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Seeufer Wollishofen: Stadt reicht Beschwerde gegen Urteil ein

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich reicht beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil zur Planungszone «Seeufer Wollishofen» ein.

7. Juni 2024

Die Stadt Zürich akzeptiert den Entscheid des Baurekursgerichts zur Planungszone «Seeufer Wollishofen» nicht und hat beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Die in der Nutzungsplanung vorgesehene Wohnnutzung direkt am Seeufer entstammt den 1990er‑Jahren und entspricht heute nicht mehr den übergeordneten Zielen. Die Stadt ist der Ansicht, dass eine Gemeinde in einem solchen Fall korrigierend ansetzen kann.

Das Seeufer Wollishofen soll der Öffentlichkeit als Freiraum, aber auch als Arbeitsort mit Gewerbebetrieben und für ein vielfältiges kulturelles Angebot dienen. Im Einklang mit diesen Zielen aus den Richtplänen und dem Leitbild Seebecken plant die Stadt im Gebiet «Seeufer Wollishofen» in einem breit abgestützten Prozess die Zukunft.

Zusammen mit dem behördenverbindlichen Masterplan hat der Stadtrat im September 2023 deshalb beim Kanton eine Planungszone über das Gebiet zwischen der Landiwiese und der Roten Fabrik beantragt. Innerhalb des entsprechenden Perimeters dürfen keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, die den Absichten der Planung widersprechen.

Der Kanton hat dem städtischen Antrag zugestimmt und die Planungszone «Seeufer Wollishofen» festgesetzt. Dagegen hat die Grundeigentümerin KIBAG Rekurs ergriffen. Das Baurekursgericht hat diesem Rekurs am 3. Mai 2024 stattgegeben.

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