Teilrevision Seeufer
Stand: öffentliche Auflage (vom 28. August 2024 bis 28. Oktober 2024)
Die Rahmenbedingungen für das Bauen am Zürichseeufer haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Die Anwendung der bisherigen Konzessionsrichtlinien wurde durch das Bundesgericht als unzulässig beurteilt. Als Konsequenz daraus hat der Kanton Zürich mit § 67 a PBG (Planungs- und Baugesetz) einen Paragrafen eingeführt, welcher die Gemeinden dazu verpflichtet, für die Bauzonen im Uferbereich von Seen ergänzende Festlegungen zu Bauten, Anlagen und Umschwung nach den Vorgaben der Richtplanung zu treffen. Mit der vorliegenden Teilrevision werden diese Vorgaben im regionalen Richtplan stufengerecht definiert. Für das Teilgebiet von der Werft der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) bis zur Roten Fabrik werden im regionalen Richtplan weitere Inhalte gebietsbezogen angepasst, basierend auf dem Masterplan «Seeufer Wollishofen».