Per Ende Juli 2021 haben die ersten Organisationen im Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» mit der Beratung von Klientinnen und Klienten begonnen und erste Gesuche geprüft. Nach der anfänglich sehr selektiven Ansprache der in Frage kommenden Zielgruppen wurde der Zugang zum neuen Angebot für armutsbetroffene Ausländerinnen und Ausländer erweitert. Seit Anfang September können auch andere Hilfswerke betroffene Menschen für eine Bedarfsabklärung und Beratung an die vier Organisationen Caritas Zürich, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich, Solidara Zürich und die Sans-Papier Anlaufstelle SPAZ verweisen.
Per 31. Oktober 2021 wurden für den Bezug der wirtschaftlichen Basishilfe insgesamt 88 Gesuche eingereicht. Davon konnten 45 Gesuche bewilligt werden, 24 Gesuche sind noch in Bearbeitung. 18 Gesuche wurden abgelehnt, weil die Kriterien zur Bezugsberechtigung nicht erfüllt waren. Insgesamt unterstützten die privaten Organisationen bisher 49 Erwachsene und 24 Kinder mit der wirtschaftlichen Basishilfe. Mehr als die Hälfte der bewilligten Gesuche (53 %) wurde von Personen eingereicht, die länger als sechs Jahre in der Stadt Zürich leben. Rund die Hälfte der unterstützten Personen (45 %) verfügt über eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die übrigen sind Sans-Papiers. Insgesamt konnten in dieser ersten Phase des Pilotprojekts 88 776 Franken an armutsbetroffene Menschen ausbezahlt werden.
Funktionierendes Angebot
Die ersten Erfahrungen drei Monate nach dem Start der neuen wirtschaftlichen Basishilfe zeigen, dass das Angebot grundsätzlich funktioniert und die Betroffenen wirksam bei der Sicherung ihrer Existenz unterstützt. Eine weitergehende Beurteilung der neuen Unterstützungsleistung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich und wird erst mit der detaillierten Evaluation nach Abschluss des Pilotprojekts erfolgen. Die beteiligten Organisationen werden das Angebot in den kommenden Monaten nun schrittweise weiterentwickeln. Die Erreichung der Zielgruppe stellt eine Herausforderung dar. Die Angst vor migrationsrechtlichen Konsequenzen scheint auch bei dieser Form der Unterstützung eine Rolle zu spielen.
Wirtschaftliche Basishilfe als ein Element eines Massnahmenpakets
Die neue wirtschaftliche Basishilfe ist eine von mehreren Massnahmen, mit denen das Sozialdepartement der Stadt Zürich die Situation von Menschen mit bescheidenen finanziellen Mitteln innerhalb wie ausserhalb der Sozialhilfe nachhaltig verbessern will. Dazu gehören auch Bestrebungen zur besseren Information von Armutsbetroffenen, spezifische Beratungsangebote oder die gezielte Vergünstigung von wichtigen Gütern und Dienstleistungen. Im Rahmen dieser Bemühungen prüft das Sozialdepartement derzeit unter anderem die verstärkte rechtliche Beratung von Ausländerinnen und Ausländern sowie deren gezielte Unterstützung in migrationsrechtlichen Verfahren.