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Die Sozialhilfe als «letztes Netz»

In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch ist man davor nicht gefeit. Gerät eine Person in der Schweiz trotzdem in diese Situation, kann sie Sozialhilfe beantragen. Die Sozialhilfe ist das «letzte Netz» der sozialen Sicherheit.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.

Die Wirtschaftliche Hilfe als letztes soziales Netz

Das Sozialhilfesystem
Symbolbild von vier Menschen

Die meisten Menschen sorgen selbstständig für ihren Lebensunterhalt. In der Regel durch eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.

Symbolbild: ein Mann sitzt im Rollstuhl, neben ihm steht eine ältere Frau mit einem Gehstock.

Wenn eine Person ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt sichern kann, springen die sozialen Sicherungssysteme ein: Beispielsweise kommt bei einem Jobverlust die Arbeitslosenversicherung zum Tragen oder bei einer Krankheit ist das Einkommen durch die Invalidenversicherung gesichert – allerdings nicht in jedem Fall und oft nicht dauerhaft.

Symbolbild: Ein Mann steht neben einer Frau, die ein kleines Mädchen auf dem Arm trägt.

Die Sozialhilfe kommt nur dann zum Tragen, wenn Leistungen anderer Sicherungssysteme (z. B. AHV, IV) nicht verfügbar oder ausgeschöpft sind und keine eigenen Mittel wie Einkommen und Vermögen vorhanden sind.

Das Symbolbild stellt zwei Berufe dar, die zum Begriff Working Poor gehören. Auf dem Bild sieht man einen Strassenabauarbeiter und eine Frau, die als Kellnerin tätig ist.

Es gibt Menschen, die zwar im ersten Arbeitsmarkt erwerbstätig sind, aber deren Lohn nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für sie und ihre Familie zu sichern. Dieser Umstand ist auch unter dem Begriff Working Poor bekannt. Damit sie genug zum Leben haben, erhalten sie ergänzend Sozialhilfe.

Wer bezieht Sozialhilfe?

Etwa 30 % aller Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Somit ist ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden nicht im arbeitsfähigen Alter.

Etwa 30 % aller Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Somit ist ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden nicht im arbeitsfähigen Alter.

Integration in den ersten Arbeitsmarkt

Nicht für alle erwachsenen Sozialhilfebeziehenden (18-65 Jahre) ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt (momentan) ein Ziel.

Die «echte» Ablösung – also die Sicherung der Existenz durch eine Erwerbsarbeit im ersten Arbeitsmarkt – bleibt für die meisten Sozialhilfebeziehenden auch in Zukunft schwierig. Der grösste Teil der Bezugsberechtigten ist aktuell nicht arbeitsfähig.

Nicht für alle erwachsenen Sozialhilfebeziehenden (18-65 Jahre) ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt (momentan) ein Ziel. Die «echte» Ablösung – also die Sicherung der Existenz durch eine Erwerbsarbeit im ersten Arbeitsmarkt – bleibt für die meisten Sozialhilfebeziehenden auch in Zukunft schwierig. Der grösste Teil der Bezugsberechtigten ist aktuell nicht arbeitsfähig.

Von den Erwachsenen im arbeitsfähigen Alter

  • sind ~50 % aktuell nicht für den ersten Arbeitsmarkt verfügbar, da sie zu krank sind oder sie kleine Kinder betreuen.
  • arbeiten bereits ~20 % in der Regel in Teilzeitpensen und beziehen ergänzend Sozialhilfe, da ihr Lohn ihre Existenz nicht sichert.
  • beziehen ~10 % Gelder aus anderen Sozialsystemen wie beispielsweise Arbeitslosentaggelder, die jedoch für die Existenzsicherung nicht ausreichen.
  • sind ~20 % theoretisch arbeitsfähig, haben aber keinen Job.

Fehlende Motivation ist nicht das Problem

Nur ~20 % der Sozialhilfebeziehenden in der Stadt Zürich sind also theoretisch arbeitsfähig. Sie werden seit der Einführung der neuen Strategie zur beruflichen und sozialen Integration gemäss ihren Erfolgschancen für einen Job im ersten Arbeitsmarkt in verschiedene Zielgruppen eingeteilt.

Die Erfahrung der ersten Monate zeigt, dass ein gutes Drittel der theoretisch arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehenden einen erfolgversprechenden Rucksack für einen zeitnahen und dauerhaften Wiedereintritt in den ersten Arbeitsmarkt mitbringt und auch aktiv einen Job suchen will.

Rund zwei Drittel bringen zu wenige Kompetenzen und Qualifikationen mit, um zum jetzigen Zeitpunkt vom Arbeitsmarkt nachgefragt zu werden. Der Anteil an Menschen, die eigentlich eine Stelle finden könnten, dies aber nicht wollen, ist mit rund einem Prozent sehr gering. Fehlende Motivation ist also beim grössten Teil der Sozialhilfebeziehenden nicht das Problem!

Weitere Informationen zur Strategie berufliche und soziale Integration: Medienmitteilung vom 31.1.2019 Ablösung aus der Sozialhilfe: Motivation ist nicht das Problem

Wie lange werden Personen durch die Sozialhilfe unterstützt?

Unterstützungsdauer der im Jahr 2018 abgeschlossenen Sozialhilfefälle

Knapp die Hälfte (49%) der abgelösten Sozialhilfefälle wurde weniger als ein Jahr lang unterstützt. Der Anteil der Sozialhilfefälle, die mindestens 5 Jahren lang Sozialhilfe bezogen hatten, beträgt 14%.

Die Zahlen machen deutlich, dass Sozialhilfe mehrheitlich vorübergehende Notlagen unterstützt. Dabei überbrückt die Sozialhilfe – wenn keine finanziellen Reserven vorhanden sind – bis die Betroffenen eine neue Stelle gefunden haben oder ihren Lebensunterhalt durch andere Sozialleistungen wie beispielsweise einer IV-oder AHV-Rente decken können.

Im längerfristigen Trend nimmt die Bezugsdauer in der Sozialhilfe allerdings tendenziell zu.

Durchschnittliche Unterstützungsdauer der Sozialhilfebeziehenden nach Altersgruppen in Monaten (Messzeitpunkt: Dezember 2018)

Die Altersgruppe der 18 bis 26-jährigen wird durchschnittlich 21.6 Monate von der Sozialhilfe unterstützt. Je älter die Sozialhilfebeziehenden, desto länger dauert die durchschnittliche Unterstützung. Ab 65 Jahren wird die Existenz in der Regel durch die AHV gesichert.

Was beinhaltet der Grundbedarf?

Die Sozialhilfe orientiert sich einzig am Bedarf und nicht an einem früheren Lebensstandard. Die Ursache der Unterstützungsbedürftigkeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Unterstützungsleistungen, diese basiert auf den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, die in der Verordnung zum kantonalen Sozialhilfegesetz für verbindlich erklärt werden.

Gemäss SKOS-Richtlinien setzt sich der Unterstützungsbeitrag zusammen aus:

  • dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt
  • den Wohnkosten
  • der medizinischen Grundversorgung (obligatorische Krankenversicherung)
  • sofern zwingend erforderlich: situationsbedingte Leistungen

Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt. Sozialhilfebeziehende müssen vom Grundbedarf beispielsweise Nahrungsmittel, Bekleidung, Gesundheitspflege und Verkehrsauslagen bezahlen.

Grundbedarf

Weitere Informationen zum Grundbedarf finden Sie in unserem Q&A.   

sod-infografik-gbl-haushalt

Weitere Informationen