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Klimaanlagen

Mit Klimaanlagen werden Räume über die Zuluft gekühlt oder befeuchtet. Sie stellen an die Energieeffizienz und an die Hygiene grosse Anforderungen.

Grundlagen und Anforderungen

Klimatisierende Räume haben gemäss Normen SIA 180 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden» und SIA 382/1 «Lüftungs- und Klimaanlagen» bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Dies betrifft vor allem:

  • guten Wärmeschutz und gute Dichtigkeit der Gebäudehülle
  • hohe Wärmespeicherfähigkeit von min30 Wh/Km2
  • guten automatisierten Sonnenschutz
  • Trennung unterschiedlicher Nutzungen
  • effiziente Beleuchtung mit tiefen Anschlusswerten
  • hygroskopische feuchtespeichernde Oberflächen bei Befeuchtung

Es ist sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig geheizt und gekühlt wird.

Bewilligungsverfahren

Die vollständigen Unterlagen sind spätestens vier Wochen vor Baubeginn beim Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) einzureichen oder dem Baugesuch beizulegen.

Ordentliches Bewilligungsverfahren

Anzugeben sind die Leistung, die gekühlten Flächen und allenfalls COP und Kaltwassertemperaturen. Voraussetzung für eine Kühlung sind die baulichen Anforderungen, wie sie auf der Seite 2 des Formulars EN-110 beschrieben sind. Dazu gehören im Besonderen der geforderte g-Wert, ein automatisierter Sonnenschutz, die Wärmespeicherfähigkeit und betrieblich die internen Lasten. Die Abwärmenutzung ist aufzuzeigen. Dem Nachweis sind die Pläne und Prinzipschematas beizulegen.

Die Grundrisspläne müssen die Räume aufzeigen, welche gekühlt oder befeuchtet werden (Flächen blau eingefärbt) und von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer unterschrieben sein.

Die Berechnung des Schalldruckes am nächsten Emissionsort: Die Empfindlichkeitsstufe sowie weitere für das Projekt wichtige Informationen wie z. B. Inventare können auf der Seite des Hochbaudepartements bzw. durch eine Online-Katasterauskunft bezogen werden.

Nachgeschaltetes Bewilligungsverfahren

Mit dem Bauentscheid erhalten Sie die Auflage, das Lüftungsprojekt zu erstellen. Spätestens vier Wochen vor Ausführung sind dem UGZ die vollständigen Projektunterlagen zur Bewilligung einzureichen. Dies sind:

  • Detailliertes Prinzipschema der Kälteanlage inkl. Abwärmenutzung oder Beschreibung des Free-Cooling-Betriebs (nur falls keine Abwärmenutzung für Warmwasser, Heizung oder anderweitig möglich ist)
  • Leistungs- und Temperaturangaben (Wassertemperaturen, Kältemitteltemperaturen, COP der Kältemaschine, Anschlusswerte der Kältemaschine)
  • Art und Typ des Kältemittels und deren Anlagefüllmenge

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