Teilrevision Gefahrenkapitel
Stand: öffentliche Auflage (vom 8. April 2022 bis 7. Juni 2022)
Die Revisionsvorlage umfasst im Richtplantext das Kapitel 2 «Siedlung» und das Kapitel 3 «Landschaft». Die Änderungen betreffen im Kapitel 2 «Siedlung» die Kapitel 2.5 «Gebiete mit Nutzungsvorgaben» und Kapitel 2.7 «Grundlagen» sowie im Kapitel 3 «Landschaft» das bestehende Kapitel 3.11 «Grundlagen», das mit dieser Teilrevision zum Kapitel 3.12 «Grundlagen» neu nummeriert wird und das neue Kapitel 3.11 «Gefahren».
Im Kapitel 3.11 «Gefahren» werden Ziele, Karteneinträge und Massnahmen festgelegt, mit denen die Region Stadt Zürich Naturgefahren wie Hochwasser und Massenbewegungen (Rutschungen) begegnet. Im Sinne einer vorausschauenden Planung soll damit dem Schutz vor Gefahren Rechnung getragen werden. Im Speziellen sollen Mensch, Umwelt und erhebliche Sachwerte von den Folgen durch Naturgefahren und Störfällen geschützt werden.
Hinweis: Die zur Anhörung versendete und zur öffentlichen Auflage aufgelegte Vorlage hat neben der Anpassung des Kapitels 3 «Landschaft» auch das Kapitel 2 «Siedlung» beinhaltet. Aufgrund von Hinweisen aus der Anhörung und der stadtinternen Vernehmlassung ergibt sich ein umfassender Überarbeitungsbedarf des neuen Kapitels 3.11 «Gefahren». Um die Motion GR Nr. 2019/151 zum Hochschulgebiet Zürich Zentrum zeitnah umzusetzen, werden die beiden Revisionsinhalte von Kapitel 2 «Siedlung» und Kapitel 3 «Landschaft» in zwei separate Teilrevision aufgeteilt. Dies ist zulässig, da die beiden Themen «Hochschulgebiet Zürich Zentrum» und «Gefahren» in keinem materiellen Zusammenhang stehen.