Holzfeuerung
Die Installation von Heizungen, Cheminées und Öfen mit Holzschnitzeln, Pellets und Stückholz ist bewilligungspflichtig. Dasselbe gilt für Abgasanlagen. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.
Heizungsersatz ohne weitere Umbauarbeiten
Wird eine bestehende Holzfeuerung ersetzt, ohne dass dafür weitere Umbauarbeiten erforderlich sind, ist das WTA-Formular einzureichen.
Vorgehen
- Reichen Sie das WTA-Formular per E-Mail an die Feuerpolizei ein.
- Das Gesuch wird innerhalb von 30 Tagen behandelt. Sie erhalten ein Bewilligungsschreiben.
Projekte, die ein Baugesuch erfordern
- Neuinstallation einer Holzfeuerung und/oder Abgasanlage
- Anpassung der Kaminhöhe
- Wenn im Rahmen des Heizungsersatzes weitere Umbauarbeiten erfolgen (z. B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen) oder Räume anders genutzt werden
Vorgehen
- Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen.
- Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Gebäudeschadstoffe
Beim Heizungsersatz und bei der Ausserbetriebnahme von Heizungsanlagen in Gebäuden, welche vor 1990 erstellt wurden, können asbest- und PCB-haltige Materialien und weitere Gebäudeschadstoffe vorhanden sein. Beachten Sie dazu die Informationen auf der folgenden Webseite.
Kontakt
Haben Sie Fragen zur Bewilligung von Holzfeuerungen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energie