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Existenzsicherung

Die Stadt Zürich unterstützt Menschen in herausfordernden Situationen und Lebensbereichen und sorgt für eine nachhaltige soziale und berufliche Integration der Stadtbevölkerung. Alle Zürcher*nnen können auf ein verlässliches soziales Grundangebot zählen, dass ihnen ein Leben in Würde und die soziale Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht.

Sozialhilfe als letztes Netz der sozialen Sicherheit

In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch ist man davor nicht geschützt. Gerät eine Person in der Schweiz trotzdem in diese Situation, kann sie Sozialhilfe beantragen. Die Sozialhilfe ist das «letzte Netz» der sozialen Sicherheit. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn keine eigenen Mittel wie Einkommen und Vermögen vorhanden oder Leistungen anderer Sicherungssysteme (z. B. AHV, IV) nicht verfügbar oder ausgeschöpft sind. Die Sozialhilfe wird damit subsidiär zu allen anderen Leistungen ausgerichtet und gewährleistet das in der Verfassung verankerte Recht auf Existenzsicherung.

Die rechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe sind im kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG) und der Verordnung dazu (SHV) geregelt. Die wirtschaftliche Hilfe in der Stadt Zürich wird nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bemessen.

In der Stadt Zürich wird die Sozialhilfe von den Sozialen Diensten erbracht. Die Stadt in fünf Sozialregionen mit je einem Sozialzentrum aufgeteilt. In Not geratene Bewohnerinnen und Bewohner können sich an das Sozialzentrum wenden, das für ihre Sozialregion zuständig ist.

Wirtschaftliche und persönliche Hilfe

In der Sozialhilfe wird zwischen wirtschaftlicher Hilfe und persönlicher Hilfe unterschieden. Mit der wirtschaftlichen Hilfe wird das finanzielle Existenzminimum gewährleistet. Dieses ist so bemessen, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen möglich ist, indem der Grundbedarf auch bescheidene Auslagen für soziale Kontakte umfasst und allenfalls zusätzlich situationsbedingte Leistungen gewährt werden.

In der persönlichen Hilfe steht die berufliche und soziale Integration im Zentrum. Die rasche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist bei Personen, die als arbeitsfähig eingestuft werden, das oberste Ziel. Deshalb ist für sie die Teilnahme an Arbeitsintegrationsprogrammen obligatorisch. Darin widerspiegelt sich der Grundgedanke des Schweizerischen Sozialwesens, das Gegenleistungsprinzip: Wer in Not gerät, wird von der Allgemeinheit unterstützt, muss aber alles in seiner Kraft Stehende tun, um seine Notlage zu lindern oder zu beheben.

Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe»

Mit Beginn der Coronavirus-Pandemie kam es in der Stadt Zürich zu einer paradoxen Situation: Während Unterstützungsangebote zur sozialen Sicherung einerseits massiv ausgebaut wurden, wurde gleichzeitig eine bis dahin unbekannte Armut in Zürich offensichtlich, die sich vor allem in den langen Schlangen vor den diversen Abgabestellen für Gratis-Lebensmittel widerspiegelte. Eine vom Sozialdepartement der Stadt Zürich bei der ZHAW Soziale Arbeit in Auftrag gegebene Analyse der dort um Unterstützung suchenden Personengruppen hat gezeigt, dass sich vor allem Ausländerinnen und Ausländer in prekären Beschäftigungsverhältnissen in grosser wirtschaftlicher Not befinden. Gründe dafür sind u.a. Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust, langjährige prekäre Lohnbedingungen, das Fehlen finanzieller Rücklagen, Verschuldung und Nicht-Bezug von Sozialhilfe.

Auf Basis dieser Erkenntnisse initiierte der Stadtrat der Stadt Zürich im Mai 2021 das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» (WBH) für Menschen in prekären wirtschaftlichen Lebenssituationen, die entweder keinen oder keinen risikofreien Zugang zur Sozialhilfe oder zu anderen bedarfsorientierten Leistungen haben. Die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer können oder wollen nicht auf Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe zurückgreifen. Entweder, weil sie als einer oder eine der geschätzt rund 10 000 Sans-Papiers in der Stadt Zürich erst gar keinen Anspruch auf Leistungen haben oder, weil sie als Migrantinnen und Migranten mit B- oder C-Ausweis beim Bezug von Sozialhilfeleistungen Gefahr laufen, ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.

Mit der sogenannten «Wirtschaftlichen Basishilfe» sollen in Zürich verankerte Menschen ohne Zugang zur Sozialhilfe sowie Menschen, die beim Bezug von Sozialhilfe ausländerrechtliche Risiken eingehen, in Notlagen zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse vorübergehend finanziell aus Steuermitteln unterstützt und individuell beraten werden. Dies hilft bei der Stabilisierung oder Verbesserung der finanziellen Situation von Personen in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen.

Aufsichtrechtliches Verfahren und Abschluss des Pilotprojekts

Der Bezirksrat hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2021 den Stadtratsbeschluss für das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» aufgehoben. Weil dem Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen wurde, mussten die Zahlungen für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Basishilfe aber gestoppt werden. Für die Dauer des laufenden Rechtsverfahrens hat die Reformierte Kirche Zürich sich bereit erklärt, die Finanzierung der wirtschaftlichen Basishilfe zu übernehmen, damit das Pilotprojekt vorerst weitergeführt werden kann.

Weil der Stadtrat der Meinung ist, dass die wirtschaftliche Basishilfe kein übergeordnetes Recht verletzt hat und die Betroffenen dringend auf Unterstützung angewiesen sind, hat die Stadt Zürich am 20. Dezember 2021 angekündigt, einen Rekurs gegen diesen Entscheid einzulegen. Die entsprechende Rekursschrift wurde für die fristgerechte Einreichung vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 5. Januar 2022 verabschiedet. Bei der anschliessenden Weiterverarbeitung des Stadtratsbeschlusses kam es in der Stadtkanzlei zu einem Fehler: Die Rekursschrift wurde nicht fristgerecht der Post übergeben. Angesichts der Nichteinhaltung der Frist sieht sich der Stadtrat gezwungen, den Rekurs zurückzuziehen.

Am 10. Februar 2022 teilten die Landeskirchen und die am Pilotprojekt beteiligten vier Organisationen Caritas Zürich, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich, Solidara Zürich und die Sans-Papier Anlaufstelle SPAZ in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit, dass die noch vorhandenen Finanzmittel in den kommenden Wochen im Rahmen der wirtschaftlichen Basishilfe noch ausgezahlt werden. Diese finanziellen Mittel reichen noch für rund zehn Wochen. Damit ist ein geordneter und menschenwürdiger Abschluss des Pilotprojekts möglich. 

 

 

Aktuelle Zahlen

Die aktuellen Zahlen zur Sozialhilfe werden jeweils im Frühling via Medienmitteilung vorgestellt.

Sozialbehörde

Gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz ist die Sozialbehörde, ein Milizgremium, für die Gewährleistung der Sozialhilfe verantwortlich. Seit einer im Jahr 2009 beschlossenen Neuorganisation hat sie die operativen Aufgaben an die Verwaltung delegiert und konzentriert sich auf normativ-strategische Aufgaben. Einzelfälle entscheidet sie nur, wenn Richtlinien fehlen oder besondere Umsicht bei der Auslegung des Ermessensspielraums erforderlich ist. Zudem fungiert sie als Einspracheinstanz gegen Entscheide der Sozialen Dienste.

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