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Amtliche Zustellung einer Erklärung

Erklärungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise

  • Kündigungen
  • Fristansetzungen
  • Verfügungen

können durch das Stadtammannamt zugestellt werden lassen.

Das Stadtammannamt stellt die Dokumente persönlich zu. Die Annahme einer Amtlichen Zustellung darf der Empfänger bzw. die Empfängerin nicht verweigern.

Verfahren

  1. Die Dokumente sind dreifach (1 Original, 2 Kopien) dem für die Zustelladresse zuständigen Stadtammannamt einzureichen. Geschlossene Umschläge oder Dokumente im unsittlichem Inhalt sind in einer Amtlichen Zustellung nicht zulässig.
  2. Das Stadtammannamt stellt die Dokumente gegen Empfangsbestätigung zu.

Kosten

Kosten je Zustellung mindestens Fr. 80.00. Das Stadtammannamt kann einen Kostenvorschuss verlangen.

Weitere Informationen