Die Spieldauer für Zirkusse und Veranstaltungen für Schaustellungen und Chilbi-Betriebe sind zeitlich beschränkt. Beachten Sie bei der schriftlichen Anmeldung die geltenden Vorgaben und Fristen.
Gesuche für Gastspiele von Zirkussen und ähnlichen Unternehmen sind bis spätestens 31. Juli des Vorjahres einzureichen.
Die Spieldauer für Zirkusse auf öffentlichem Grund beträgt maximal 31 aufeinanderfolgende Tage (exklusiv Aufbau und Abbau).
Winterzirkusse auf Privatgrund dürfen ab Donnerstag der Woche 46 bis Ende der ersten Januarwoche, für maximal 42 Spieltage (inkl. Vor- und andere Premièren) gastieren.
Vorgängig ist auf jeden Fall abzuklären,
- ob die Bespielung mit dem jeweiligen Bauentscheid für das betreffende Grundstück vereinbar ist (Auskunft erfolgt durch den Grundeigentümer*in)
- ob für das betroffene Areal eine Baubewilligung zu beantragen ist (Auskunft erfolgt durch Kreisarchitekt*in des Amtes für Baubewilligungen)
Bewilligung von Schaustellgeschäften:
- vor, während und nach dem Sechseläuten für höchstens 10 Spieltage an höchstens 4 aufeinanderfolgenden Wochenenden
- am Knabenschiessen
- für ein den Platzverhältnissen angepasstes Riesenrad 1 Mal pro Jahr an maximal 31 Spieltagen
- an den bewilligten Festanlässen
Zirkusse, zirkusähnliche Unternehmen und Schaustellgeschäfte benötigen gemäss dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden (RGG) eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Diese ist am Geschäftssitz des Unternehmens zu beantragen.
Liegt die Reisendengewerbebewilligung nicht vor, darf der betroffene Zirkus oder das betroffene Schaustellgeschäft nicht aufgebaut werden.
Stadtpolizei Zürich
Postfach 8021 Zürich
Montag - Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.00 Uhr
An öffentlichen und städtischen Feiertagen bleibt das Büro für Veranstaltungen geschlossen.
Medienauskünfte erteilt der
Mediendienst unter +41 44 411 91 11.