Gästetoiletten
In Bauten mit Publikumsverkehr, wie Verwaltungsgebäuden, Hotels, Restaurants, Theater, Kinos, Grossläden >1000 m2, Sportanlagen, Vereinsräumen müssen Toilettenanlagen für Publikum oder Besucher nach Geschlechtern getrennt und über für Kunden zugängliche Verkehrswege erreichbar sein. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Personaltoiletten dienen.
Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
Planungs- und Baugesetz (PBG) |
Besondere Bauverordnung l (BBV I) |
Hygieneverordnung (HyV) |
Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten |
Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich |
Vereinigung Schweiz. Sanitär- und Heizungsfachleute (VSSH), SI-Handbuch |
Ansprechpersonen
- Wir beraten Sie in allen Aspekten des Baubewilligungsverfahrens und bei der Auflagenerfüllung: Ansprechpersonen Baubewilligungen