Sie benötigen eine Bewilligung, wenn Sie planen
- öffentlichen Grund zu benützen
- im Freien Lautsprecher einzusetzen
- auf öffentlichem Grund Infrastruktur jeglicher Art aufzubauen (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte usw.)
- Getränke und Speisen zu verkaufen.
Die Stadt Zürich empfiehlt Ihnen, im Zweifelsfall immer ein Gesuch einzureichen oder das Büro für Veranstaltungen anzurufen.
Als öffentlicher Grund oder öffentlicher Raum wird jeder für die Öffentlichkeit frei zugängliche oder der Öffentlichkeit dienende Raum bezeichnet. Dazu gehören neben Pärken und Plätzen auch Verkehrsflächen wie Strassen, Fuss- und Radwege sowie die Flächen rund um das Seebecken.
Stadtpolizei Zürich
Postfach 8021 Zürich
Montag - Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.00 Uhr
An öffentlichen und städtischen Feiertagen bleibt das Büro für Veranstaltungen geschlossen.
Medienauskünfte erteilt der
Mediendienst unter +41 44 411 91 11.