Neue Heizungen in der Stadt Zürich müssen Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Dazu zählen Umweltwärme (Erdreich, Wasser, Aussenluft), Abwärme (Kehrichtverbrennung und Abwasser), Holz und inländisches Biogas. Bestehende Öl- und Gasheizungen werden am Ende ihrer Lebensdauer durch klimafreundliche Heizungen ersetzt.
Bei dieser Heizungslösung versorgt eine zentrale, städtische Anlage grössere Gebiete über ein Leitungsnetz mit Wärme.
Ob ein Fernwärmeanschluss aktuell möglich ist oder zukünftig möglich wird, ist auf der Energiekarte der Stadt Zürich einfach ersichtlich. Für Gebäude, die erst in einigen Jahren an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können, aber schon vorher eine neue Heizung benötigen, müssen Übergangslösungen gefunden werden. Zu diesem Thema berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Ihre Kosten setzen sich grundsätzlich aus drei Komponenten zusammen. Die genaue Bezeichnung kann sich je nach Verbund leicht unterscheiden.
- Die Anschlusskosten werden einmalig bei der Installation des Anschlusses berechnet.
- Der Grundpreis oder Leistungspreis ist abhängig von der installierten Leistung und deckt die Kosten für Infrastruktur, Wartung und Unterhalt.
- Der Arbeitspreis, Preis für Wärme oder Energiepreis richtet sich nach dem Wärmeverbrauch.
Die Kosten sind je nach Gebiet von verschiedenen Faktoren abhängig. Preisangaben und eine konkrete Offerte erhalten Sie vom Verbundbetreiber in Ihrem Gebiet. Die Ansprechpersonen sind auf EnerGIS, der Energiekarte der Stadt Zürich, zu finden.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Fördergelder. Aktuell erhalten Sie eine Förderung Ihrer neuen Heizung sowie zusätzliche Fördergelder für den vorzeitigen Ersatz ihrer bestehenden Gas- und Ölheizung, sofern diese maximal 15 Betriebsjahre aufweist.
Der Fernwärmeanschluss ist nur meldepflichtig. Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren für Fernwärmeanschlüsse? Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
In den kommenden rund 20 Jahren baut die Stadt Zürich die Fernwärmenetze etappenweise weiter aus. Die entsprechenden Gebiete werden im Rahmen der kommunalen Energieplanung festgelegt.
Grün: bereits bestehende Netze
Blau: geplante oder in Bau befindliche Netze
Orange: Gebiete, für die zurzeit die Machbarkeit einer Erschliessung mit Fernwärme geprüft wird
Auf den Seiten von ewz finden Sie Informationen zu einzelnen Bauvorhaben im Rahmen des Fernwärme-Ausbaus in der Stadt Zürich und Wissenswertes zum Thema Fernwärme und Fernkälte.
In den Quartieren, die durch die Erweiterung des Wärmeverbunds KVA und Holz (ehemals ERZ-Fernwärme) erschlossen werden, realisiert Energie 360° AG oder ein Drittunternehmen sogenannte Gemeinschaftsanschlüsse. Dabei werden dicht aneinander gebaute Gebäude durch ein Nahwärmenetz verbunden und so gemeinsam an die Fernwärme angeschlossen. Das Nahwärmenetz umfasst eine Wärmeleitung, in der das Heizwasser zirkuliert. Das ist effizient und kostengünstig und trägt dazu bei, die Fernwärme schnell nutzbar zu machen.
Für Gebäude, die mittelfristig an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können, aber schon vorher eine neue Heizung benötigen, müssen Übergangslösungen gefunden werden. Diese Möglichkeit steht für Gebäude in Gebieten mit geplanten oder in Bau befindlichen Netzen zur Verfügung.
Zu diesem Thema berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Einzellösungen wie Wärmepumpen bieten gute Alternativen für die Wärmeversorgung von Gebäuden, insbesondere dort, wo Anschlüsse an die öffentliche Fernwärme nicht realisierbar sind.
Dabei kann es vorteilhaft sein, mehrere Gebäude zu einem privaten Energieverbund zusammenzuschliessen. Die Energieberatung Stadt Zürich unterstützt Sie umfassend bei der Gründung eines privaten Energieverbunds.
Mit einer Erdsonde wird dem Erdreich Wärme entzogen oder zugeführt. Die technischen Installationen sind im Erdreich und Keller verbaut und es werden keine Aussengeräte benötigt.
