Fernwärmeanschluss
Die Installation eines Fernwärmeanschlusses ist meldepflichtig. Zugelassen sind nur Verbunde, deren Wärme zu mindestens 70 % aus erneuerbarer Quelle, der Nutzung von Abwärme oder aus der Abfallverbrennung stammt. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.
Meldeverfahren
Vorgehen
- Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie Ihre Meldung online ein.
- Das Amt für Baubewilligungen bestätigt den Erhalt Ihrer Meldung und gibt bekannt, wann die 30-tägige Behandlungsfrist ablaufen wird.
- Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine weitere Nachricht erhalten, können Sie mit dem Bau Ihres neuen Anschlusses beginnen.
Benötigte Unterlagen
- WTA-Formular: Wärmetechnische Anlagen (Gesuch- / Meldeformular)
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 mit rot eingetragener Hauszuleitung
Ausnahme
- Erfolgen im Rahmen des Heizungsersatzes weitere Umbauarbeiten (z. B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen) oder werden Räume anders genutzt, unterliegt das Vorhaben insgesamt der Bewilligungspflicht.
- Kontaktieren Sie in diesem Fall die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen.
- Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Weitere Hinweise
Wird eine fossile Heizung altersbedingt ersetzt oder entsteht ein Neubau, bevor der Anschluss an ein geplantes Fernwärmenetz möglich ist, kann eine Übergangslösung bewilligt werden. Diese erlaubt es, für einen befristeten Zeitraum eine Gas- oder Ölheizung einzubauen.
Beim Heizungsersatz und bei der Ausserbetriebnahme von Heizungsanlagen in Gebäuden, welche vor 1990 erstellt wurden, können asbest- und PCB-haltige Materialien und weitere Gebäudeschadstoffe vorhanden sein. Beachten Sie dazu die Informationen auf der folgenden Webseite.
Ersetzen Sie eine Gas-, Öl- oder Elektroheizung durch einen Fernwärmeanschluss? Die Stadt und der Kanton Zürich unterstützen den Heizungsersatz mit Fördergeldern. Gleichzeitig mit den Beiträgen für einen neuen Fernwärmeanschluss kann eine Restwertentschädigung beantragt werden, wenn die zu ersetzende Gas- oder Ölheizung höchstens 25 Jahre alt ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fördergesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren für Fernwärmeanschlüsse? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.
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