Social Media
Für einen konsistenten Auftritt gelten auch in den sozialen Medien Vorgaben und das Absendeverhalten für alle dezentralen städtischen Kanäle ist geregelt.
Dezentrale Social-Media-Aktivitäten müssen von der*dem Informationsbeauftragten des Stadtrats bewilligt werden. Sämtliche Social-Media-Aktivitäten der Stadt sind unter stadt-zuerich.ch/socialmedia aufgelistet.
Grundlagen
Für Social-Media-Posts sind folgende Vorgaben wesentlich:
Ebenfalls zu beachten sind die Vorgaben zur Typografie.
Social-Media-Icons
Auf Grund ihrer geringen Grösse bestehen sie nur aus der Bildmarke (Emblem) oder einem Bild und einem abstrahierten Logostreifen. Die Form der Social-Media-Icons wird durch die Vorgaben der Plattform definiert. Es steht eine Vorlage des Social-Media-Icons zur Verfügung.
Zentrale Kanäle
Das Social-Media-Icon der zentralen städtischen Kanäle besteht aus dem Emblem oder einem Bild und dem Logostreifen in der Farbe «Züriblau».

Dezentrale Kanäle
Variante 1
Der Logostreifen kann in jeder beliebigen Farbe gemäss CD eingesetzt werden, ausgenommen «Züriblau». Das Stadtemblem bleibt immer in der Farbe «Züriblau».

Variante 2
Anstelle des Emblems wird ein frei gewähltes Bild eingesetzt. Der Logostreifen kann in jeder beliebigen Farbe gemäss CD eingesetzt werden, inklusive «Züriblau».

Konstruktion von Social-Media-Icons
Titelbild auf Social Media
Das Titelbild kann auf Social Media frei gewählt werden. Es besteht aus einem Bild und muss weder Emblem noch Wortmarke enthalten. Es stehen Formatvorlagen zur Verfügung.
- Format Facebook: 820 x 312 Pixel (Desktop) und 640 x 360 Pixel (Smartphone)
- Format Twitter: 1500 x 500 Pixel
- Format YouTube: 2560 x 423 Pixel (Desktop) und 2560 x 1440 Pixel (Smart-TV)
