Amtliche Zustellung einer Erklärung
Erklärungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise
- Kündigungen
- Fristansetzungen
- Verfügungen
können durch das Stadtammannamt zugestellt werden lassen.
Das Stadtammannamt stellt die Dokumente persönlich zu. Die Annahme einer Amtlichen Zustellung darf der Empfänger bzw. die Empfängerin nicht verweigern.
Verfahren
- Die Dokumente sind dreifach (1 Original, 2 Kopien) dem für die Zustelladresse zuständigen Stadtammannamt einzureichen. Geschlossene Umschläge oder Dokumente im unsittlichem Inhalt sind in einer Amtlichen Zustellung nicht zulässig.
- Das Stadtammannamt stellt die Dokumente gegen Empfangsbestätigung zu.
Kosten
Kosten je Zustellung mindestens Fr. 80.00. Das Stadtammannamt kann einen Kostenvorschuss verlangen.