Ob sich ein Standort für die Installation von Erdsonden eignet, finden Sie auf der Energiekarte der Stadt Zürich heraus.
Die Erdsonden-Wärmepumpe hat höhere Investitionen, jedoch aufgrund ihrer höheren Effizienz über die Jahre tiefere Stromkosten als die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Je stärker eine Liegenschaft saniert wurde, desto weniger Bohrmeter werden benötigt und desto wirtschaftlicher wird die Erdsonden-Wärmepumpe. Das Energie-Coaching Heizungsersatz der Energieberatung Stadt Zürich bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu Machbarkeit und Gesamtkosten der Wärmepumpenlösung im Vergleich zu weiteren Heizvarianten für Ihre Liegenschaft.
Für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser kann der Heizkostenrechner des BFE anhand fossiler Gas- oder Ölverbräuche eine erste Orientierung zu Investitionen und Betriebskosten erneuerbarer Heizungssysteme geben. Engere Platzverhältnisse in der Stadt sowie auch aktuelle Marktentwicklungen beeinflussen die Kostensituation jedoch stark.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Fördergelder. Aktuell erhalten Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung sowie zusätzliche Fördergelder für den vorzeitigen Ersatz ihrer bestehenden Gas- und Ölheizung, sofern diese maximal 15 Betriebsjahre aufweist.
Für die Bewilligung von Erdsonden-Anlagen ist die kantonale Behörde AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Grundwasser und Wasserversorgung zuständig. Detaillierte Angaben zur Bohrtiefe und Bewilligungsfähigkeit im Kanton Zürich können Sie der Wärmenutzungskarte entnehmen.
Haben Sie Fragen zum Melde- oder Bewilligungsverfahren? Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
Eine Erdsonden-Wärmepumpe ermöglicht Geocooling: Im Sommer werden durch die kühle Temperatur im Erdreich die Wohnräume über die Bodenheizung gekühlt. Dadurch wird Wärmeenergie ins Erdreich zurückgeführt. Geocooling erhöht damit den Wohnkomfort und trägt gleichzeitig zur notwendigen Regeneration des Erdreichs bei.
Eine Erdwärmesonde entzieht dem Erdboden Wärme. Diese Wärme fliesst nur sehr langsam nach, das Erdreich kühlt aus. Über die Jahre verringert sich dadurch die Effizienz der eingesetzten Wärmepumpe. Bei einer Regeneration wird der Erdsonde (in der Regel ausserhalb der Heizsaison) Energie zugeführt. Dadurch steigt sowohl die Lebensdauer wie auch die Effizienz der Anlage.
Eine bewährte Teilregeneration ist das Geocooling: Im Sommer werden durch die kühle Temperatur im Erdreich über die Bodenheizung die Wohnräume gekühlt, gleichzeitig wird Energie ins Erdreich zurückgeführt.
Die Regeneration von Erdwärmesonden wird von der Stadt Zürich empfohlen. Der Kanton Zürich fördert Erdsonden-Wärmepumpen, die vollständig regeneriert werden können, mit einem Bonus in Höhe von Fr. 3000.– + Fr. 100.–/ kWth.
Um eine vollständige Regeneration zu erreichen, sind weitere Massnahmen mit Sonnenkollektoren oder Luftkühlern notwendig. Neuere Sonnenkollektoren (PVT) können zur Regeneration der Erdsonde, zur Erwärmung des Warmwassers oder zur Stromproduktion verwendet werden. Sprechen Sie Ihr Installations- oder Planungsunternehmen auf die Regeneration an. Auch wenn aktuell keine Regeneration notwendig ist, sollte eine mögliche Nachrüstung planerisch angedacht werden.
Bei einem Kleinstverbund installieren mehrere benachbarte Gebäude eine gemeinsame Erdsonden-Wärmepumpe. Das Vorgehen ist effizient und spart Kosten. Die Energieberatung Stadt Zürich zeigt Ihnen Vor- und Nachteile eines Kleinstverbunds auf und unterstützt Sie gegebenenfalls bei der Gründung. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine sorgfältige Planung durch ein erfahrenes Planungsbüro oder ein Energie-Dienstleistungsunternehmen sowie eine Beratung durch eine juristische Fachperson.
Luft-Wasser-Wärmepumpen entziehen der Aussenluft Wärme und nutzen diese für Heizung und Wasser-Erwärmung. Längerfristig soll auf Stadtgebiet etwa ein Achtel der Wärme mit derartigen Wärmepumpen bereitgestellt werden, vor allem bei Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern.
