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Informationen für Gastro-Betriebe und Mietende mit eigenen Gasgeräten

stadt-zuerich.ch/gasersatz-mietende
Teaser Informationen für Mietende mit eigenen Gasgeräten

Wenn Sie Mieter*in oder Pächter*in in einem Stadtteil sind, in dem das Gasverteilnetz stillgelegt wird, und Sie Gasgeräte besitzen, die nicht zum Eigentum des Gebäudes gehören, müssen Sie diese rechtzeitig ersetzen. Das gilt beispielsweise für Gastronomie-Betriebe mit eigenen Gaskochherden oder -backöfen.

Sprechen Sie mit der Eigentümerschaft des Gebäudes oder der Verwaltung und planen Sie den Ersatz frühzeitig.

Konkretes Vorgehen

Erklärvideo: Informationen zum Ersatz von Gaskochherden und weiteren Gasgeräten sind im Abschnitt "Schritt 6: Ersetzen Sie übrige Gasgeräte" enthalten.

Gebietsspezifische Angaben und ein Merkblatt mit Checkliste finden Sie hier:

Tiefenbrunnen
Altstetten



Informationsveranstaltungen

Beratungsangebot

Für Fragen stehen Ihnen die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie im Klimabüro vorbei:

Energieberatung Stadt Zürich
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Zuständigkeit

Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.

Finanzielle Unterstützung

Die Stadt Zürich zahlt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen.

Fragen & Antworten

Austausch Geräte

Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Fernwärmeausbau

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