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Regionaler Richtplan

stadt-zuerich.ch/regionaler-richtplan

Der regionale Richtplan ist ein zentrales Instrument, um das Wachstum im engen Zusammenspiel mit übergeordneten und nachgelagerten Planungsstufen zu steuern und Qualitäten zu sichern. Im Juni 2017 hat der Regierungsrat den regionalen Richtplan nach dessen Überarbeitung festgesetzt.

Sinn und Zweck

Im Zusammenspiel mit dem übergeordneten kantonalen Richtplan und den nachgelagerten Planungsstufen auf kommunaler Ebene ermöglicht der regionale Richtplan die Steuerung des Wachstums entlang richtungsweisender Festlegungen zu den Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung. Der regionale Richtplan ist eine Gesamtschau der künftigen Ordnung in der Stadt Zürich und er bildet einen Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten.

Der regionale Richtplan legt relevante räumliche Strategien behördenverbindlich fest. Im regionalen Richtplan werden die Rahmenbedingungen für die nachgelagerte kommunale Planungsstufe, den kommunalen Richtplan, definiert.

Bereits im regionalen Richtplan lässt sich grob ablesen, wo künftig weiter verdichtet werden kann, er ist aber weder parzellenscharf noch grundeigentümerverbindlich. Der kommunale Richtplan konkretisiert und präzisiert die Festlegungen aus dem regionalen Richtplan.

Festsetzung 2017

Die letzte Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans Stadt Zürich liegt 20 Jahre zurück. Deshalb wurden der bestehende Text sowie die Karten den neuen Erkenntnissen und Rahmenbedingungen angepasst.

Von Ende Oktober bis Ende Dezember 2013 lag der regionale Richtplan öffentlich auf. Dabei konnten sich alle interessierten Personen zum Entwurf einbringen. Im Anschluss wurden die Anträge bearbeitet und ein Erläuterungsbericht zu den Einwendungen erstellt. Daraufhin hat der Stadtrat im Oktober 2014 den regionalen Richtplan zuhanden des Gemeinderats beschlossen.

Der Gemeinderat hat den regionale Richtplan im März und April 2016 debattiert und mit den beschlossenen Änderungen zuhanden des Regierungsrats verabschiedet. Dieser hat die Änderungen geprüft, teilweise angepasst und den regionalen Richtplan im Juni 2017 festgesetzt.

Mit der erfolgten Festsetzung des regionalen Richtplans ist ein wichtiger Meilenstein zur Steuerung und Sicherung räumlicher Qualitäten in der wachsenden Stadt Zürich erreicht.

Hier finden Sie die entsprechende Medienmitteilung des Hochbaudepartements. 

Inhalte und Zuständigkeiten

  • Gesamtkoordination: Amt für Städtebau
  • Siedlung: Amt für Städtebau
  • Landschaft: Grün Stadt Zürich
  • Verkehr: Tiefbauamt Zürich in Zusammenarbeit mit vbz und Dienstabteilung Verkehr (DAV)
  • Versorgung & Entsorgung: Departement der Industriellen Betriebe (ewz, Wasserversorgung, Erdgas) und Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (ERZ)
  • Inhaltliche Mitarbeit: Stadtentwicklung Zürich, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Rechtsgültige Fassung

Kontaktperson

Für allgemeine Fragen oder Nachrichten zum regionalen Richtplan benutzen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular.
 
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