Informationen für Gastro-Betriebe und Mietende mit eigenen Gasgeräten
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Wenn Sie Mieter*in oder Pächter*in in einem Stadtteil sind, wo das Gasverteilnetz abgelöst wird, und Sie Gasgeräte besitzen, die nicht zum Eigentum der Liegenschaft gehören, müssen Sie diese rechtzeitig ersetzen. Das gilt beispielsweise für Gastronomie-Betriebe mit eigenen Gaskochherden oder -backöfen. Sprechen Sie sich mit der Eigentümerschaft des Gebäudes oder der Verwaltung ab und planen Sie den Ersatz frühzeitig.
Was muss ich konkret unternehmen?
Die wichtigsten Informationen zum Ersatz von Gaskochherden und weiteren Gasgeräten vermittelt das folgende Video, insbesondere der Abschnitt "Schritt 6: Ersetzen Sie übrige Gasgeräte":
Übersicht über die wichtigsten Schritte beim Ersatz einer Gasheizung und von Gasgeräten
Gebietsspezifische Angaben finden Sie auf den unten stehenden Webseiten. Die Stilllegung des Gasverteilnetzes erfolgt nach einem koordinierten, auf die örtlichen Verhältnisse angepassten Plan. Beachten Sie die jeweiligen Termine sowie die Informationen zu Gaskochherden und weiteren Gasgeräten im Merkblatt:
Die Stadt Zürich hat betroffene Mieter*innen und Pächter*innen mit eigenen Gasgeräten zudem durch ein direktes Schreiben informiert.
Informationsveranstaltung
An einer Informationsveranstaltung am Montag, 27. Mai 2024 orientierte die Stadt Zürich über die Ablösung des Gasverteilnetzes in Tiefenbrunnen und Altstetten-Nord.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Für Fragen stehen Ihnen die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie im Klimabüro vorbei:
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Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.
Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?
Die Stadt Zürich zahlt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen.
Fragen & Antworten
Welche Geräte von Mieter*innen und Pächter*innen sind von der Stilllegung des Gasverteilnetzes betroffen?
Die Stilllegung betrifft sämtliche Geräte in einer Liegenschaft, die einen Anschluss ans Gasverteilnetz haben. Dazu gehören beispielsweise Gaskochherde oder Gasbacköfen, auch solche, die zum Eigentum von Mieter*innen oder Pächter*innen gehören. Sämtliche betroffene Geräte lassen sich nach der Stilllegung des Gasverteilnetzes nicht mehr weiter betreiben und müssen vorgängig ersetzt werden.
Womit soll ich meinen Gaskochherd oder -backofen ersetzen?
Bei Gaskochherden und -backöfen empfiehlt sich der Umstieg auf elektrisch betriebene Geräte. Wenden Sie sich dafür an einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Welche technischen Anpassungen muss ich beim Ersatz von Gaskochherden oder -backöfen vornehmen?
Sprechen Sie sich beim Ersatz von Gasgeräten mit der Eigentümerschaft des Gebäudes oder der Verwaltung ab. Für den Umstieg auf Elektroherde und -öfen muss muss ein Elektrofachbetrieb die Elektroinstallationen überprüfen. Die meisten Elektroherd- oder Backofen-Modelle benötigen einen 400-Volt-Anschluss. Wenn ein solcher nicht vorhanden ist, muss eine neue 400-Volt-Stromleitung gelegt werden.
Grundsätzlich ist der Ersatz eines freistehenden Gasherds einfacher durchzuführen als der eines fest eingebauten Herds. Bei letzterem müssen meist die Arbeitsflächen in der Küche erneuert werden, da die Abdeckungen nicht mit dem neuen Herd zusammenpassen.
Wie demontiere ich die Gasgeräte richtig?
Beauftragen Sie für das Entfernen von Gaskochherden, -backöfen und anderen Geräten mit Anschluss an das Gasverteilnetz einen Gebäudetechnikbetrieb und beachten Sie die Hinweise auf der Website von Energie 360°.
Nehmen Sie ausserdem nach dem Ersatz der Gasgeräte Kontakt mit Energie 360° auf und lassen Sie die Gaszähler demontieren:
Tel.: 043 317 22 80
E-Mail: zaehlerwechsel@energie360.ch
Nach der Demontage der Gaszähler verschliesst Energie 360° die Gaszuleitung. Dafür benötigen die Monteur*innen Zugang zum Hausanschluss.
