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Schlachthof-Areal

stadt-zuerich.ch/schlachthofareal

Die Stadt Zürich ist Eigentümerin des Schlachthof-Areals zwischen Aussersihl und Altstetten. Der Stadtrat will das Areal schrittweise zu einem urbanen Arbeitsplatzgebiet und zu einem für das Quartier zugänglichen und begrünten Ort weiterentwickeln. Der Stadtrat hat deshalb mit dem STRB 1151/2022 entschieden, die 2029 auslaufenden Mietverträge mit den drei heutigen Hauptnutzer*innen nicht zu verlängern, und den Schlachtbetrieb auf dem Areal einzustellen.

Luftbild mit Markierung des Schlachthof-Areals

Aktuell

Das Schlachthof-Areal entwickelt sich weiter

Das Schlachthof-Areal wird seit über hundert Jahren von der Fleischwirtschaft genutzt und soll ab 2030 schrittweise weiterentwickelt werden. Als erster Teil der Entwicklungsplanung startet im November 2024 eine Testplanung. Im Dialog mit der Bevölkerung werden Szenarien für die Zukunft ausgearbeitet. Das Areal soll langfristig ein urbanes Arbeitsplatzgebiet insbesondere für die lokale Lebensmittelproduktion und -verarbeitung mit öffentlichen Grün- und Freiräumen sowie einen neuen Schulstandort bieten. Gleichzeitig soll ein Begegnungsort für das Quartier entstehen, der die angrenzenden Stadtteile miteinander vernetzt. Zudem wird eine mögliche Wohnnutzung auf dem Areal im Rahmen der Testplanung geprüft. Die architektonische und städtebauliche Identität des Areals bleiben erhalten. Die Transformation erfolgt schrittweise während laufendem Betrieb.

Die Ergebnisse der Testplanung dienen als Basis für einen Masterplan, der ab 2027 die Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung festlegt. Mit der Verabschiedung des Masterplans durch den Stadtrat endet die Phase der Entwicklungsplanung. Die Durchführung der Testplanung sowie die Erarbeitung des Masterplans erfolgt unter Mitwirkung der für das Areal wichtigen Anspruchsgruppen.

Weitere Informationen zur Mitwirkung und den geplanten Anlässen.

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Auftrag

Der Stadtrat will die Entwicklung des Areals nach 2029 frühzeitig klären. Dies erfolgt seit 2019 in vier Schritten:

Schritt 1: Nutzungsstrategie 2019 bis 2022

Für die Ausarbeitung einer Nutzungsstrategie gilt es, die Potenziale des Areals und den Bedarf nach standortgebundenen städtischen Nutzungen zu klären. Verschiedene Nutzungsvarianten werden mit und ohne Schlachtbetrieb erarbeitet und mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vom Stadtrat verabschiedet.

Schritt 2: Entwicklungsplanung; Test- und Masterplanung 2023 bis 2027

Für die Erarbeitung von städtebaulichen, stadträumlichen und nutzungsspezifischen Grundsätzen für die Entwicklung des Schlachthof-Areals ist die Durchführung einer Testplanung erforderlich. Gestützt auf den Erkenntnissen der Testplanung werden die Vorgaben für eine nachhaltige Entwicklung des Areals in einem Masterplan definiert.

Schritt 3: Planungsrechtliche Verfahren

Auf Basis des erarbeiteten Masterplans erfolgen die erforderlichen planungsrechtlichen Anpassungen, z.B. Anpassungen der Richt- und Nutzungsplanung sowie die Erarbeitung eines allfälligen Gestaltungsplans. Über die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte kann erst mit Vorliegen des Masterplans entschieden werden.

Schritt 4: Machbarkeitsstudie, Wettbewerb und Bauprojekt

Auf Basis des Masterplans werden Machbarkeitsstudien sowie Wettbewerbsverfahren zur Ermittlung konkreter Projekte für Bauten und Freiraum durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen werden die Bauprojekte für das Areal ausgearbeitet, sodass anschliessend mit der Umsetzung der Projekte begonnen werden kann.

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