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Stadtrat zieht Rekurs im Fall wirtschaftliche Basishilfe aufgrund eines Versandfehlers in der Stadtkanzlei zurück

Medienmitteilung

Im Rekursverfahren zur wirtschaftlichen Basishilfe kam es in der Stadtkanzlei zu einem Versandfehler, aufgrund dessen sich der Stadtrat gezwungen sieht, den Rekurs zurückzuziehen. Er bedauert diesen Schritt ausserordentlich.

4. Februar 2022

Mit Beschluss vom 30. Juni 2021 (STRB Nr. 690/2021) bewilligte der Stadtrat für das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» einen Rahmenkredit von 2 Millionen Franken. Dagegen wurde am 15. Juli 2021 eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht. Der Bezirksrat hat der Aufsichtsbeschwerde Folge geleistet und den Stadtrat mit Beschluss vom 9. Dezember 2021 angewiesen, die Zahlungen für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Basishilfe einzustellen und hat den Stadtratsbeschluss aufgehoben. Wie üblich wurde eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung einer Rekursschrift angesetzt.

Weil der Stadtrat der Meinung ist, dass die wirtschaftliche Basishilfe kein übergeordnetes Recht verletzt und die Betroffenen dringend auf Unterstützung angewiesen sind, hat die Stadt Zürich am 20. Dezember 2021 angekündigt, einen Rekurs gegen diesen Entscheid einzulegen. Die entsprechende Rekursschrift wurde für die fristgerechte Einreichung vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 5. Januar 2022 verabschiedet. Bei der anschliessenden Weiterverarbeitung des Stadtratsbeschlusses kam es in der Stadtkanzlei zu einem Fehler: Die Rekursschrift wurde nicht fristgerecht der Post übergeben. Angesichts der Nichteinhaltung der Frist sieht sich der Stadtrat gezwungen, den Rekurs zurückzuziehen.

Als Leiterin der Stadtkanzlei bedauert Stadtschreiberin Claudia Cuche-Curti den Fehler ausserordentlich und übernimmt dafür die volle Verantwortung. Sie hat unverzüglich eine externe Untersuchung zur Abklärung des Hergangs und zu den Versandprozessen in der Stadtkanzlei in Auftrag gegeben. 

Über den formellen Rückzug des Rekurses hat der Stadtrat die reformierte Kirche und die im Projekt beteiligten Organisationen entsprechend informiert. Zwischen den Beteiligten laufen aktuell Abklärungen über das weitere Vorgehen. Zu deren Ergebnis wird im Verlauf der nächsten Woche informiert. 

Die Armutsbekämpfung ist eine der zentralen Aufgaben kommunaler Politik und liegt in der Verantwortung der Städte. Sie wird jedoch in Bezug auf ausländische Einwohnerinnen und Einwohner durch die vom Bundesgesetz geschaffene Verknüpfung von aufenthaltsrechtlichen Fragen mit dem Bezug von Sozialhilfe massiv erschwert. Der Stadtrat wird sich daher weiterhin und mit Überzeugung im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine bessere soziale Absicherung von bedürftigen Personen ohne Schweizer Pass einsetzen.

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