Fossile Übergangslösung bis zu geplantem Fernwärmeanschluss
Wird eine fossile Heizung altersbedingt ersetzt oder entsteht ein Neubau, bevor der Anschluss an ein geplantes Fernwärmenetz möglich ist, kann eine Übergangslösung bewilligt werden. Diese erlaubt es, für einen befristeten Zeitraum eine Gas- oder Ölheizung einzubauen.
Bedingungen
- Es liegt ein Wärmeliefervertrag oder eine Auftragsbestätigung für den geplanten Fernwärmeanschluss vor. Die Dokumente müssen von der Bauherrschaft und von der Energielieferantin unterschrieben sein.
- Mindestens 70% der Wärme des geplanten Fernwärmenetzes müssen ohne CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Fernwärme aus der Abfallverbrennung erfüllt diese Anforderung.
- Der Fernwärmeanschluss muss so bald als möglich, innerhalb von rund 8 Jahren, erfolgen. Gleichzeitig mit diesem ist die Gas- oder Ölheizung rückzubauen.
Vorgehen
- Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie Ihr Baugesuch beim Amt für Baubewilligungen ein.
- Das Amt für Baubewilligungen prüft, welches Verfahren erforderlich ist.
- Erfolgen ausser dem Heizungsersatz keine weiteren Umbauten, wird Ihr Gesuch in der Regel innerhalb von 30 Tagen bewilligt.
Benötigte Unterlagen
- WTA-Formular: Wärmetechnische Anlagen (Gesuch- / Meldeformular)
- Wärmeliefervertrag oder Auftragsbestätigung, unterschrieben von Bauherrschaft und Energielieferantin
Gebäudeschadstoffe
Beim Heizungsersatz und bei der Ausserbetriebnahme von Heizungsanlagen in Gebäuden, welche vor 1990 erstellt wurden, können asbest- und PCB-haltige Materialien und weitere Gebäudeschadstoffe vorhanden sein. Beachten Sie dazu die Informationen auf der folgenden Webseite.
Kontakt
Haben Sie Fragen zur Bewilligung einer fossilen Übergangslösung? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.
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