Zahlenlotto und Tombola
Für Zahlenlotto und Tombolas ist in der Stadt Zürich das Stadtammannamt Zürich 5 zuständig
Das Stadtammannamt Zürich 5:
- überwacht die Ziehung des schweizerischen Zahlenlottos;
- kontrolliert die Präsentation der Tombolastände und den Wert der Preise (mindestens 60% Naturalwert der Lospreise);
- überwacht die Ziehung der Haupttreffer-Preise.
Zahlenlotto
Das Stadtammannamt Zürich 5 beaufsichtigt die Ziehungen der Gewinnzahlen des schweizerischen Zahlenlottos von:
- 6 aus 45 und Zusatzzahl
- Jokerzahlen
- Plus
- rePLAY
Die Ziehungen finden jeweils am Mittwoch und Samstag unter Aufsicht des Stadtammannamtes Zürich 5 statt.
Tombola
Bewilligungen zur Durchführung einer Tombola erteilt die Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich.
Bitte wenden Sie sich für Bewilligungen direkt an diese kantonale Stelle:
Kanton Zürich
Direktion für Soziales und Sicherheit
Postfach
8090 Zürich
Tel. 043 259 21 13 oder 043 259 21 19
Website der Direktion für Soziales und Sicherheit
Nach Erhalt der Bewilligung zur Durchführung einer Tombola werden wir für folgende Punkte mit Ihnen Kontakt aufnehmen:
- Bestimmung der Treffernummern und der Haupttreffer;
- Abnahme und Kontrolle des Tombolastands vor Verkauf der Lose;
- Vereinbarung zur Haupttreffer-Ziehung.
Gebühren für Tombola
Leistung | Gebühren Fr. |
---|---|
Überwachung von Lotterien und Tombolen - Zeitaufwand pro Stunde (Mindestansatz 1 Stunde) + Zuschlag an öffentlichen Ruhetagen 50 % | 100.00 |
Aufwand von mehr als eine Stunde - pro angebrochene halbe Stunde + Zuschlag an öffentlichen Ruhetagen 50 % | 50.00 |
Überwachung von Ziehungen, Mischungen und Vernichtungen der Interkantonalen Landeslotterie inkl. Zahlenlotto | 300.00 |
Werktags über 20.00 Uhr oder an öffentlichen Ruhetagen - Ansatz von Fr. 300.00 + 50 % | 450.00 |
Schreibgebühren pro Seite (A 4) | 15.00 |
Abschriften für Antragsteller und Behörde pro Seite | 7.00 |
Rechnung | 10.00 |
Telefongebühren (pro Gespräch) | 1.00 |