Luft/Wasser-Wärmepumpe
Die Installation einer Luft/Wasser-Wärmepumpe ist melde- oder bewilligungspflichtig. Erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.
Meldeverfahren
Meldepflichtige Wärmepumpen
- Innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, sofern sie ein Volumen von 2 Kubikmetern nicht überschreiten
Ausnahmen
- Der Bewilligungspflicht unterliegen sämtliche aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
- Erfolgen im Rahmen des Heizungsersatzes weitere Umbauarbeiten (z. B. Fenster versetzen, Grundrisse ändern, Wände durchbrechen usw.) oder werden Räume anders genutzt, unterliegt das Vorhaben insgesamt der Bewilligungspflicht.
Vorgehen
- Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie Ihre Meldung online ein.
- Das Amt für Baubewilligungen bestätigt den Erhalt Ihrer Meldung und gibt bekannt, wann die 30-tägige Behandlungsfrist ablaufen wird.
- Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine weitere Nachricht erhalten, können Sie mit dem Einbau Ihrer neuen Heizung beginnen.
Benötigte Unterlagen
- WTA-Formular: Wärmetechnische Anlagen (Gesuch- / Meldeformular)
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000, Wärmepumpe rot eingetragen, inklusive Vermassung der Abstände zu Gebäude und Grundstückgrenzen
- Lärmschutznachweis einschliesslich Situationsplan mit vermassten Abständen der Lärmquelle zum massgebenden Empfangspunkt
- Technisches Datenblatt der gewählten Wärmepumpe
- Bei aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen: einfache Skizzen, Fotos oder Pläne der projektierten Anlage
Baubewilligung
Bewilligungspflichtige Wärmepumpen
- Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, sofern sie ein Volumen von 2 Kubikmetern überschreiten
- Sämtliche aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung
Vorgehen
- Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen.
- Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Lärmschutz
Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen gemäss der Lärmschutz-Verordnung des Bundes so leise wie möglich sein und die Grenzwerte einhalten (LSV Art. 7 Abs. 1 sowie Anhang 6). Bei der Planung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe ist es daher wichtig, dass Sie den Lärmschutz frühzeitig und angemessen berücksichtigen. Wählen Sie primär ein möglichst leises Gerät und den optimalen Aufstellungsstandort. Aktivieren Sie, wenn vorhanden, den schallreduzierten Nachtmodus.
Mit dem Lärmschutznachweis stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Wir empfehlen, diesen durch eine Fachperson mit Berechtigung zur privaten Kontrolle im Kanton Zürich erstellen zu lassen und das Online-Formular gemäss Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) zu verwenden.
Mehr erfahren: Plattform Bauen im Lärm der Interessengemeinschaft aus Kantonen und Städten
Weitere Hinweise
Beim Heizungsersatz und bei der Ausserbetriebnahme von Heizungsanlagen in Gebäuden, welche vor 1990 erstellt wurden, können asbest- und PCB-haltige Materialien und weitere Gebäudeschadstoffe vorhanden sein. Beachten Sie dazu die Informationen auf der folgenden Webseite.
Ersetzen Sie eine Gas-, Öl- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe? Die Stadt und der Kanton Zürich unterstützen den Heizungsersatz mit Fördergeldern. Gleichzeitig mit den Beiträgen für eine neue Wärmepumpe kann eine Restwertentschädigung beantragt werden, wenn die zu ersetzende Gas- oder Ölheizung höchstens 25 Jahre alt ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fördergesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Melde- oder Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.
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