Lärm- und Schallschutz (Lärmgutachten)
Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Lärmschutz und ist Ihr Ansprechpartner in der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren.
- Informationen zum Bauen im Lärm, zur Beurteilungspraxis sowie zu den Anforderungen an ein Lärmgutachten finden Sie bei der kantonalen Fachstelle Lärmschutz. Lärmvorsorge bei Bauvorhaben
In folgenden Fällen muss in der Regel mit dem Baugesuch ein Lärmgutachten eingereicht werden (Aufzählung nicht abschliessend):
- Der Standort ist über den massgebenden Belastungsgrenzwerten mit Lärm vorbelastet (z. B. durch Strassenverkehrslärm).
- Das Vorhaben verursacht selbst massgeblichen Lärm, der auf die Nachbarschaft oder auf das eigene Gebäude einwirkt (z. B. infolge einer Parkierungsanlage, einer Lüftungs- oder Klimaanlage, einer Wärmepumpe oder einer Aussenwirtschaft etc.).
- Sie planen einen Umbau mit Grundrissänderungen oder eine Nutzungsänderung (z. B. die Umnutzung von Büro- zu Wohnnutzung oder die Ausdehnung der Betriebszeiten einer Bar).
Unsere Fachpersonen beraten Sie gerne.
Weitere Informationen zum Thema Lärm können hier abgerufen werden.
Ansprechpersonen
Baubewilligungsverfahren: vor dem Bauentscheid
Christoph Schoch, Teamleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 17 26
Telefon +41 44 412 17 26
Oscar Fisler, Projektleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 28 43
Telefon +41 44 412 28 43
Martin Felder, Projektleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 28 44
Telefon +41 44 412 28 44
Katrin Gräser, Projektleiterin Lärmschutz
Telefon +41 44 412 48 21
Telefon +41 44 412 48 21
Petra Panzer, Projektleiterin Lärmschutz
Telefon +41 44 412 17 06
Enrico Tempesta, Projektleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 17 36
Baubewilligungsverfahren: nach dem Bauentscheid
Andreas Blötz, Projektleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 28 14
Telefon +41 44 412 28 14