Gebäudehülle sanieren
Ob Fassade, Dach oder Fenster: Gerade bei älteren Liegenschaften ist es wichtig, sie energetisch zu modernisieren. Das senkt die Energiekosten dauerhaft und erhöht den Wohnkomfort. Profitieren Sie in der Stadt Zürich von einer umfassenden Beratung und finanziellen Förderung zur Sanierung Ihrer Liegenschaft.
Gründe für eine Sanierung
- Eine fachgerechte Sanierung von Fassade, Fenstern und Dach hält im Winter die Räume warm und sorgt im Sommer für angenehm kühle Temperaturen.
- Sie erhöhen den Wohnkomfort und senken die Heizkosten.
- Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz: Eine effiziente Wärmenutzung reduziert die CO₂-Emissionen, was die Umwelt schont.
- Sie erhöhen den Marktwert Ihrer Liegenschaft.
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.
Förderprogramme
Profiterien Sie von einem Förderbeitrag für Ihr Bauprojekt. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, ist es entscheidend, dass Sie den Antrag vor Beginn Ihres Bauprojekts einreichen.
Mit Minergie gegen Klimaerwärmung
Wer seine Liegenschaft über das gesetzliche Mindestmass dämmen will, kann eine Minergie-Sanierung durchführen. Minergie ist ein Schweizer Baustandard für neue und modernisierte Gebäude. Im Zentrum steht der Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes, der durch eine hochwertige Gebäudehülle und eine systematische Lufterneuerung erzielt wird. Minergie-Bauten zeichnen sich zudem durch einen sehr geringen Energiebedarf und einen möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energien aus. Durch eine offizielle Zertifizierung wird das Bauprojekt von einer unabhängigen Institution geprüft. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ist die Anlaufstelle für sämtliche Anliegen rund um das «Bauen nach Minergie» im Kanton Zürich und zuständig für die Zertifizierung sämtlicher Minergie-Standards.
Gesetzliche Vorgaben & Bewilligungsverfahren
Bei Sanierungen, Umbauten und Umnutzungen (z.B. Estrich zu Wohnraum) müssen die kantonalen Wärmedämm-Vorschriften eingehalten werden. Das betrifft aber nur jene Bauteile, die neu erstellt werden oder vom Umbau respektive der Umnutzung betroffen sind und die beheizten oder gekühlten Flächen umschliessen. In erster Linie geht es dabei um die Reduktion der Wärmeverluste an der Gebäudehülle. Konstruktive Wärmebrücken sollen möglichst vermieden werden.
Die energierechtlichen Anforderungen werden im Rahmen der Baubewilligung von den Gemeinden vollzogen. In der Stadt Zürich ist dafür der Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) zuständig.
Gebäudezustand erfassen: GEAK
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) zeigt anhand einer einfachen Farbskala auf einen Blick den Energiezustand des Gebäudes. Er weist aus, wie energieeffizient ein Gebäude ist und wie viel Energie ein Gebäude während der Nutzung standardmässig benötigt. Er ist vergleichbar mit der Energieetikette für Haushaltsgeräte. Als Besitzer/in einer Immobilie erhalten Sie damit eine Bewertung Ihrer Liegenschaft in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz.
GEAK vergünstigt erhalten
Die Erstellung eines GEAK wird durch den Kanton Zürich mit 800 Franken gefördert. Gebäudeeigentümer/innen in der Stadt Zürich können sich zur Erstellung eines GEAK direkt an das Energie-Coaching der Stadt Zürich wenden. Der kantonale Förderbeitrag wird Ihnen automatisch angerechnet.
Sonnenschutz
Der Sonnenschutz, auch sommerlicher Wärmeschutz genannt, gewinnt angesichts der heisser werdenden Sommer an Bedeutung. Ein wirksamer Sonnenschutz trägt viel zu einem angenehmen Raumklima bei und ist deshalb bei allen Räumen Pflicht.
Die Stellschrauben für einen optimalen sommerlichen Wärmeschutz sind:
- Ein aussenliegender Sonnenschutz, der auch die flexible Nutzung des Tageslichts erlaubt.
- Eine hohe Speichermasse, das heisst beispielsweise: massive Wände und Böden aus Beton. Heruntergehängte Decken hingegen sind ungünstig.
- Eine funktionierende Nachtauskühlung.
Sanieren von denkmalgeschützten Gebäuden
Auch bei denkmalgeschützten Objekten ist eine energetische Sanierung der Gebäudehülle möglich. Je nach Art des Gebäudes können dabei Erleichterungen von den gesetzlichen energetischen Anforderungen gewährt werden. Koordinieren Sie bereits in einer frühen Projektphase die geplanten energetischen Massnahmen mit den Anliegen der Denkmalpflege. Unterstützung erhalten Sie dabei vom Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ).
Fragen & Antworten
Wer kann ein Gesuch einreichen?
Gesuche können vom Planer/Installateur/Lieferant eingereicht werden. Es braucht aber immer eine gültige Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin.