Global Navigation

Richtplanrevisionen für das linke Seeufer liegen öffentlich auf

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich ergänzt den regionalen und den kommunalen Richtplan für das linke Seeufer. Die Änderungen liegen vom 28. August bis zum 28. Oktober 2024 öffentlich auf.

28. August 2024

Die Stadt Zürich passt den regionalen sowie den kommunalen Richtplan für das Gebiet zwischen der Landiwiese und der Stadtgrenze bei Wollishofen an. Neu ist im regionalen Richtplans festgehalten, wie die Zugänglichkeit und Attraktivität des Seeufers für die Öffentlichkeit erhalten und weiter verbessert werden soll. Zudem werden in der Richtplankarte neue Arbeitsplatzgebiete, ein Erholungsgebiet sowie ein Ausflugsziel ergänzt. Die Teilrevision des kommunalen Richtplans «Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen» übernimmt das zusätzliche Erholungsgebiet als Freiraum am Seeufer Wollishofen, der neu geschaffen werden soll.

Die beiden Richtpläne werden aus zwei Gründen angepasst: Zum einen wird damit der neu geschaffene Paragraf 67a des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) umgesetzt. Dieser verpflichtet Gemeinden, im Uferbereich von Seen Vorgaben zu Bauten, Anlagen und Umschwung zu machen. Diese kantonale Vorgabe muss auf Stadtgebiet lediglich zwischen der Landiwiese und der Stadtgrenze bei Wollishofen umgesetzt werden. Am restlichen Seeufer ist der Uferbereich bereits ausreichend geregelt.

Die beiden Richtplan-Teilrevisionen schaffen behördenverbindliche Vorgaben, die später in der Nutzungsplanung zu berücksichtigen sind. Sie haben keine unmittelbaren Folgen für Grundeigentümer*innen und sind unabhängig von der Planungszone im Gebiet «Seeufer Wollishofen», gegen die aktuell ein Rekursverfahren läuft.

Öffentliche Auflage

Die Richtplan-Teilrevisionen werden vom 28. August bis zum 28. Oktober 2024 im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt und sind auf der Webseite des Amts für Städtebau abrufbar. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern. Die erhaltenen Einwendungen werden anschliessend geprüft und die Unterlagen gegebenenfalls überarbeitet, bevor sie dem Stadtrat vorgelegt werden.

Weitere Informationen