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Biogas

Der Heizungsersatz durch eine mit Biogas betriebene Heizung ist bewilligungspflichtig. Neue Gasanschlüsse werden grundsätzlich nicht mehr erstellt. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.

Bedingungen

  • Abschluss einer Bezugsvereinbarung mit einem Energielieferanten für mindestens 80 % Biogasanteil während der gesamten Lebensdauer der Gasheizung
  • Die Biogas-Zertifikate müssen im Schweizer Treibhausgasinventar angerechnet sein (Biogas aus Schweizer Produktion)
  • Anmerkung der Bezugsverpflichtung für Biogas im Grundbuch
  • Die Biogas-Regelung ist nur für den Heizungsersatz zulässig, nicht aber für die Erstinstallation in Neubauten

Wie lange die Gasversorgung in Ihrem Gebiet sichergestellt ist, erfahren Sie bei der Netzbetreiberin Energie 360°

Der Energielieferant kann unabhängig von der Netzbetreiberin gewählt werden. Falls die Netzbetreiberin nicht gleichzeitig Energielieferantin ist, muss zwischen dem Energielieferanten und der Netzbetreiberin eine Netznutzungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Vorgehen

  • Bereiten Sie alle Unterlagen vor und senden Sie uns Ihr Gesuch per E-Mail oder untenstehendem Kontaktformular.
  • Erfolgen ausser dem Heizungsersatz keine weiteren Umbauten, wird Ihr Gesuch in der Regel innerhalb von 30 Tagen bewilligt.
  • Sie erhalten ein Bewilligungsschreiben mit der Auflage, die Bezugsverpflichtung für Biogas im Grundbuch anmerken zu lassen.

Benötigte Unterlagen

Gebäudeschadstoffe

Kontakt

Nutzen Sie das folgende Kontaktformular, um Ihr Gesuch für einen Heizungsersatz mit Biogas per E-Mail einzureichen.

Haben Sie Fragen zur Bewilligung von Biogas-Heizungen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.

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Energie
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