Standardmässig werden Luft-Wasser-Wärmepumpen für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser verbaut. Technisch sind auch weitaus grössere Heizbereiche möglich. Es wird jedoch ausreichend Platz für die Aufstellung grösserer Aussengeräte benötigt.
Die Wärmepumpen können im Gebäudeinneren oder ausserhalb des Gebäudes (vor dem Haus oder auf dem Flachdach) aufgestellt werden. Bei der Aufstellung im Gebäude muss die Luftzufuhr durch Luftkanäle für Zuluft und Abluft von aussen sichergestellt und genügend Abstand zu besonders lärmempfindlichen Räumen wie Schlafzimmern eingehalten werden. Bei der Aufstellung im Aussenraum müssen die geltenden Lärmschutzvorschriften eingehalten werden.
Das Coaching Gebäudecheck der Energieberatung hilft ihnen, die Machbarkeit einer solchen Lösung abzuklären.
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe hat in diesem Leistungsbereich meist tiefere Investitionen als andere Wärmepumpentypen, dafür jedoch etwas höhere Stromkosten im Betrieb. Je umfassender eine Liegenschaft saniert wurde, desto wirtschaftlicher läuft die Wärmepumpe. Das Energie-Coaching Heizungsersatz der Stadt Zürich bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu Machbarkeit und Gesamtkosten der Wärmepumpenlösung im Vergleich zu weiteren Heizvarianten für Ihre Liegenschaft.
Für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser kann der Heizkostenrechner des BFE anhand fossiler Gas- oder Ölverbräuche eine erste Orientierung zu Investitionen und Betriebskosten erneuerbarer Heizungssysteme geben. Engere Platzverhältnisse in der Stadt sowie auch aktuelle Marktentwicklungen beeinflussen die Kostensituation jedoch stark.
Informationen zu den Fördermitteln für Luft-Wasser-Wärmepumpen finden Sie auf unserer Seite Fördergelder. Aktuell erhalten Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung sowie zusätzliche Fördergelder für den vorzeitigen Ersatz ihrer bestehenden Gas- und Ölheizung, sofern diese maximal 15 Betriebsjahre aufweist.
Ob bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ein Baubeiwilligungs- oder Meldeverfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Aufstellungsart der Anlage ab. Innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie Anlagen, die ein Volumen von 2 Kubikmetern nicht überschreiten, können im Meldeverfahren bewilligt werden. Aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie sämtliche aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich von Ortsbild- oder Denkmalschutzinventar oder einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung sind baubewilligungspflichtig.
Für die Bewilligung von Luft-Wasser-Wärmepumpenanlagen ist die kantonale Fachstelle für Lärmschutz, Abteilung Lärmschutz bei Bauvorhaben zuständig. Mit Lärmschutznachweis stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
In der Schweiz gelten strenge Lärmschutzauflagen. Vor dem Bau jeder Luft-Wasser-Wärmepumpe muss ein Lärmschutznachweis erbracht werden. Wird dieser bewilligt, kann davon ausgegangen werden, dass der Schallpegel der Wärmepumpe nicht störend wirkt. Auch ist zu beachten, dass die Wärmepumpe hauptsächlich im Winter läuft und man sich entsprechend seltener im Garten aufhält.
Mit dem Lärmschutznachweis stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Wir empfehlen, diesen durch eine Fachperson mit Berechtigung zur privaten Kontrolle im Kanton Zürich erstellen zu lassen und das Online-Formular gemäss Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) zu verwenden.
Das Potenzial von Grundwassernutzungen zur Wärmeversorgung ist in der Stadt Zürich bereits beinahe ausgeschöpft. Neue Nutzungen sind nur noch in wenigen Fällen möglich und sollen in Verbunden mit mehreren Liegenschaften erfolgen, welche dem Grundwasser Wärme mit einer Leistung von mindestens 150 kW entziehen.
Ob Ihre Liegenschaft in einer Grundwasserzone liegt, erfahren Sie anhand der Energiekarte der Stadt. Die Energieberatung Stadt Zürich beurteilt neue Projekte bezüglich ihrer Kompatibilität mit der städtischen Energieplanung und legt zusammen mit den kantonalen Behörden die Rahmenbedingungen fest. Ausserdem kontaktiert sie die Eigentümerschaften der Nachbargrundstücke, informiert diese über das geplante Projekt und koordiniert den Ablauf.
