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Erdsonden-Wärmepumpe

Die Installation einer Erdsonden-Wärmepumpe ist melde- oder bewilligungspflichtig. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.

Meldeverfahren

Meldepflichtige Wärmepumpen

  • Erdsonden-Wärmepumpen, wenn alle neu zu erstellenden Erdwärmesonden mindestens 2,5 Meter Grenzabstand aufweisen und nicht im Bereich von Bau- und Abstandslinien liegen

Ausnahmen

  • Erfolgen im Rahmen des Heizungsersatzes weitere Umbauarbeiten (z.B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen usw.) oder werden Räume anders genutzt, unterliegt das Vorhaben insgesamt der Bewilligungspflicht.

Vorgehen

  • Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie Ihre Meldung online ein.
  • Das Amt für Baubewilligungen bestätigt den Erhalt Ihrer Meldung und gibt bekannt, wann die 30-tägige Behandlungsfrist ablaufen wird.
  • Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine weitere Nachricht erhalten, können Sie mit dem Einbau Ihrer neuen Heizung beginnen.

Benötigte Unterlagen

Baubewilligung

Bewilligungspflichtige Wärmepumpen

  • Erdsonden-Wärmepumpen, wenn die neu zu erstellenden Erdwärmesonden weniger als 2,5 Meter Grenzabstand aufweisen oder innerhalb von Bau- und Abstandslinien liegen

Vorgehen

  • Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen
  • Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.

Weitere Hinweise

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Melde- oder Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.

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Energie
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