Beglaubigungen
Für Beglaubigungen können andere Schalteröffnungszeiten gelten.
Wir empfehlen eine Terminabsprache mit dem für Sie zuständigen Amt.
Die Beglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit
Sie haben vorzulegen/mitzubringen | |
Beglaubigung von | Sie haben vorzulegen/mitzubringen |
Unterschrift | Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/Aufenthalts-Bewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück. |
Handzeichen | Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/Aufenthalts-Bewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück. |
Kopie | Original, welches kopiert wurde. |
Protokollauszug | Original des Protokolls. |
Foto | Abgebildete Person muss anwesend sein und einen gültigen Ausweis vorweisen können. |
Sicherung eines Datums |
Kosten
1 Beglaubigung ab Fr. 20.
Überbeglaubigung und Apostille
Wird von Ihnen eine zweite Beglaubigung oder eine Apostille für im Ausland verlangt?
Überbeglaubigungen sowie Apostillen bekommen Sie bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich
Eidesstattliche Erklärungen / Bürgschaften
Eidesstattliche Erklärungen
Bürgschaften ab Fr. 2'000
müssen Sie von einem Notar öffentlich beurkunden lassen, sonst sind sie nicht gültig. Wenden Sie sich dazu an das für Ihren Wohnort zuständige Notariat.