Wenn Sie den Bau eines neuen Grundwasserverbundes in Erwägung ziehen, sollten Sie frühzeitig Kontakt aufnehmen. Die Energieberatung zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie ein Verbund organisiert werden kann und wie Sie bei der Planung und Realisierung vorgehen können.
Weitere Informationen zu Verbundslösungen finden Sie auf der Seite private Energieverbunde sowie auf folgendem Faktenblatt:
Die Kosten einer Grundwasserwärmenutzung sind stark vom gewählten Organisationsmodell des Energieverbunds sowie Anzahl, Standort und Wärmebedarf der anzuschliessenden Haushalte abhängig. Weitere Auskünfte und Unterstützung vermittelt Ihnen die Energieberatung.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Fördergelder. Aktuell erhalten Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung sowie zusätzliche Fördergelder für den vorzeitigen Ersatz Ihrer bestehenden Gas- und Ölheizung, sofern diese maximal 15 Betriebsjahre aufweist.
Jede Nutzung von Grundwasser muss vom Amt für Wasser, Energie und Luft (AWEL) bewilligt werden und erfordert eine Konzession. Eine Konzession ermöglicht die Nutzung von Grundwasser oder Seewasser unter Einhaltung gewisser Regeln. Insbesondere wird darin festgehalten, wie viel Wasser und Wärme entnommen werden darf. Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
Zusätzlich wird ein abgeschlossenes Koordinationsverfahren benötigt. Im Mittel dauert ein Koordinationsverfahren rund 9 Monate. Die Dauer ist stark abhängig von der Anzahl der involvierten Eigentümerschaften. Wir empfehlen daher, möglichst frühzeitig Kontakt mit der Energieberatung aufzunehmen.
Eine Kühlung mit Grundwasser ist grundsätzlich möglich, wird aber zurückhaltend bewilligt. Denn bei einer Kältenutzung wird dem Grundwasser Wärme zugeführt. Und das Grundwasser ist bereits stark erwärmt. Deshalb prüft das Amt für Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, solche Projekte von Fall zu Fall.
In den Gebieten Aussersihl, Hard und Letzi sieht die Energieplanung vor, dass das Grundwasser in Verbunden von mehreren Liegenschaften erschlossen wird. In diesen Arealen durchlaufen Projekte zur Grundwassernutzung aktuell ein Koordinationsverfahren, das von der Beratung Energieverbunde geleitet wird.
Mit thermischen Sonnenkollektoren kann die Sonnenenergie zum Vorwärmen von Wasser genutzt werden. Üblicherweise werden etwa 0,5 bis 1 m² Kollektorfläche pro Person auf dem Dach montiert.
Ist ein Gebäude an die Fernwärmeversorgung der Stadt Zürich angeschlossen, dürfen keine Sonnenkollektoren zwecks Wamwasseraufbereitung erstellt werden.
Hauseigentümer*innen erfahren auf sonnendach.ch mit wenigen Klicks, ob und wie gut sich ihr Dach oder ihre Fassade für die Produktion von Strom oder Wärme aus Sonnenenergie eignet.
Mit dem Solarrechner von EnergieSchweiz können Sie die Kosten für eine Anlage an Ihrer Adresse abschätzen. Ausserdem lassen sich stromproduzierende mit wärmeproduzierenden Anlagen vergleichen.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Fördergelder.
Ob bei thermischen Sonnenkollektoren ein Baubewilligungs- oder Meldeverfahren zur Anwendung kommt, hängt davon ab, in welcher Bauzone sie sich befinden: Bewilligungspflichtig sind sämtliche Anlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
Brauchen Sie Unterstützung? Nutzen Sie die kostenlose Energieberatung Stadt Zürich.
Holzheizungen bieten Heizlösungen, wo weder Fernwärmeanschlüsse noch Wärmepumpenlösungen in naher Zukunft realisierbar werden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Ressource Holz und den Umweltauswirkungen von Rauchgasen in der Stadt, soll deren Einsatz minimiert werden.
Auf EnerGIS, der Energiekarte der Stadt Zürich sehen Sie, welche erneuerbaren Energien an Ihrem Standort zur Verfügung stehen und erhalten Empfehlungen für eine klimafreundliche Heizlösung an Ihrer Adresse. Ebenfalls unterstützt Sie das Energie-Coaching Heizungsersatz der Stadt Zürich. Dieses zeigt Ihnen die möglichen erneuerbaren Heizsysteme mit Vor- und Nachteilen auf.
