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Gästetoiletten

In Bauten mit Publikumsverkehr, wie Verwaltungsgebäuden, Hotels, Restaurants, Theater, Kinos, Grossläden >1000 m2, Sportanlagen, Vereinsräumen müssen Toilettenanlagen für Publikum oder Besucher nach Geschlechtern getrennt und über für Kunden zugängliche Verkehrswege erreichbar sein. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Personaltoiletten dienen.

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

Planungs- und Baugesetz (PBG)

Besondere Bauverordnung l (BBV I)

Hygieneverordnung (HyV)

Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten

Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich

Vereinigung Schweiz. Sanitär- und Heizungsfachleute (VSSH), SI-Handbuch

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