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Scharf beobachtete Kunst

Wie kommt die Kunstförderung zur Kunst?

Wie fördert die Stadt Zürich Künstlerinnen und Künstler? Wie unterstützt sie Projekte? Wie geht sie beim Ankauf von Kunstwerken vor? Barbara Basting, Ressortleîterin Bildende Kunst der Stadt Zürich, erläutert das Vorgehen der städtischen Kunstkommission. Die Fotos zeigen Mitglieder der Kunstkommission und zwei Gastjuroren beim Jurieren der Ausstellung «Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich 2015».

Die Präsidialabteilung der Stadt Zürich verfügt über einen freien Kredit zur Kunstförderung, der für Werk- und Atelierstipendien, Werkankäufe, Beiträge an Projekte und Räume sowie für Druckkostenzuschüsse verwendet wird. Die Fördermittel werden auf Antrag der Kommission für Bildende Kunst vergeben, und es gibt genaue Richtlinien und Auflagen, die den vom Kulturleitbild vorgegebenen Rahmen berücksichtigen. Die Richtlinien und Auflagen werden periodisch überprüft und unter Einbezug der Empfehlungen der Kommission gegebenenfalls angepasst. Die Informationen zu den einzelnen Förderbereichen finden sich hier.

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
Gastjuror und Künstler Mirko Baselgia

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
Jurorin und Mitglied Kommission für Bildende Kunst Sabine Schaschl

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
Gastjuror und Künstler Marcel van Eeden.

Ankäufe und Nachlässe

Regelmässig erreichen uns insbesondere Anfragen zum Vorgehen der Kommission im Fall der Kunstankäufe, da für Kunstankäufe keine Gesuche gestellt werden können.

So wollen Kunstschaffende oder Galeristen wissen, wie sie die Kunstkommission auf bestimmte Werke hinweisen können. Künstlerinnen oder Künstler, die schon länger in der Stadt leben, fragen sich manchmal, warum von ihnen noch nie etwas angekauft wurde. Auch Angehörige, die Künstlernachlässe zu betreuen haben, melden sich: Interessiert sich die Kommission für einen bestimmten Nachlass oder ein Werk daraus?

Ankaufskommission sucht Werke selbst

Manche Fragen sind nicht ganz einfach zu beantworten. Andere hingegen schon. So geht beispielsweise die Ankaufskommission, eine Untergruppe der Kunstkommission, grundsätzlich proaktiv vor. Das heisst, sie macht sich kontinuierlich ein Bild von der hiesigen Kunstszene und von künstlerischen Positionen, die sie durch Ankäufe für die städtische Kunstsammlung fördern und sichern möchte.

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
Die Jury besieht sich die Werke...

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
... und beobachtet gespannt ...

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
... eine Performance.

Alle Ankaufsvorschläge werden gemeinsam an den regelmässigen Sitzungen der Ankaufskommission diskutiert. Da die Ankaufskommission - wie die gesamte Kommission - turnusmässig wechselt, ist gewährleistet, dass dabei immer wieder neue Sichtweisen zum Zuge kommen. Auch die Ankaufsstrategie kann sich entsprechend ändern. Denn das Kunsturteil ist nicht objektiv, sondern intersubjektiv: Es wird innerhalb der Ankaufskommission im kritischen Dialog entwickelt. Mit den Kunstankäufen wird die Städtische Kunstsammlung der Stadt Zürich erweitert, zugleich ist ein Ankauf immer auch ein Element innerhalb der Förderungsstrategie der Kommission für Bildende Kunst.

Prüfung von Gesuchen

Die anderen Teilkommissionen – für Projekte und Räume, Druckkosten, Werk- und Atelierstipendien sowie, neu, für die städtischen Ateliers –- prüfen dagegen Gesuche, also Bewerbungen, die zuvor eingereicht worden sind. Es können dabei nur elektronisch eingereichte Dossiers berücksichtigt werden. Auch hier gilt jeweils der Mehrheitsentscheid nach vorgängiger inhaltlicher Diskussion.

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
Die Jury diskutiert die gewonnenen Eindrücke...

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
und zieht sich schliesslich zur ...

Jurierung der Werk- und Atelierstipendien 2015 im Helmhaus
abschliessenden Beratung zurück.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Entscheide der Fachkommission zuhanden der Präsidialabteilung Empfehlungscharakter haben und dass in der Kommission für Bildende Kunst der Stadt Zürich keine Angehörige der Zürcher Stadtverwaltung Einsitz haben.

Text: Barbara Basting
Foto: Peter Schneider

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