Erdsonden-Wärmepumpe
Die Installation einer Erdsonden-Wärmepumpe ist melde- oder bewilligungspflichtig. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.
Meldeverfahren
Meldepflichtige Wärmepumpen
- Erdsonden-Wärmepumpen, wenn alle neu zu erstellenden Erdwärmesonden mindestens 2,5 Meter Grenzabstand aufweisen und nicht im Bereich von Bau- und Abstandslinien liegen
Ausnahmen
- Erfolgen im Rahmen des Heizungsersatzes weitere Umbauarbeiten (z.B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen usw.) oder werden Räume anders genutzt, unterliegt das Vorhaben insgesamt der Bewilligungspflicht.
Vorgehen
- Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie Ihre Meldung online ein.
- Das Amt für Baubewilligungen bestätigt den Erhalt Ihrer Meldung und gibt bekannt, wann die 30-tägige Behandlungsfrist ablaufen wird.
- Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine weitere Nachricht erhalten, können Sie mit dem Einbau Ihrer neuen Heizung beginnen.
Benötigte Unterlagen
- WTA-Formular: Wärmetechnische Anlagen (Gesuch- / Meldeformular)
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000, Wärmepumpe und Standorte der Erdwärmesonden rot eingetragen, inklusive Vermassung der Abstände zu Gebäude und Grundstückgrenzen
- Gesuch um Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für eine Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlage
Baubewilligung
Bewilligungspflichtige Wärmepumpen
- Erdsonden-Wärmepumpen, wenn die neu zu erstellenden Erdwärmesonden weniger als 2,5 Meter Grenzabstand aufweisen oder innerhalb von Bau- und Abstandslinien liegen
Vorgehen
- Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen.
- Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Weitere Hinweise
Beim Heizungsersatz und bei der Ausserbetriebnahme von Heizungsanlagen in Gebäuden, welche vor 1990 erstellt wurden, können asbest- und PCB-haltige Materialien und weitere Gebäudeschadstoffe vorhanden sein. Beachten Sie dazu die Informationen auf der folgenden Webseite.
Ersetzen Sie eine Gas-, Öl- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe? Die Stadt und der Kanton Zürich unterstützen den Heizungsersatz mit Fördergeldern. Gleichzeitig mit den Beiträgen für eine neue Wärmepumpe kann eine Restwertentschädigung beantragt werden, wenn die zu ersetzende Gas- oder Ölheizung höchstens 25 Jahre alt ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fördergesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Melde- oder Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.
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