Fernwärme
Die Stadt Zürich verfügt über ein breites Angebot an Fernwärme. Bei dieser Heizungslösung werden von einer zentralen Anlage aus grössere Gebiete über ein Leitungsnetz mit umweltfreundlicher Wärme versorgt.
Anschluss ans Fernwärmenetz
In den kommenden rund 20 Jahren werden die Fernwärmenetze etappenweise weiter ausgebaut. Dadurch sollen dereinst etwa 60 Prozent des städtischen Siedlungsgebietes erschlossen sein. Als Energiequellen dienen vor allem Abwärme aus der Kehrichtverwertung oder Energie aus gereinigtem Abwasser, aus dem Zürichsee oder aus Grundwasserströmen. Hier finden Sie weitere Informationen zu geplanten oder bestehenden Fernwärmenetzen.
Schritt für Schritt zum Fernwärmeanschluss
Ob ein Fernwärmeanschluss aktuell oder zukünftig möglich wird, kann auf der Energiekarte der Stadt Zürich anschaulich ermittelt werden.
Für Gebäude, die erst in einigen Jahren an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können, aber schon vorher eine neue Heizung benötigen, müssen Übergangslösungen gefunden werden.
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Ihre Kosten setzen sich grundsätzlich aus den folgenden drei Komponenten zusammen. Deren genaue Bezeichnung kann sich je nach Verbund leicht unterscheiden.
- Die Anschlusskosten werden einmalig bei der Installation des Anschlusses berechnet.
- Der Grundpreis oder Leistungspreis ist abhängig von der installierten Leistung und deckt die Kosten für Infrastruktur, Wartung und Unterhalt.
- Der Arbeitspreis, Preis für Wärme oder Energiepreis richtet sich nach dem Wärmeverbrauch.
Die genaue Höhe der Kosten ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Preisangaben und eine konkrete Offerte erhalten Sie vom Verbundbetreiber in Ihrem Gebiet. Die Ansprechpartner*innen sind auf EnerGIS, der Energiekarte der Stadt Zürich, zu finden.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Förderungen Fernwärmeanschluss. Beim vorzeitigen Ersatz von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Anschlüsse an die Fernwärme erhalten Sie aktuell eine Restwertentschädigung. Mit dieser Massnahme werden noch nicht-amortisierte Investitionen und der Rückbau beim vorzeitigen Heizungsersatz entschädigt.
Der Fernwärmeanschluss ist nur meldepflichtig. Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren für Fernwärmeanschlüsse? Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
Klimabüro
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