Geltungsbereich
Die Gestaltungsrichtlinien gelten nach innen und aussen, für sämtliche Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung. Abgesehen von bewilligten Ausnahmen.
Rechtsgrundlagen
Die Gestaltungsrichtlinien sind für alle Organisationseinheiten der Stadtverwaltung bindend. Sie gelten für sämtliche Auftritte nach aussen und nach innen. Organisationseinheiten mit bewilligter Ausnahme führen ein eigenes Erscheinungsbild.
Die weiteren Standards gelten hingegen für sämtliche Organisationseinheiten.
Bewilligte Ausnahmen
Ausnahmen, das heisst andere Erscheinungsbilder, müssen vom Stadtrat bewilligt werden.
Die Farbe der Zugehörigkeitsmarke ist gemäss den Regeln für das Logo zu wählen.
Städtische Organisationseinheiten
Folgende städtische Organisationeinheiten treten in einem eigenen Erscheinungsbild auf:
- ewz
- VBZ
- Museum Rietberg
- Filmpodium
- Theater am Hechtplatz
- Zürcher Theater Spektakel
- Helmhaus
- Jugendkulturhaus Dynamo
- Zentrum Karl der Grosse
Diese Organisationseinheiten sind verpflichtet, eine städtische Zugehörigkeitsmarke mitzuführen. VBZ und ewz verwenden «Ein Unternehmen der Stadt Zürich», die Kultureinrichtungen von Museum Rietberg bis und mit Helmhaus führen «Eine Kulturinstitution der Stadt Zürich», das Jugendkulturhaus Dynamo und Zentrum Karl der Grosse «Eine Institution der Stadt Zürich».
Initiativen der Stadt Zürich
Initiativen der Stadt Zürich, die in eine Kooperation mit Dritten münden, können die Zugehörigkeitsmarke «Eine Initiative der Stadt Zürich» tragen.
Folgende Initiative tritt in einem eigenen Erscheinungsbild auf:
- Museumsnetz Zürich
Das Museumsnetz Zürich verwendet die Zugehörigkeitsmarke «Eine Initiative der Stadt Zürich».
Temporäre Ausstellungen und Kulturveranstaltungen der Verwaltung
Die Kommunikationsmittel zu temporären Ausstellungen und Kulturveranstaltungen, die Abteilungen der Stadt Zürich durchführen, richten sich in der Regel vollumfänglich nach dem städtischen Erscheinungsbild.
Begründete Abweichungen sind nach Absprache mit den Kommunikationsleitenden des betreffenden Departements möglich (STRB Nr. 0615/2020, Art. 3.2). Sie sind in der Übersicht Ausnahmeregelungen (Link auf Teams-Raum) zu dokumentieren.
Der Logostreifen mit dem Logo der jeweiligen Dienstabteilung ist auch bei bewilligten Abweichungen ausnahmslos zu verwenden.
- Das Logo ist dabei standardmässig blau, nur in schwarz-weisser Umgebung wird die schwarze Logo-Version verwendet.
- Alle Vorgaben zum Logostreifen hinsichtlich Gestaltung, Positionierung, Abgrenzung, abweichenden Formaten etc. sind gültig.
- Die Farbzone ist aus der städtischen Farbpalette zu wählen.
Die übrige Kommunikation dieser Abteilungen unterliegt selbstredend den üblichen Vorgaben.