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Heizungsausfall: Mobile Heizung oder Überbrückungslösung

Ist Ihre Heizung ausgefallen und kann nicht mehr repariert werden? Beachten Sie unsere Empfehlungen zum Einsatz einer mobilen Heizung oder einer Überbrückungslösung und erfahren Sie, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.

Mobile Heizung

Fällt die Heizung plötzlich aus und kann nicht mehr repariert werden, kann je nach benötigter Heizleistung und Dauer des Ausfalls eine mobile Heizung eingesetzt werden (elektrische, fossile oder holzbasierte mobile Lösung).

Wir empfehlen das Einholen mehrerer Offerten und die Beratung durch Heizungsinstallateur*innen.

Nachfolgend werden die gängigsten mobilen Heizungen beschrieben. Die aufgeführten Kosten sind Richtwerte. Generell gilt: Je länger die Mietzeit, desto geringer fällt die tägliche Miete aus.

Überbrückungslösung

In der Stadt Zürich ist es bei Heizungsausfällen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, zur Überbrückung einen ausrangierten aber noch funktionstüchtigen Heizkessel mit fossilem Brennstoff temporär einzubauen. Fragen Sie bei einer Installationsfirma nach, welche Optionen Ihnen angeboten werden können. Solche Überbrückungslösungen sind bewilligungspflichtig, wie jeder andere Heizungsersatz.

Bedingung und Vorgehen

Die Überbrückungslösung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn das nachfolgend aufgeführte Vorgehen kumulativ eingehalten wird:

  1. Melden Sie uns den Ausfall Ihrer Heizung schnellstmöglich per E-Mail oder Telefon, siehe untenstehender Kontakt.
  2. Senden Sie uns innerhalb von drei Wochen nach dem Heizungsausfall Ihr Gesuch für eine Überbrückungslösung per E-Mail oder untenstehendem Kontaktformular.
  3. Senden Sie uns nach der Installation des temporären Heizkessels das Messprotokoll der Abgasmessung per E-Mail oder untenstehendem Kontaktformular.
  4. Innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des Gesuchs für eine Überbrückungslösung müssen Sie eine Meldung oder ein Baugesuch für eine dauerhafte, erneuerbare Heizung einreichen. 
  5. Die erneuerbare Heizung muss schnellstmöglich eingebaut werden, spätestens jedoch innert zwei Jahre ab Ausstelldatum der Bewilligung.

Benötigte Unterlagen

  • WTA-Formular: Wärmetechnische Anlagen (Gesuch- / Meldeformular)
  • Absichtserklärung der Bauherrschaft in brieflicher Form. Darin schildern Sie die Situation und bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass in Ihrer Liegenschaft schnellstmöglich eine erneuerbare Heizung installiert wird, spätestens jedoch innert zwei Jahren ab Ausstelldatum der Bewilligung. 

Kontakt

Nutzen Sie das folgende Kontaktformular, um Ihr Gesuch für eine Überbrückungslösung per E-Mail einzureichen.

Haben Sie Fragen zu mobilen Heizungen oder Überbrückungslösungen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.

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