Welche Baustellen entstehen aufgrund des Ausbaus der Fernwärmenetze und der Stilllegung der Gasverteilnetze?
Die Erschliessung mit Fernwärmenetzen ist ein Generationenprojekt. Quartierweise löst der Leitungsbau erhebliche Bautätigkeiten sowie Lärm und Verkehrsbehinderungen aus. Bis 2040 wird das Bauvolumen für den Infrastrukturausbau von Fernwärmenetzen um etwa 30 Prozent steigen.
Wenn möglich erfolgen die Leitungsbauarbeiten im Rahmen von koordinierten Projekten, bei denen verschiedene Bauvorhaben gleichzeitig umgesetzt werden. Sie werden nach Möglichkeit also beispielsweise gemeinsam mit der Erneuerung von Wasserleitungen, Kanalisation, Stromleitungen, öffentlicher Beleuchtung oder Strassenbelägen durchgeführt und koordiniert mit Neugestaltungen der Oberfläche wie der Errichtung von Velorouten oder Baumpflanzungen umgesetzt. Dieser Grundsatz reduziert die Bautätigkeit auf das Nötigste und verringert die Belastung der Bevölkerung. Nach erfolgter Realisierung haben die Leitungen der Fernwärmenetze eine Lebensdauer von 50 bis 80 Jahren.
Langfristig schafft der Umbau der Wärmeversorgung einen sehr grossen Nutzen, der kurzfristige Immissionen mehr als ausgleicht. Denn er leistet einen sehr grossen Beitrag zum Erreichen des städtischen Klimaziels Netto-Null bis 2040.
Welche Immissionen verursachen die (Leitungs-)Bauarbeiten in einer Strasse?
Der Einbau von Fernwärmeleitungen sowie die Sanierung von Kanälen, Werkleitungen (z. B. Wasser und Strom) und des Strassenbelags erfordern den Aufriss des Bodens und den Einsatz von Maschinen, die Lärm, Staub und Vibrationen verursachen können.
Die Projektverantwortlichen sind sich dessen bewusst und sie setzen alles daran, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Was wird unternommen, damit Immissionen möglichst gering ausfallen?
Es gibt gesetzlich festgelegte Lärmgrenzwerte, die die beauftragten Bauunternehmen nicht überschreiten dürfen. Für besonders lärmintensive Baugeräte wie Rammgeräte oder hydraulische Abbaugeräte muss eine Sonderbewilligung beantragt werden. Für den Ausbau von Fernwärmeleitungen in Quartierstrassen sind in der Regel keine besonders lärmintensiven Geräte notwendig.
Die eingesetzten Maschinen der Baufirmen sind auf Lärm- und Partikelausstoss geprüft und halten die gesetzlichen Bestimmungen ein. Es gibt keine leiseren Alternativen (lärmisolierte Maschinen), um Fernwärmeleitungen einzubauen und den Erhalt der Infrastruktur sicherzustellen.
Es gibt gesetzlich festgelegte Ruhezeiten. Bauarbeiten sind in der Regel von Montag bis Samstag, 7 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr erlaubt. Für unumgängliche Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten müssen Sonderbewilligungen beantragt werden. Für den Ausbau von Fernwärmeleitungen in Quartierstrassen sind in der Regel keine Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeiten notwendig.
Das Tiefbauamt koordiniert alle Bauvorhaben im gleichen Strassenabschnitt, d. h. Tramgleise, Werkleitungen und Strassen werden, wenn möglich, gleichzeitig erneuert. Daraus resultieren weniger Baustellen, weniger Immissionen und Verkehrsbehinderungen und letztlich auch tiefere Kosten.
Werden regelmässig Kontrollmessungen gemacht, um das Ausmass von Immissionen bzw. die Einhaltung von Grenzwerten festzustellen?
Je nach Lage und Art der Bauarbeiten werden Erschütterungen, Setzungen und der Lärmpegel gemessen. Die vor Ort installierten Messgeräte messen kontinuierlich und lösen eine Nachricht (SMS und E-Mail) aus, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Die Ergebnisse werden auf einer Monitoring-Plattform festgehalten.