenen Dienstabteilungen der Stadtverwaltung und den Eigentümerschaften auch Vertreterinnen und Vertreter aus dem Quartier und der Politik mit.

Die gesammelten Anliegen werden in unterschiedlichen städtebaulichen Szenarien geprüft. Dabei werden auch die landschaftlich sensible Lage am Zürichsee, kommunale Raumbedürfnisse und die raumplanerischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im nächsten Jahr wird öffentlich über den Zwischenstand informiert und die Bevölkerung wird eingeladen, die Ergebnisse zu kommentieren. Die so erarbeiteten städtebaulichen Varianten und Erkenntnisse sollen bis Ende 2022 in einem Masterplan konsolidiert werden. Dieser bildet die Basis für eine nachfolgende Überprüfung der grundeigentümerverbindlichen Nutzungs- und Sondernutzungsplanung.

Ausgangslage

Das «Städtebauliche Quartierentwicklungsleitbild Wollishofen» und das «Leitbild Seebecken» bezeichnen Entwicklungsziele für das Seeufer Wollishofen: Im Zentrum stehen die Klärung der Zugänglichkeit zum See und den quartierinternen Freiflächen, städtebauliche Fragen und eine Prüfung von zusätzlicher Gastronomie (Leitbild Seebecken, S 33). Die bestehenden Begegnungs- und Aufenthaltsorte sollen erhalten, erschlossen und ausgebaut werden.

In der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) ist das Wollishofer Seeufer verschiedenen Freihaltezonen, der Wohnzone und der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen. Für die Grundstücke der KIBAG gelten zudem die Sonderbauvorschriften «KIBAG-Areal Mythenquai». Sie wurden nach der Umzonung erarbeitet und traten 2009 in Kraft.

Seither hat die Siedlungsentwicklung nach innen an Bedeutung gewonnen und die wachsende städtische Bevölkerung nutzt die vorhandenen Erholungsanlagen am See intensiver. In kommunalem wie regionalem Richtplan, dem Leitbild Seebecken und in verschiedenen städtischen Fachplanungen sind den neuen Bedingungen entsprechende Ziele und Vorgaben für die Nutzungsplanung definiert. Zudem schreibt der neue § 67a PBG über die Uferbereichsplanung vor, dass die Seeuferbereiche aufgrund ihrer sensiblen Lage nutzungs- und bautechnisch überprüft werden müssen. Aufgrund der veränderten Verhältnisse soll die Testplanung daher die Grundlagen für eine Überprüfung und mögliche Anpassung der Nutzungsplanung bieten. 

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