Absendeverhalten und Markenarchitektur
Die Stadt Zürich tritt mit vereinten Kräften auf. Über eine einheitliche stadtübergreifende visuelle Präsenz schaffen wir Vertrauen in unsere Marke. Von Einzelauftritten über departementsinterne Kooperationen, dienstabteilungsübergreifende Auftritte bis hin zu gemeinsamen städtischen Programmen: Klare Regeln im Absendeverhalten tragen zu einem unverwechselbaren und konsistenten Auftritt bei.
Absendeangaben
Die Absendeangaben umfassen Logo(streifen), Adresse und Verweis. Diese Bestandteile ermöglichen es, selbst komplexe Organisationsstrukturen wiederzugeben.
Logos
Die Departemente und Dienstabteilungen haben die Möglichkeit, mit ihren eigenen Wortmarken zu kommunizieren. Dabei gibt es klare Vorgaben, wie diese Wortmarken erstellt werden. Genauere Angaben finden Sie im Kapitel «Logo». Anpassungen bestehender und Erstellung neuer Logos sind bewilligungspflichtig.
Logo-Beispiele von Organisationseinheiten mit eigener Wortmarke


Adresse
Der Inhalt der Wortmarke (Stadt Zürich und Organisationseinheit) wird zu Beginn der Adresse wiederholt. Optional kann darunter eine weitere Stelle (Unterorganisationseinheit) genannt werden. Der Adressblock kann mit zusätzlichen Informationen ergänzt werden. Persönliche Absendeinformationen sind oft nützlich. Dafür ist ein separater Absatz vorgesehen. Die Zusammensetzung dieser individuellen Adressangaben ist frei.
Für die Schreibweise von Telefon- und Faxnummern sowie der Webadresse gelten einheitliche Vorgaben:
- Die Nummern werden inklusive der Ländervorwahl +41 angegeben.
- Telefon, Fax, Direktwahl oder Mobile wird jeweils mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt.
- E-Mail-Adressen werden klein geschrieben.
- Bei URL-Adressen wird das «www.» konsequent weggelassen.
Verweis
Mit dem Verweis kann eine übergeordnete – auf Departementsebene auch eine untergeordnete – Stelle benannt werden. Auf Departementsebene kann mit dem Verweis gezeigt werden, welche Organisationseinheiten ein Departement umfasst. Zudem ermöglicht der Verweis die Zuordnung von befristeten Massnahmen. Für Korrespondenzmittel gelten spezifische Vorgaben.

Impressum bei städtischer Publikation
Impressen bei städtischen Publikationen können verschiedene Bandbreiten aufweisen. Dennoch sind die folgenden Mindestangaben zu machen und deren Reihenfolge einzuhalten. Auf Angaben, die hier nicht aufgeführt sind, ist zu verzichten.
Mindestangaben:
- Herausgeber*in mit Adressblock ohne Fax und Mail
- Erscheinungsdatum (mindestens MM/YYYY)
- Bei Druckerzeugnissen: Auflage, Papiersorte
Weitere mögliche Angaben:
- Redaktion
- Korrektorat/Lektorat
- Druck
- Gestaltung
- Abbildungen (Fotos, Illustrationen, Grafiken u. ä.)
Weitere Regeln:
- kein Fliesstext
- Umgang mit Namen: In der Regel und im Zweifelsfall keine Namen.
Der gemeinsame Auftritt
Städtische Programme oder auch der übergreifende Auftritt der Arbeitgeberin Stadt Zürich sind gute Beispiele für Kooperationen und gemeinsam genutzte Ressourcen. Dabei ermöglicht das CD der Stadt Zürich mit seinen Gestaltungselementen wie dem Logostreifen, einer ausdrucksstarken Schrift, kräftigen Farben und dem Einsatz von Störern eine prägnante Absenderwirkung.
Departementsinterne Kooperationen
Wenn zwei oder mehrere Organisationseinheiten desselben Departements zusammen auftreten, wählen sie das Departementslogo.

Hinweis über die Art der Kooperation
An einer dezenten Position wie dem unteren Formatrand oder im Impressum kann ein Hinweis auf die Kooperation erfolgen.

Adressen
Im Adressblock oder im Impressum wird nach Möglichkeit nur eine Kontaktstelle aufgeführt. Falls sinnvoll, können auch die Adressen aller beteiligen Organisationseinheiten aufgeführt werden.
Departementsübergreifende Kooperationen
Wenn zwei oder mehrere Departemente oder Organisationseinheiten aus verschiedenen Departementen zusammen auftreten, wählen sie das übergeordnete Stadtlogo:

Hinweis über die Art der Kooperation
An einer dezenten Position wie dem unteren Formatrand oder im Impressum kann ein Hinweis auf die Kooperation erfolgen.

Adressen
Im Adressblock oder im Impressum wird nach Möglichkeit nur eine Kontaktstelle aufgeführt. Falls sinnvoll, können auch die Adressen aller beteiligen Organisationseinheiten aufgeführt werden.
Kooperationen mit Dritten
Kooperationen unter Leitung der Stadt Zürich
Wenn die Stadt Zürich federführend an einer Kooperation beteiligt ist, gelten die Gestaltungsrichtlinien der Stadt Zürich.

Die Logos der Kooperationspartner werden mit grösstmöglichem Abstand platziert. Es ist darauf zu achten, dass das Logo der Stadt Zürich optisch stärker gewichtet ist als die Logos der Kooperationspartner und somit für den Betrachter mehr Präsenz aufweist.
Bei mehrseitigen Printerzeugnissen können die Kooperationspartner*innen auch auf Folgeseiten aufgeführt werden. Ein textlicher Hinweis auf die Kooperation schafft zusätzlich Klarheit.
Gleichberechtigte Kooperationen mit Dritten
Bei gleichberechtigten Kooperationspartner*innen gelten die unter den beteiligten Parteien ausgemachten Gestaltungsvorgaben, sprich das städtische CD kommt nicht zum Tragen. Die vereinbarte Gestaltung muss sich eindeutig vom CD der Stadt und dem CD der Kooperationspartner*innen unterscheiden.
Dabei ist darauf zu achten, dass das Stadtlogo immer über genügend Freiraum verfügt.