Befund
Mögliche Befundaufnahmen
- Zustand von Wohnräumen nach Wegzug Mieter
- Geräusche, die in den Örtlichkeiten unüblich sind
- Zustand ganzer Häuser vor/nach Bauarbeiten (Rissprotokolle)
- Gerüche, die in den Örtlichkeiten unüblich sind
- Zustand einer Örtlichkeit im Nachbarschaftsstreit
Erläuterungen zum Befund
- Ein Befund wird in strittigen Fällen aufgenommen. Der Befundbericht gilt als Beweismittel vor Gericht.
- Das Stadtammannamt nimmt einen Befund über einen tatsächlichen Zustand auf, der mit den Sinnen - ohne wissenschaftliche oder technische Fachkenntnisse - festgestellt werden kann. Der Befund ist keine Expertise.
- Der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin oder deren Vertreter/in muss bei der Befundaufnahme anwesend sein, sonst findet die Aufnahme nicht statt.
- Sämtliche an der Sache Beteiligten dürfen der amtlichen Befundaufnahme beiwohnen. Dazu werden diese durch das Stadtammannamt, den Gesuchstellenden oder die Gesuchstellende eingeladen.
- Für Fotoaufnahmen zum Befundprotokoll bietet das Stadtammannamt Fachleute auf. Die Kosten gehen zulasten des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin. Das Stadtammannamt lehnt jede Haftung oder Nachwährschaft für ungenügende Aufnahmen oder nachträglich festgestellte technische Probleme ab.
- Das Stadtammannamt führt weder Wohnungsabnahmen durch noch nimmt es daran teil. Das ist Sache der Liegenschaften-Verwaltungen.
Kosten
Zeitaufwand Fr. 180 /Stunde zuzüglich Schreibgebühren, Auslagen usw.
Das Stadtammannamt kann einen Kostenvorschuss verlangen.