Das Energie-Coaching Heizungsersatz der Stadt Zürich bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu Machbarkeit und Gesamtkosten erneuerbarer Heizungsvarianten für Ihre Liegenschaft.
Für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser kann der Heizkostenrechner des BFE anhand fossiler Gas- oder Ölverbräuche eine erste Orientierung zu Investitionen und Betriebskosten erneuerbarer Heizungssysteme geben. Engere Platzverhältnisse in der Stadt sowie auch aktuelle Marktentwicklungen beeinflussen die Kostensituation jedoch stark.
Die Verbrennung von Holz setzt Schadstoffe frei, welche im dicht bebauten Stadtgebiet problematisch sein können. Holzheizungen werden deshalb weder von der Stadt noch vom Kanton Zürich gefördert.
Die Installation von Heizungen, Cheminées und Öfen mit Holzschnitzeln, Pellets und Stückholz ist bewilligungspflichtig. Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
Moderne Holzheizungen werden vollautomatisch und zentral durch Holz befeuert. Dabei kommen entweder Holzpellets oder Holzschnitzel zur Anwendung. Holzschnitzel sind günstiger, eignen sich jedoch aufgrund des vierfachen Platzbedarfs und des aufwändigeren Unterhalts erst bei grösseren Anlagen wie privaten Energieverbünden oder Fernwärmenetzen.
Holzpellets sind industriell gefertigte, getrocknete und normierte Holzstäbchen. Sie sind teurer, benötigen jedoch aufgrund der höheren Energiedichte viel weniger Platz als Schnitzel.
Der Feuerungsbereich ist einer der drei Hauptquellen unserer heutigen Luftverschmutzung. Die Emissionsbegrenzungen direkt an der Quelle der Feuerungen ist deshalb zentral. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ansprechpersonen Betriebsvorschriften, Kontrollintervallen und Emissionsvorschriften.
Biogas ist eine wertvolle Ressource. Die Nachfrage nach Biogas ist deutlich grösser als das Angebot. Und die Ausbaumöglichkeiten sind beschränkt.
Auf EnerGIS, der Energiekarte der Stadt Zürich sehen Sie, welche erneuerbaren Energien an Ihrem Standort zur Verfügung stehen und erhalten Empfehlungen für eine klimafreundliche Heizlösung.
Ebenfalls unterstützt Sie das Energie-Coaching Heizungsersatz der Stadt Zürich. Dieses zeigt Ihnen die möglichen erneuerbaren Heizsysteme mit Vor- und Nachteilen auf.
Biogasheizungen sollen nur dort eingesetzt werden, wo keine alternativen Heizlösungen möglich sind oder als Zwischenlösung, bis eine Wärmepumpe gebaut oder ein Anschluss an die Fernwärme möglich ist.
Das Gasnetz wird in weiten Teilen der Stadt Zürich schrittweise stillgelegt. Nach erfolgter Stilllegung steht somit auch kein Biogas mehr zur Verfügung. Informationen zum Ablauf und betroffenen Gebieten erhalten Sie auf der Seite Ablösung Gasnetz.
Der Heizungsersatz durch eine mit Biogas betriebene Heizung ist bewilligungspflichtig. Neue Gasanschlüsse werden grundsätzlich nicht mehr erstellt. Folgende Bedingungen gelten:
- Abschluss einer Bezugsvereinbarung mit einem Energielieferanten für mindestens 80 % Biogasanteil während der gesamten Lebensdauer der Gasheizung
- Die Biogas-Zertifikate müssen im Schweizer Treibhausgasinventar angerechnet sein (Biogas aus Schweizer Produktion).
- Anmerkung der Bezugsverpflichtung für Biogas im Grundbuch
- Die Biogas-Regelung ist nur für den Heizungsersatz zulässig, nicht aber für die Erstinstallation in Neubauten.
Haben Sie Fragen zum Bewilligungsverfahren für Biogasheizungen? Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
Neben EnerGIS gibt es weitere Karten mit Informationen zur umweltfreundlichen Energieversorgung Ihrer Liegenschaft und Ihres Quartiers. Geben Sie die Adresse Ihres Gebäudes ein und lassen Sie sich Kartenlinks erstellen.
Telefonisch: Montag bis Freitag: 8-13 Uhr und 14-17 Uhr