Das heutige Schlachthofareal ist seit 1893 im Besitz der Stadt Zürich. Das Grundstück verfügt über eine eigene Grundwasserfassung mit Trinkqualität und liegt in den Grundwasserschutzzonen II und III. Deshalb müssen zum Schutz des Grundwassers Bauten, Anlagen und insbesondere Abwasser-Leitungen besonders strenge Vorgaben des kantonalen Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes erfüllen. Untersuchungen der Kanalisation haben gezeigt, dass die teilweise aus dem Jahr 1910 stammenden Leitungen Schäden und undichte Stellen aufweisen. Zudem ist in einzelnen Kanalabschnitten die maximale hydraulische Auslastung überschritten. Dies kann bei stärkerem Regen zu Rückstauschäden und Verunreinigungen des Grundwassers führen. Um ein sicheres, gesetzeskonformes Kanalisationssystem mit genügender hydraulischer Kapazität zu gewährleisten, werden die Kanalisationsleitungen vollständig saniert.