Biogasheizung
Biogas ist eine wertvolle Ressource. Es wird als klimafreundliche Alternative anstelle von Erdgas eingesetzt. Die Nachfrage nach Biogas ist jedoch deutlich grösser als das Angebot und die Ausbaumöglichkeiten sind beschränkt.
Übergangslösung Biogasheizung
Biogasheizungen sollen nur dort eingesetzt werden, wo keine Alternative besteht, oder als Zwischenlösung, bis eine Wärmepumpe gebaut oder ein Anschluss an die Fernwärme möglich ist. Seit Inkrafttreten des neuen kantonalen Energiegesetzes werden in der Stadt Zürich keine neuen Gasanschlüsse mehr erstellt. Für eine neue Biogasheizung muss folglich ein bestehender Gasanschluss vorhanden sein. Weiter ist ein solcher Heizungsersatz bewilligungspflichtig und mit Auflagen verbunden.
Schritt für Schritt zur Biogasheizung
Auf EnerGIS, der Energiekarte der Stadt Zürich, sehen Sie, welche erneuerbaren Energien wo zur Verfügung stehen. Basierend auf dem Standort Ihrer Liegenschaft erhalten Sie Empfehlungen für eine klimafreundliche Heizlösung.
Ebenfalls unterstützt Sie das Energie-Coaching Heizungsersatz der Stadt Zürich. Dieses zeigt Ihnen die möglichen erneuerbaren Heizsysteme mit Vor- und Nachteilen auf.
Der Heizungsersatz durch eine mit Biogas betriebene Heizung ist bewilligungspflichtig. Neue Gasanschlüsse werden grundsätzlich nicht mehr erstellt. Folgende Bedingungen gelten:
- Abschluss einer Bezugsvereinbarung mit einem Energielieferanten für mindestens 80 % Biogasanteil während der gesamten Lebensdauer der Gasheizung
- Die Biogas-Zertifikate müssen im Schweizer Treibhausgasinventar angerechnet sein (Biogas aus Schweizer Produktion)
- Anmerkung der Bezugsverpflichtung für Biogas im Grundbuch
- Die Biogas-Regelung ist nur für den Heizungsersatz zulässig, nicht aber für die Erstinstallation in Neubauten
Haben Sie Fragen zum Bewilligungsverfahren für Biogasheizungen? Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
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