
Die Initiative der Jugendlichen wird begrüsst und gefördert. Freiraum für Veranstaltungen von nicht-kommerziellen Jugendpartys soll zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt schätzt und sucht den persönlichen Austausch mit den Veranstaltenden.
- Veranstalter*innen, die in Zürich wohnen und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind
- Die Bewilligung wird an eine Gruppe von drei Personen erteilt
- Die Party darf nicht kommerziell sein
- Nachtpartys: 22.00 – 06.00 Uhr (Freitag/Samstag)
- Daypartys: 13.00 – 23.00 Uhr (Samstag)
- Silent Partys: Freitag/Samstag
- Boombox-Partys: Freitag/Samstag
- Partysaison: Anfangs Mai bis Ende Oktober
- Pro Platz max. 1 Party pro Monat (einige Plätze weniger), immer mindestens 2 Wochenenden Pause dazwischen
- Verschiebedatum Freitag/Samstag (am gleichen Wochenende) und in Einzelfällen auch auf ein späteres Wochenende möglich (Vermerk auf Gesuch zwingend). Entscheid bis Mittwochabend vor geplantem Datum.
- Die Party richtet sich an maximal 300 Personen (einzelne Partys und/oder Örtlichkeiten weniger)
- Grundsätzlich: möglichst wenig Infrastruktur (keine Absperrgitter, Kühlwagen, etc)
- Je zwei Zu- und Wegfahrten mit einem Fahrzeug (max. 3.5 T) für Materialtransporte sind erlaubt; kein Parkieren am Partyort, keine Kühlwagen oder sonstigen Anhänger
- Betrieb einer Festwirtschaft mit Alkoholausschank möglich
- Bei jedem Platz ist ein separates Nutzungskonzept zu beachten
- Die Veranstaltenden sind auch für Notfälle gerüstet und tragen den örtlichen Begebenheiten Rechnung.
- Alle drei Veranstalter*innen müssen vor Ort und per Telefon erreichbar und ansprechbar sein; sie sollten vor Ort als Veranstalter*innen erkennbar sein.
- Anwohnende dürfen durch den Partylärm nicht übermässig belästigt werden.
- Bei Lärmbeschwerden erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Stadtpolizei.
Gerichtete Bassstrahlung
- Stadt Zürich stellt ein programmiertes Gerät zur Verfügung. Dadurch wird Lärm reduziert.
- Genauer Standort für Musikanlage/Subwoofer ist im Nutzungskonzept der Plätze definiert.
- Der programmierte DSP muss (wie auch SaferUse-Material – siehe Prävention) in der Woche vor der Party beim Drogeninformationszentrum DIZ abgeholt und in der Woche nach der Party zurückgebracht werden.
- Die Veranstaltenden hinterlassen den Partyplatz und die Zugangswege einwandfrei gereinigt, damit er auch für die Nächsten attraktiv bleibt: Abfall dort deponieren, wo er hingehört – und am Ende der Party mitnehmen.
- Es wird empfohlen, mobile WCs aufzustellen.
- Die Veranstalter*innen und Partybesucher*innen nehmen Rücksicht auf die Natur.
- In den Wäldern ist bis 15. Juni Wildschonzeit.
- Partyort und Wege nicht verlassen: Trittschäden zerstören wertvolle Naturräume und schädigen Waldwiesen bei nasser Witterung.
- Falls ein Generator benutzt wird, braucht es zwingend eine Auffangwanne unter dem Einfüllstutzen.
- Skybeamer und ähnliche Geräte sind nicht erlaubt.
- Die Veranstalter*innen sind dafür verantwortlich, dass der Jugendschutz eingehalten wird.
- Bier und Wein ab 16 Jahren, Spirituosen ab 18 Jahren; Hilfsmittel können vorgängig in Absprache bei der Suchtprävention Zürich oder dem Drogeninformationszentrum DIZ bezogen werden. Genügend erfahrenes Barpersonal sinnvoll.
- SaferUse-Material (Kondome, SaferSniffing-Material, Ohropax, Infoflyer zum Drugchecking und Pillenwarnungen) können vorgängig beim DIZ Zürich abgeholt werden.
- Die Veranstalter*innen übernehmen die Verantwortung und haften für Schäden, die im Rahmen der Bewilligung an Personen und Sachen entstehen.
- Falls der Stadt durch nötig werdende Massnahmen (z. B. Reinigungsarbeiten, Instandsetzung Rasen) Kosten entstehen, werden diese den Veranstaltenden weiter verrechnet.
- Elektroakustisch verstärkte Musik darf nur über Kopfhörer abgespielt werden
- Orte müssen so gesichert sein, dass Partygäste mit aufgesetzten Kopfhörern nicht versehentlich auf die Verkehrsfläche geraten
- Grössere Auswahl an Veranstaltungsörtlichkeiten
- Für Vereine: (Teil-)Finanzierung Kopfhörer-Miete über Quartierkredit möglich
- Es sind lediglich portable, handgetragene Bluetooth-Lautsprecher mit einem maximalen Gewicht von 1.5 kg zulässig (z.B. Boomboxen)
- Tontechnik ausser den zugelassenen portablen Bluetooth-Lautsprechern ist untersagt
- Max. 80 Teilnehmende
- Grössere Auswahl an Veranstaltungsörtlichkeiten
Obligatorische Teilnahme, mindestens 1 Veranstalter*in
- Anfrage um einen Platz und ein Datum zu reservieren
- Bestellung Gesuchformular unter +41 44 412 71 00
- Original Gesuchsformular 4 Wochen nach der Reservation einreichen
- spätestens 3 Wochen vor der Party per Post einreichen an:
Stadt Zürich
Sicherheitsdepartement
Jugendparty
Bahnhofquai 3
Postfach
8021 Zürich
An diesem Gespräch müssen alle 3 Veranstalter*innen teilnehmen. Am Gespräch werden die Besonderheiten der geplanten Party besprochen und die Eignung der Gesuchstellenden überprüft.
Aufgrund des Gesprächs wird die Bewilligung erteilt oder das Gesuch abgelehnt.
Die Infoveranstaltung ist für mindestens eine Person der drei Veranstaltenden obligatorisch, auch wenn diese bereits im Vorjahr Jahr eine Infoveranstaltung besucht haben.
Die Infoveranstaltung 2025 findet am Mittwoch, 19. März 2025, 18 – ca. 19 Uhr, im Dynamo (Saal) statt.
Telefon +41 44 412 71 00
(Dienstag – Freitag)