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Beglaubigungen

Für Beglaubigungen können andere Schalteröffnungszeiten gelten.
Wir empfehlen eine Terminabsprache mit dem für Sie zuständigen Amt.

Die Beglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit

 Sie haben vorzulegen/mitzubringen
Beglaubigung vonSie haben vorzulegen/mitzubringen
UnterschriftPass, Identitätskarte, Niederlassungs-/Aufenthalts-Bewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück.
HandzeichenPass, Identitätskarte, Niederlassungs-/Aufenthalts-Bewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück.
KopieOriginal, welches kopiert wurde.
ProtokollauszugOriginal des Protokolls.
FotoAbgebildete Person muss anwesend sein und einen gültigen Ausweis vorweisen können.
Sicherung eines Datums 

Kosten

1 Beglaubigung ab Fr. 20. 

Überbeglaubigung und Apostille

Wird von Ihnen eine zweite Beglaubigung oder eine Apostille für im Ausland verlangt?

Überbeglaubigungen sowie Apostillen bekommen Sie bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich

Eidesstattliche Erklärungen / Bürgschaften

Eidesstattliche Erklärungen
Bürgschaften ab Fr. 2'000

müssen Sie von einem Notar öffentlich beurkunden lassen, sonst sind sie nicht gültig. Wenden Sie sich dazu an das für Ihren Wohnort zuständige Notariat.

Weitere Informationen