Formulare & Merkblätter
Maschinen und Geräte
Für Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 18 kW gilt seit 2009 nicht mehr eine allgemeine Partikelfilterpflicht, sondern ein Anzahlwert für Feststoffpartikel. Maschinen und Geräte, welche mit Benzin betrieben werden und nicht mit einem Katalysator ausgerüstet sind, müssen mit Gerätebenzin betrieben werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Bautransporte
Bautransporte sind möglichst umweltschonend abzuwickeln. Informationen zu den Anforderungen an Bautransporte finden Sie in unserem Merkblatt.
Zu einer gesunden Arbeitsplatzgestaltung gehören die Sicht ins Freie, eine natürliche Belichtung mit Tageslicht sowie eine künstliche Beleuchtung.
- Weitere Informationen zum Fachthema «Belichtung & Beleuchtung»
Der Umwelt- und Gesundheitsschutz beratet Sie in allen Phasen des Bauprojektes zu energetischen Fragestellungen.
Die Einrichtung oder Erweiterung von Gastwirtschafts- oder Lebensmittelbetrieben erfordert eine Baubewilligung. Unsere Merkblätter führen Sie durch den Bewilligungs- und Abnahmeprozess.
- Weitere Informationen zum Bewilligungsprozess für Lebensmittelbetriebe
Schadstoffhaltige Baumaterialien
Hier finden Sie eine Übersicht über mögliche schadstoffhaltige Baumaterialien sowie Links mit anerkannten Sanierungsfirmen und Laboratorien für Probenahmen/Analysen sowie Links auf weiteres Informationsmaterial.
Verdacht auf Asbest: Melde- und Genehmigungspflicht
Asbestsanierungen in der Stadt Zürich sind melde- und bewilligungspflichtig. Besteht Verdacht auf asbesthaltige Materialien, müssen die Arbeiten unverzüglich unterbrochen und der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) informiert werden.
Eingabe Asbestsanierung
Asbestsanierungen dürfen nur von Suva-anerkannten Unternehmen ausgeführt werden. Vor Sanierungsbeginn sind das Sanierungs- und Messkonzept vom UGZ genehmigen zu lassen. Mit der Sichtprüfung (visuelle Abnahme) bestätigt die Messfirma, dass im sanierten Bereich keine Asbestreste mehr vorhanden sind.
Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen oder Wohnbauten mit mehr als acht Wohnungen pro Hauseingang müssen für Rollstuhlfahrende, Seh- und Hörbehinderte hindernisfrei benutzbar sein.
- Weitere Informationen zum Fachthema «Hindernisfreies Bauen»
Für die Inbetriebnahme einer Kinderkrippe oder eines Kinderhortes sind in der Regel eine Baubewilligung und eine Betriebsbewilligung notwendig.
- Weitere Informationen zum Bewilligungsprozess für Kinderkrippen, Horte
Es stehen keine Merkblätter zum Thema Lärmschutz zur Verfügung.
- Weitere Informationen zum Fachthema «Lärmschutz»
Für die Konzeption, Planung, Installation und Instandhaltung von Klima- und Lüftungsanlagen sind verschiedene Regelwerke sowie gesetzliche Vorschriften zu beachten.
Generell zu beachtende bauliche und betriebliche Vorschriften sind nachfolgend in der Standard-Planbegutachtung zusammengestellt. Sie ist nach Themenbereichen gegliedert und enthält Links zu Vorschriften und anerkannten Regeln im Bereich des Arbeitnehmerschutzes.
- Weitere Informationen zum Fachthema «Plangenehmigung, Planbegutachtung»
Übersicht über die Anforderungen an Raucherräume und deren Belüftung.
- Weitere Informationen zum Fachthema «Raucherräume, Fumoirs»
Toilettenanlagen für Publikum (Gästetoiletten)
Angaben zu Mindestanforderungen für Toilettenanlagen, zu gesetzlichen Grundlagen und Hinweise über Zahl, Grösse und Art der bereitzustellenden Anlagen.
Personalbereiche
Übersicht über die geforderten Einrichtungen für das Personal.
- Merkblatt Toilettenanlagen für Personal und PublikumToilettenanlagen für Personal und Publikum (PDF, 2 Seiten, 1 MB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Für öffentlich zugängliche Vereinslokale gelten andere gesetzliche Bestimmungen als für Vereinslokale, die nur für Mitgliedern offen stehen. Unser Merkblatt hilft weiter.
- Weitere Informationen zum Bewilligungsprozess für Vereinslokale