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Luft/Wasser-Wärmepumpe

Die Installation einer Luft/Wasser-Wärmepumpe ist melde- oder bewilligungspflichtig. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.

Meldeverfahren

Meldepflichtige Wärmepumpen

  • Innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, sofern sie ein Volumen von 2 Kubikmetern nicht überschreiten

Ausnahmen

  • Der Bewilligungspflicht unterliegen sämtliche aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
  • Erfolgen im Rahmen des Heizungsersatzes weitere Umbauarbeiten (z. B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen usw.) oder werden Räume anders genutzt, unterliegt das Vorhaben insgesamt der Bewilligungspflicht.

Vorgehen

  • Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie Ihre Meldung online ein.
  • Das Amt für Baubewilligungen bestätigt den Erhalt Ihrer Meldung und gibt bekannt, wann die 30-tägige Behandlungsfrist ablaufen wird.
  • Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine weitere Nachricht erhalten, können Sie mit dem Einbau Ihrer neuen Heizung beginnen.

Benötigte Unterlagen

  • WTA-Formular: Wärmetechnische Anlagen (Gesuch- / Meldeformular)
  • Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000, Wärmepumpe rot eingetragen, inklusive Vermassung der Abstände zu Gebäude und Grundstückgrenzen
  • Lärmschutznachweis einschliesslich Situationsplan mit vermassten Abständen der Lärmquelle zum massgebenden Empfangspunkt
  • Technisches Datenblatt der gewählten Wärmepumpe
  • Bei aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen: einfache Skizzen, Fotos oder Pläne der projektierten Anlage

Baubewilligung

Bewilligungspflichtige Wärmepumpen

  • Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, sofern sie ein Volumen von 2 Kubikmetern überschreiten
  • Sämtliche aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung

Vorgehen

  • Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen
  • Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.

Lärmschutz

Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen gemäss der Lärmschutz-Verordnung des Bundes so leise wie möglich sein und die Grenzwerte einhalten (LSV Art. 7 Abs. 1 sowie Anhang 6). Bei der Planung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe ist es daher wichtig, dass Sie den Lärmschutz frühzeitig und angemessen berücksichtigen. Wählen Sie primär ein möglichst leises Gerät und den optimalen Aufstellungsstandort. Aktivieren Sie, wenn vorhanden, den schallreduzierten Nachtmodus.

Mit dem Lärmschutznachweis stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Wir empfehlen, diesen durch eine Fachperson mit Berechtigung zur privaten Kontrolle im Kanton Zürich erstellen zu lassen und das Online-Formular gemäss Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) zu verwenden.

Mehr erfahren: Plattform Bauen im Lärm der Interessengemeinschaft aus Kantonen und Städten

Weitere Hinweise

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Melde- oder Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.

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