Künstlerische Darbietungen sind in der Stadt Zürich nur in bestimmten Gebieten und nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Beachten Sie die das Merkblatt und die geltenden Verbote.
An diesen Orten ist Strassenkunst erlaubt:
- Kreis 1/2/8: Seeufer
- Kreis 2: Tessinerplatz
- Kreis 4: Helvetiaplatz
- Kreis 5: Turbinenplatz, Escher-Wyss-Platz
- Kreis 9: Altstetterplatz, Lindenplatz
- Kreis 11: Max-Bill-Platz, Marktplatz
Es gelten unterschiedliche Zeiten pro Gebiet und Jahreszeit. Es ist speziell auf die örtlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen. Zu folgenden Zeiten ist Strassenkunst erlaubt:
Bewilligte Gebiete am Seeufer:
- Montag bis Sonntag 07.00 bis 22.00 Uhr
- Während Sommerzeit: Freitag und Samstag von 07.00 bis 23.00 Uhr
Übrige bewilligte Gebiete:
- Montag bis Samstag 07.00 bis 20.00 Uhr, wenn keine bewilligten Veranstaltungen wie Märkte, Feste, Standaktionen, u.s.w. durchgeführt werden.
- An Sonntagen und anderen öffentlichen Ruhetagen darf in diesen Gebieten keine Strassenkunst / Strassenmusik dargeboten werden.

Sollten Sie sich nicht an diese Regeln halten, müssen Sie mit einer Busse rechnen. Anweisungen der Polizei müssen Sie befolgen. Es ist verboten:
- Waren zu verkaufen oder mit diesen zu handeln
- Bilder auf den Boden zu malen
- für Darbietungen Geld zu verlangen; das passive Sammeln von Geld ist erlaubt (z. B. mit einem Hut auf dem Boden)
- Verstärker, Aufbauten oder andere Hilfsmittel zu verwenden
- länger als 30 Minuten an einem Ort zu bleiben
- den Verkehr zu behindern (einschliesslich Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs)
- Musik zu machen oder künstlerische Aktionen durchzuführen, wenn andere von der Stadt bewilligte Veranstaltungen stattfinden (z. B. Märkte, Feste, Standaktionen, Strassen-Cafés)
Montag - Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.00 Uhr
An öffentlichen und städtischen Feiertagen bleibt das Büro für Veranstaltungen geschlossen.
Medienauskünfte erteilt der
Mediendienst unter +41 44 411 91 11.